Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 18 (30.4.1872)
- Date
- 1872-04-30
- Page
- Seite 345 (sequence 3)
- Language
- German
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fünf Stimmen habe. Nicht der Geldbeitrag, sondern der Umfangs und die Bedeutung der Gemeinde geben hier den Ausschlag. Diese Auseinandersetzung hatte die Annahme des betreffenden Paragraphen zur Folge.— Am Schluffe des Statuts fehlt offenbar eine Bestimmung über die etwaige Auflösung des Bundes und die Verfüz gung des “ vorhandenen Vermögens in solchem Falle. \ Dr. Philippson hatte deshalb einen § 17 beantragt, in welchem gesagt werden sollte, daß, wenn die Zahl der Gemeinden, die dem Bunde angehören, bis unter 30 gesunken sei, die Auflösung eintreten und die Verfügung über das vorhandene Bundesvermögen, und zwar lediglich zu Gunsten allgemeiner jüdischer Zwecke vermittelst schriftlicher Abstimmung seitens der noch treu gebliebenen Gemeinden, getroffen' werden solle. Man entgegnete, daß, wenn z. B. durch einen Krieg die Zahl der Gemeinden und die Zahlung ihrer Beiträge sehr reducirt worden fei, der Bund immerhin nur als sistirt angesehen und nach Beseitigung der Ursache wieder ausgenommen werden könnte, was jedoch nicht gut möglich sein würde, hätte der Bund sich dann aufgelöst. Es wurde daher der beantragte Paragraph abgelehnt. Wir glauben jedoch , daß ein Statut ohne eine Verfügung über das vorhandene Vermögen im Falle seiner Auflösung nicht als vollständig betrachtet werden kann, und am wenigsten vom Staate das Recht einer juristischen Person erhalten werde. Wir fügen noch hinzu, daß die betreffende Commission am anderen Tage sich über einen neuen Entwurf der an den Fürsten Bismarck zu richtenden Adresse, der! von vr. Philippson ausgearbeitet worden war, sich 1 "einigte, und daß dieselbe abgesandt worden ist. So ist denn nach fast dreijährigen Bemühungen, die von dem geschäftsführenden Ausschuß, besonders von seinem Vorsitzenden, Herrn Moritz Kohner, unermüdlich fortgesetzt wurden, der Verband der israelitischen Gemeinden in Deutschland glücklich constituirt. Das Lob eines Gedankens darf nur so lange ausgesprochen werden, als er noch nicht bis zur Ausführung gelangt ist. Von diesem Augenblicke an vermag er nur noch durch seine Leistungen und Erfolge als preiswürdig gerühmt zu werden. Wir haben daher von nun an erst die .Wirksamkeit dieses Gemeindeverbandes abzuwarten. Sie hangt von zwei Momenten ab, einerseits von der Tätigkeit, dem rastlosen Eifer, der Capacität und Initiative der Männer, welche den Ausschuß bilden; andrerseits von dem Entgegenkommen, der Bereitwilligkeit, dem Opfermuthe der Gemeinden. Denn zu jedem Schritte wird die Mitthätigkeit und Hingebung der Gemeinden erforderlich sein, wenn er Erfolg haben soll. Der Ausschuß kann nur ausfordern, ersuchen, die Mittel und Wege angeben — an den Gemeinden wird es sein, thatkräftig die Hand zu bieten und ihren Beitritt zum Bunde nicht blos nominell und in der Zahlung eines kleinen Geldbetrages bestehen zu laffen. Wir leben der Hoffnung, daß der Bund nach beiden Richtungen hin lebendig, energisch und dadurch erfolg- und segensreich sein werde! Dennoch ist auch schon die Constituirung eines solchen Verbandes an sich eine That, denn sie beweist, daß in den jüdischen Gemeinden endlich der Gemeinsinn erwacht ist und sie sich über die sogenannte Weichbildspolitik erhoben haben. Wer da weiß, wie viele Jahrzehnte hierauf unmittelbar und mittelbar gewirkt werden mußte, bevor sich neben dem Bewußtsein als jüdische Ortsgemeinde auch das Bewußtsein der Gesammtheit herausbildete, wird diesem Ereigniß seine freudige Theilnahme schenken. Und nun zum Schluffe eine kleine kulturhistorische Bemerkung. Man weiß, welchen bedeutenden Einfluß auf dem jüdischen Gebiete durch das ganze Mittelalter hindurch bis auf die neueste Zeit die jüdischen Aerzte geübt haben. Gerade weil sie die profane Wissenschaft in sich ausgenommen hatten und dem praktischen Leben nahe standen, war es von unschätzbarer Wichtigkeit, daß sie neben den Rabbinern die jüdische Wissenschaft pflegten und sich der Angelegenheiten ihrer Glaubensgenossen annahmen. Sie bildeten stets ein starkes Band zwischen der Cultur und ihrer Glaubensgenossenschast,. und ihre Ueberzeugungstreue wirkte schaffend und belebend. Sn der jüngsten Zeit nun haben den Aerzten diese Rolle gewissermaßen die Juristen abgenommen. Während die für das Judenthum speciell thätigen Aerzte sehr abgenommen haben, und in der jüngsten Zeit gerade ihre Reihe Lücken durch den Tod erhalten hat, wie durch das Hinscheiden des vr. Phöbus Philippson und vr. Raphael Jakob Kosch, Lücken, deren Ausfüllung nicht ersichtlich ist, .sind im öffentlichen Leben eine überraschende Zahl von Juristen jüdischer Religion für das Judenthum wirksam hervorgetreten, was eben um so überraschender ist, als das Vorhandensein jüdischer Juristen erst seit kurzer Zeit sich herdatirt. So sehen wir, daß von den sechs Mitgliedern des Ausschusses des Gemeindebundes fünf Juristen sind. Was schließen wir aus dieser Erscheinung? Vor allem, daß es keine wissenschaftliche und besonders keine 18*