Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 17 (23.4.1872)
- Date
- 1872-04-23
- Page
- [Seite] (sequence 22)
- Language
- German
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WW Betreffenden Herren mündlich und schriftlich das Gegentheil versichert haben. Denn es' hat ferner allerdings Herr Grünebaum bei der Beseitigung des Lehrers Moos vor mehrern Zeugen die Aeußerung gethan: Man wolle keinen milchdinaenen Lehrer! Wenn man dennoch solche Thatsachen abzuläugnen wagt, so stellt dieses die Wahrheitsliebe solcher Männer in's rechte Licht. Wenn nun das Schriftstück darin, daß man mich, einen verheirateten Mann, engagirt hat, merkwürdiger Weise einen Widerspruch erblickt, da das ganze Schriftstück, indem es erklärt, „daß es keineswegs irgend welche Rechtfertigung vor dem Forum der Lehrerwelt oder ihrer Vereine sein soll," also ganz zwecklos und selbst ein Widerspruch ist, so kann ich diese Widersprüche nur dadurch erklären, indem ich behaupte, daß das ganze Verfahren der Gemeinde nur aus Widersprüchen besteht. Wollte man doch kürzlich den jetzigen Schenkwirth Moos wieder umwechseln, deffen Beseitigung man früher ebenfalls auf ein ungünstiges Urtheil des Schulinspectors Ahlert über seine Schule zu gründen vorgab, und man würde ihn gegen das schon vereinbarte Honorar von 20 Thalern pro Monat wieder als Lehrer angestellt haben, wenn man höhern Orts keinen Widerspruch gefunden hätte. Welche Familienrücksichten, die das Scriptum zweimal mit Wohlbehagen hervorhebt, man aber gegen mich hat walten lassen, beweist die Thatfache, daß Herr 2L Rosenbaum, als sich verschiedene Gemeindeglieder um mein Verbleiben an die Regierung gewandt, und ihr das unwürdige Treiben gegen mich und meine zahlreichen Vorgänger auseinander gesetzt haben, zu einem derselben sich äußerte: „Warum habt ihr das gethan? Jetzt hat Mandel erst 4 Kinder und wir können ihn noch wegschaffen; wenn er einmal 7 Kinder hat, dann können wir ihn nicht mehr so leicht wegschaffen." Das ist auch der wahre Grund der Agitation gegen mich, der noch dadurch geschärft wurde, daß die maßgebenden Persönlichkeiten, welche Pensionäre hallen, in meinem Pensionat eine Schädigung ihrer Intereffen zu erblicken glaubten, und eifrig bemüht waren, mir meine Pensionäre zu entfremden, wovon ich Beweise in Händen habe. Ueber meine Leistungen als Lehrer habe ich nicht nur von Privaten und Behörden, sondern auch vom Herrn Regierungsschulrath Buschmann zu Arnsberg die günstigsten Zeugnisse, und meine frühere Gemeinde, der die hiesigen Verhältnisse und auch das Rosenbaumsche Schriftstück genau bekannt sind, will mich unter den ehrenhaftesten Bedingungen wieder anstellen. Wenn dennoch der Revisionsbericht Ahlerts nicht zu meinem Vortheil ausgefallen sein soll, so dürften folgende Umstände dieses vielleicht erklären: Herr Grünebaum, der Jude, hatte mich, den jüdischen Lehrer, kurz vorher beim Pastor Ahlert denuncirt, daß ich gegen „die Unfehlbarkeit" zu schreiben beabsichtige; ebenso das Gemeindeglied A. Goldschmidt, daß ich im Religionsunterrichte unehrerbietig über die 12 Apostel gesprochen hätte, ' was beides mir niemals eingefallen ist. Solche Thatsachen, die abzuläugnen man nicht wagen wird, bedürfen keines Commentars. Unter solchen Umständen dürste die Frage, da mir der Herr Pastor bei der Revision hierüber hefüge Vorwürfe gemacht hat, nicht unbegründet erscheinen: ob wohl das Urtheil des Herrn Pastors über meine Schule ein ganz ungetrübtes gewesen sei? Wäre mir ein Urtheil über meine Leistungen gestattet, so würde ich behaupten, daß ich nie gewissenhafter als in hiesiger Gemeinde meiner Pflicht obgelegen habe; namhafte Collegen, worunter ein bewährter Seminarlehrer, die meine Schule wiederholt geprüft haben, würden dies bestätigen. Sagte mir doch Rosenbaum selbst^ daß nicht die Schule der Grund der Agitation gegen mich sei, und in demselben Sinne sprach sich auch Herr Grünebaüm aus. Dieses mein Urtheil wird noch durch die Thatsache erhärtet, daß achtjährige Kinder aus meiner Schule bei ihrer neulichen Aufnahme in die christlichen Schulen in für ihr Alter sehr hohe Claffen gesetzt wurden. Der Vorwurf A. Rosenbaums gegen meine Amtsthätigkeit ist also völlig unbegründet und um so verwerflicher, als ihm daß Gesagte sicherlich nicht unbekannt war. Aus diesen Gründen ist mir auch niemals der Revisionsbericht, oder die vorhergegangene Beschwerdeschrift E. Sostheims und Genossen — von E. Sostheim bemerke ich beiläufig, daß derselbe ein Engrosgeschäft in Lehrervertreibung zu machen scheint, in Erwitte zwar nicht mit Erfolg — zur Einsicht vorgelegt worden, obgleich auf der sogenannten Beschwerdeschrist das ganze Verfahren gegen mich basiren soll, und man mir daher eine solche Einsicht, wenn nicht Bosheit gegen mich die Zügel geführt hätte, gestatten mußte. Wenn man sich dennoch gegen mich des Besitzes eines umfangreichen Materials rühmt, so ist das weiter nichts als Floskel, indem Männer von solcher Humanität dasselbe wohl zu ihrer Rechtfertigung zu verwerthen keinen Anstand genommen haben würden., Die Erwiederung Rosenbaums gibt sich den Anschein, als beruhe sie auf Actenstücken, indem er die an mich gerichtete Verfügung der Königl. Regierung zu Arnsberg vom 12. Juli v. I. mit Unterdrückung des für mich günstigen Schlußsatzes wiedergiebt,.uyd der späteren Verfügung gedachter Regierung vom 28. Nov. v. I. an mich, worin es wörtlich heißt: „Um Ähnen eine gesicherte Stellung zu geben, haben wir, jedoch bekanntlich erfolglos, noch im Sommer d, I. die Errichtung einer öffentlichen jüdischen Elementarschule zu Lippstadt angeregt" rc. gar keine Erwähnung thüt, obgleich daraus zweifellos hervorgeht, daß die competente Vorgesetzte Behörde mir nicht abgeneigt, ist. Wenn sie mir gleichwohl keinen Schutz angedeihen ließ, so liegt der Grund hievon lediglich in der mangelhaften Gesetzgebung über jüdische Privatschulen, was indem weiteren Inhalt gedachter Verfügung angeführt'wird, und worüber der betreffende Decernent mir und andern persönlich und wiederholt sein Bedauern ausgesprochen hat, Hätte der Vorstand gesetzlich verfahren wollen, so mußte mir mit der Kündigung die Genehmigung der Königl. Regierung hiezu laut Circularverf. v. 24.