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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-04-23 · Heft 17 (23.4.1872) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 17 (23.4.1872)
Date
1872-04-23
Page
[Seite] (sequence 21)
Language
German
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Beilage zur Mg. Ztg. d. Iudenthums Rr. 17. Entgegnung aus die Erwiederung des Herrn A. Rosenliaum zu Lippstadt in der Beilage von Nr. 13 dieses Blattes. jW A ' l -4t 4 Motto: 'mm wni •’bhbn ön Jirm. 2, 22.?*>3Bb vr»22 - Ueber das unwürdige Verfahren, welches im Laufe des vorigen Jahres von einzelnen Mitgliedern der hiesigen Gemeinde ganz unverdient gegen mich eingeschlagen worden ist, habe ich bisher im Bewußtsein meiner Würde um so mehr Schwelgen beobachten können, als das Thatsächliche sowohl von Nichtlehrern, als auch vom Gesammtstande der Lehrer und einzelnen Mitgliedern desselben eine hinlängliche öffentliche Beleuchtung erfahren hat. Wenn ich heute mein Schwelgen breche, so geschieht dies nur durch die Provocation des mit A. Rosenbaum Unterzeichneten angezogenen Artikels. Ich bin im Stande, über den Charakter des Herrn Aaron Rosenbaum Thatsachen zu berichten, deren Veröffentlichung ausreichte, jede Widerlegung überflüssig zu machen; dennoch mache ich von dieser scharfen Waffe gegen ihn heute aus Familienrücksichten keinen Gebrauch. Es charakterisirt die hiesigen Zustände hinlänglich, wenn ich das Factum hervorhebe, daß am 17. Febr. o. Lehrer Kleestavt aus Bentheim hier war, Probegottesdienst abhielt und mit dem Vorstand Vertrag abschloß. Kurz darauf erschien die Vacanzanzeige dieser Stelle in der Kölner Zeitung. Kleestadt war also schon den Weg aller Lippstädter Lehrer gegangen und beseitigt, ehe er noch die Stelle angetreten hatte. Dem Vernehmen nach soll die Sache gerichtlich entschieden werden. Meine Angelegenheit dürfte hierdurch schon veraltet sein. Ueber die Genesis der Erwiederung Folgendes: Am 12 Febr. c. — Fastnachtmontag — fand hier Vorstands- und Repräsentantensitzung statt. In dieser sollte nach Vorlesung das angezogene Scriptum vom Vorstände unterschrieben werden. Das ehrenwertheste Mitglied des Vorstandes, Herr H. Stern, erklärte sich aber sofort mit dem Inhalte des Schriftstückes nicht einverstanden und weigerte seine Unterschrift, worauf ihn das Vorstandsmitglied Herr A. Grünebaum — gegen § 49 des Ges. vom 23. Juli 1847 — angeblich im Aufträge des Landraths, aufforderte, sein Amt niederzulegen. Hierauf entfernte sich Stern, nachdem man ihm gesagt hatte, daß er hier nichts mehr zu thun habe. Dennoch tagte man fort und berief willkürlich an Sterns Stelle meinen Vorgänger, den früher gewechselten Lehrer und jetzigen Schenkwirth Moos, welcher auch sofort unterschrieb, ohne vorher gelesen zu haben. Dieses so unterschriebene Schriftstück trug man aber, als man zur Einsicht des ungesetzlichen Verfahrens gelangt war, und Herr Stern auf A. Rosenbaums schriftliche Aufforderung protestirend antwortete, Bedenken, zu veröffentlichen, und Rosenbaum unterschrieb als Präses des Vorstandes für den Vorstand, um den Schein zu wahren, als sei das Schriftstück vom Gesammtvorstand ausgegangen, was aber nach dem Gesagten nicht zutrifft. ' Ist es so auf eine Täuschung des Lesers abgesehen, so ist auch ferner die Behauptung, daß das Schriftstück die einstimmige Billigung der Repräsentanten gefunden habe, nicht der Wahrheit gemäß, da mir noch heute Repräsentanten und andere Gemeindeglieder nach wie vor ihre Kinder zum Unterrichte schicken, wodurch auch die Behauptung, daß man mir nach Vorlesung des 140. Psalms die Kinder nicht mehr anvertrauen wollte, einfach als Unwahrheit erscheint. Trägt so das Schriftstück das Kainszeichen der Geburt an sich, so wird dies noch mehr durch seinen Inhalt hervorgehoben, der nur aus Entstellung und Abläugnüng von Thatsachen besteht; denn es hat allerdings Herr Grünebaum,.was durch Zeugen bewiesen werden kann, kurz vor der Kündigung, behauptet: Die Realschullehrer hätten ihm gesagt, daß meine Schule schlecht sei, obgleich es jetzt in Abrede gestellt wird, weil er weiß, daß mir die

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