Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1872)
- Date
- 1872-04-16
- Page
- Seite 310 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Aus dem Nadenschen,25. März. (Privatmitth.) In der 31. Sitzung der zweiten badischen, Kammer' wurde Mer. einI - Bitte der israelitischen Gemeinde! Gelingen perhapdelt bezüglich der Reform.des in der ' Volksschule obligatorisch eingeführten. Lesebuchs, resp., der Entfernung der specifisch-christlichen Anschauungen aus demselben. Während der Debatte erklärt Staats- Minister Jollh, es habe kein Cowpromiß stattgefunden, es habe vielmehr der von der Regierung den Oberkirchenbehörden vorgelegte Entwurf des Lesebuchs' die Zustimmung derselben erhalten. Unser Oberrath Altmann hat also entweder im Namen der badischen Judenheit etwas unterschrieben, was er vorher nicht mit Aufmerksamkeit gelesen hatte,* oder er hat folgende Stellen des ..Lesebuchs mit dem orthodoxen Judenthum zu vereinbaren gewußt,. eine - Kunst, die nicht leicht noch jemand außer ihm versteht: Seite 4. Wer ein und aus geht durch die Thür, Der soll bedenken für und für. Daß unserHeiland Jesus'Christ Die rechte Thür zum Himmel ist., Seite 33. Gottes Sohn, o wie lacht u. s. w. Seite 171. O war' ich bei Dir, Herr Jesus Christ, Wo keine Nacht, kein Trübsal ist. Anhang Seite 30. Christus hat die Menschheit erlöset. Obschon nun die Kammer auf einfachen Uebergang zur Tagesordnung beschloß, können wir uns doch aus das Wort des Staatsministers Jollh verlassen, welcher den Commissionsantrag dahin acceptirte, daß bei ferneren Auflagen des betreffenden Lesebuchs die beanstandeten Stellen entfernt werden sollen. Heidelberg, 24. März. (Privatm.) Das rabbibinische 5 Interregnum in unserer Gemeinde, welches ✓ ungefähr zwei Jahre gedauert hat, ist nunmehr glücklich beendet, und zwar ist unsere Wahl eine recht vorteilhafte zu nennen. Herr Dr. Sontheimer, welcher eine; rühmliche neunjährige Vergangenheit hinter sich hat, wo er als Rabbiner in Gailingen wirkte- und nur) mit größtem Bedauern entlassen wurde, hat gestern ' am Sabbath -nsT rws hier seine Antrittsrede gehalten, welche mit größtem Beifalls ausgenommen tvurde. . ,r:v \ Schwerin (Mecklenburg), 27. März. Der schreibt man: „Die Industriellen fangen an, unfern ) Rittergutsbesitzern ihreGüter abzukaufen. Mn berliner Eonsortium hat kürzlich Mei Mtergüter nNdG Nähe , von Rostock zum Preise von 036,060' ThlvffrxaÄgskanft, MM daselbst die erste Zuckerfabrik M.MMe«SvrgrM errichten. Aehnliche Ankäufe stehen in Aussicht. Ein anderes großes Rittergut ist von einem Juden angekauft, was-früher, verboten war, durch Reichsgesetz aber gestattet ist. . Aus Mecklenburg gehen uns actenmäßig belegte Mittheilungen zu, welche übereinstimmend Nachweisen,, daß. das deutsche Reichsgesetz die Parität der Confessionen betreffend besonders seinem Geiste nach ini mecklenburgischen Boden noch nicht Wurzel gefaßt hat. Von allgemeinerem Interesse. ist u. a. nachstehender Fall. Die Schützengilde zu Wz bei Plan hatte sich vor mehreren Jahren aus den Mitteln der Vereinscasse einen Leichenwagen angeschafft und auf demselben in getreuer Kameradschaft ihre verstorbenen Mitglieder, ■ ohne Unterschied der Confession, den letzten Weg gefahren. Die Schützengilde entkleidete nur den Leichenwagen seiner christlichen Embleme, wenn ein Kamerad jüdischer Confession beerdigt wurde. Bürgermeister und besonders die pietistisch evangelische Geistlichkeit sahen dieser Brüderlichkeit im Tode schon lange zwar stillschweigend, aber mit scheelen Augen zu, bis sich plötzlich der Präpositus Dabelstein eines vergilbten Erlasses des mecklenburgischen Oberkirchenraths erinnerte, wonach die Geistlichkeit bei all denjenigen Leichenbegängnissen, wo ein auch von Juden benutzter Leichenwagen zur Anwendung kommt, ihre Mitwirkung versagen kann. Als nun kurz darauf das Mitglied der Schützengilde, Herr Rentier Jakob Arons, stirbt, droht der erwähnte Propst Dabelstein mit einem Strike der gesummten Geistlichkeit, wenn die Schützengilde ihr - verstorbenes : jüdisches Mitglied auf dem eigenen Leichenwagen zur ewigen Ruhe bestattete. Der Bürgermeister Simonis intervenirt zu Gunsten der pietistischent Geistlichkeit, er versteht es, die Gildemeister so zu bearbeiten, daß sie schließlich ihre Toleranz an den Nagel hängen und die - Leiche auf. einem andern Wagen beerdigt werden muß. — Eine von dem bekannten Advokaten Herrn Pr. Markus zu Schwerin für den Sohn des Verstorbenen, Herrn (Kaufmann Albert Aronsan das großherzoglich mecklenburgische - Ministerium des Innern gerichtete Beschwerde bleibt, wie yorauszusehen war, erfolglos, das