Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1872)
- Date
- 1872-04-16
- Page
- Seite 304 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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shmbolisirt. Vor kurzem hlieL Kleist-Retzow im Herrenhause in der^ Minorität von 15 Stimmen bei einem Anträge,. den er stellte, in demselben Herrenhause, wo jüngst Senfft-Pilsach meinte, das Schulaufsichtsgcsetz sei im. Abgeordnetenhause nur durch „einen kleinen semitischen Herrn mit 15 Stimmen" durchgegangen! Noch mehr. Der A. A. Z. wird von hier geschrieben: „Wie wir hören, ist von zuständiger Stelle die Weisung ergangen, daß im Staatsministerium, dem auswärtigen Amte und dem Bundeskanzleramte die Kreuzzeitung vom bevorstehenden Quartal an nicht mehr gehalten. werde, und daß sämmtliche Gesandtschaften und Consulate des deutschen Reiches Ausgaben sür Kreuzzeitungsabonnement nicht ferner unter die Posten setzen, welche von Staats wegen Vergütung finden." Also dieselbe „Kreuzzeitung", durch die Staatsregierung verurtheilt und verbannt, deren eigenste Stütze und Ausdruck sie so lange zu sein vorgegeben hat, und wohl nicht ohne Fug und Recht. Erinnern wir uns dabei, wie diese Kreuzzeitung stets die entschiedenste Feindin der Juden und ihrer Rechtsansprüche war, wie sie 1848 und in den folgenden Jahren es unumwunden auf Judenhetzen abgesehen hatte und diese fast offen predigte. Nun hat die Kreuzzeitung sich nicht verändert, vielmehr ist die deutsche Reichsregierung zu der Ueberzeugung gekommen, wo sie ihren wahren Feind, zu suchen habe. Ueberhaupt, wenn die preußische und deutsche Regierung gegenwärtig gegen die Uebergriffe der Ultramontanen, Pietisten und Feudalen zu kämpfen hat, so schuldet sie dies ihrer eigenen Vergangenheit. Sie hat jetzt die Erlasse und Einrichtungen von Friedrich Wilhelm IV. zu beseitigen. Diese Macht ist damals groß gezogen, mit allen Staatsmitteln unterstützt worden, und jetzt sind die Waffen niederzuschlagen , die man ihnen selbst in die Hand gegeben hat. — Bekanntlich hat. mau von jeher in Preußen den Religionsunterricht der christlichen Confessionen allerdings in allen Schulen, obligatorisch gemacht, den jüdischen aber nicht, ja ihn bis heute (mit sehr geringen Ausnahmen) von allen öffentlichen Schulen fern gehalten. Nun , es war doch immer nur eine kleine Fraction unter den Juden, welche einen obligatorischen Religionsunterricht eingeführt haben wollte, ohschon man, sehr wohl die Nachtheile kennt, welche/ auch den bestorganisirten Religionsschulen durch die völlige Freiheit des Besuches zügefügt werden, nicht sowohl dadurch, daß manche Kinder sie gar nicht, yls vielmehr dadurch, daß sie dieselben sehr: unregelmäßig besuchen. Dennoch ist eben den jüdischen Aeltern dadurch dieMöglichkeit gegeben, zu erweisen, wie vielihnen an dem religiösen Unterrichte ihrer Kinder gelegen istdenn aller Orten bewährt sich der Eifer, Religionsschulen herzustellen. In großen Gemeinden bestehen neben den desfallsigen Gemeindeanstalten noch Privatreligionsschulen, welche bisweilen in sehr blühendem Zustande sind. Unter diesen können wir am hiesigen Orte die „Friedrichstädtische israelitische Religionsschule" des Dr. Julius Landsberger rühmlichst nennen, welche von circa 150 Kindern besucht wird. Es wird darin von drei Lehrern hebräisch, biblische , und jüdische Geschichte und Religions - und Sittenlehre mit bestem Erfolge gelehrt und jährlich eine öffentliche Confirmation abgehalten. Zur Prüfung am 30. März c. ladet der Dirigent durch ein schön geschriebenes Programm „die Tochter Israels, die künftige Trägerin des Judenthums" ein. Berlin, 1. April. In einer an >as Haus der Abgeordneten gerichteten Petition beantragen 28 israelitische Elementarschullehrer des Regierungsbezirks Kassel, der königlichen Staatsregierung zu empfehlen, daß die Elementarlehrer an den öffentlichen israelitischen Volksschulen hinsichtlich ihrer Gehaltsverhältnisse den christlichen Lehrern der Provinz gleichgestellt werden möchten. In der Unterrichtscommission wurde anerkannt, daß ein Mißstand vorliege, der ^iner allgemeinen Abhülfe dringend bedürfe, da die Zahl der Schulen eine so große, die Gehaltssätze aber so niedrig seien, daß sich die Regierung der Aufgabe einer allgemeinen Regelung nicht entziehen dürfe. Die Commission hat deshalb den Beschluß gefaßt, die Petition der königlichen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. — Ihre Majestät die Kaiserin-Königin hat der Krankenverpflegungsanstalt der hiesigen jüdischen Gemeinde ein Geschenk von 1000 Thlrn. zugehen lassen. — Man berichtet von hier, daß der selige Kosch sein ganzes, nicht unbeträchtliches Vermögen den wohlthatigen Stiftungen der jüdischen Gemeinde in Königsberg hinterlassen habe. Berlin, 4. April. (Privatmitth.) Anfangs Mai wird also, wie die „Ankündigung" in den öffentlichen Plättern angezeigt hat, die „Hochschule für die Wissenschaft des Judenthums", d. i. die jüdisch - theologische