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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-04-02 · Heft 14 (2.4.1872) · p. Seite 271

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 14 (2.4.1872)
Date
1872-04-02
Page
Seite 271 (sequence 9)
Language
German
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einige Achtung für den tiefsinnigen, großartigen und herrlichen Inhalt der mittelalterlichen jüdischen Poesie. Ich. habe Gelegenheit gehabt, sie kennen zu lernen, spreche also darüber nicht bloß so obenhin. ' Aber was verlangen denn die Petenten? Sie verlangen in erster Linie nicht das, wovon bisher fast ausschließlich die Rede gewesen ist, sondern eben dieses als ein Stück der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung, auf die sie vermöge der Verfaffung Anspruch zu machen haben. Sie wollen gleiche Pflichten üben und gleiche Berechtigung haben; sie verlangen diese.Berechtigung auch innerhalb des Schulwesens. Nun verweist, der Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung, auf seine Motive gegründet, die Petenten auf das Erscheinen des Unterrichtsgesetzes. Meine Herren! Ich bin da anderer Ansicht als der Herr Vorredner, der diesen Antrag zu vertreten hatte. Was bedeutet denn die Verweisung auf das Unterrichtsgesetz? Meine Herren! wo bleibt da zunächst die Sühne für die unläugbar an den Petenten begangene Unbill von Seiten der früheren Unterrichtsverwaltung? Sie fiele ja vollständig aus. Aber weiterhin, meine Herren, was verlangen denn die Herren, die den Antrag unterzeichnet haben, und was wünschen sie von dem künftigen Unterrichtsgesetz, für den Fall, daß es wirklich zu Stande kommt? Sie haben es in den Motiven ausgesprochen: sie verlangen die Grundlegung des Prineips der Gleichberechtigung aller Confesstonen. Nun, meine Herren, muß ich doch fragen : glauben Sie denn, daß Sie mit Ihrer Tagesordnung der Grundlegung dieses Prineips auf zweckmäßige Weise Vorarbeiten? Glauben Sie denn, daß Sie dieses Princip im voraus feststellen für das künftige Unterrichtsgesetz, indem Sie bis dahin, wo es erscheint, die Zurückstellung, die Nichtgleichberechtigung constatiren, indem Sie. die Gleichberechtigung suspendirt halten wollen bis zu dem Moment, wo das Unterrichtsgesetz erscheint? Was aber schließlich das Erscheinen des Unterrichtsgesetzes betrifft, so kann ich mich nicht enthalten , noch folgendes auszusprechen: es erscheinen mir in der That die Herren, welche fortwährend Beschwerden aus das Erscheinen des Unterrichtsgesetzes zur Abhülfe verweisen, ähnlich, wie eine schöne mittelalterliche' Sage vom Kaiser Träjan erzählt. Als dieser eben aus Rom aufbrechen wollte zu einem Feldzuge, warf sich seinem Pferde eine Wittwe entgegen, deren Sohn ermordet war, und forderte Rechtsprechung. Der Kaiser wies sie zurück mit der Vertröstung: ,-Sobald ich zurückkehre." -Sie erwiederte ihm^darauf: /„Weißt Hunden-, daß und wann' du zurückkehrst?" - Meine Herren > '§ich frage Sie, wissen Sie denn, ob wir. wirklich! so glücklich sein werden,, in nächster Frist ein Unterrichtsgesetzr zu Stande zu bringen? Ich glaube, auch der gegenwärtige Herr Unterrichtsminister ist nicht in der Lage,} diese Zusage zu geben, und wir hier-.nach unserer gegenwärtigen Zusammensetzung ebenso wenig. : ,i:> - i Meine Herren, darum bitte, ichverweisen Sie die Petenten nicht auf das Erscheinen des Unterrichtsgesetzes, sprechen Sie für den einzelnen Fall sofort.!Recht-und schließen Sie Sich dem Commissionsantrage: an in . der modistcirten Form, wie sie beantragt worden ist, und für die ich glaube, im Namen der Commission, die Verantwortung übernehmen zu können. , , ■;; Hieraus erfolgte die bekannte Abstimmung.- , Literarischer Wochenbericht. Bonn, 22. Februar. Von der „Geschichte der Israeliten von den urältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Zum Gebrauche für; Schule und Haus von Daniel Ehrmann, emeritirteM Rabbiner, öffentlichem Lehrer der israelitischen Religion an den k. k. Mittelschulen zu Brünn" ist vom ersten Theile, der die biblische Geschichte enthält, eine zweite vermehrte Auflage (Brünn, Selbstverlag 1871) erschienen. Das Merkchen verdient dies, da es die Geschichte einfach und schmucklos, aber für die Jugend verständlich und eindringlich. erzählt. — „Ozar Sefath Kodesch. Vollständiges, kurzgefaßtes Wörterbuch der ebräischen Sprache mit Angabe aller in der heiligen Schrift gebräuchlichen Conjugationen.- ..Zum Gebrauche für Schulen und Laien. - Ebräisch-deutscher Theil. Von M. E. Stern (Wien, Selbstverlag. 1871.)" Für den Gebrauch auf den ersten Stufen des hebräischen Unterrichts und des Lesens der heiligen Schrift' in der Ursprache ist dieses Merkchen (146 S. gr. 8) sehr zu empfehlen. Es ist jedem Worte die. prägnante Bedeutung beigesetzt, und der Schüler hat sich nicht durch einen gelehrten Apparat hindurchzuarbeiten. Man kann dem Verfasser zugestehen, daß er hierbei in der Regel den richtigen Ausdruck getroffen und somit dem Bedürfniß für die ersten Stufen genügt hat. Dendeutsch-hebräischen Theil halten wir für überflüssig, da. das . Schreiben - des Hebräischen doch ein größeres Eindringen in die Sprache voraussetzt,i als in einem so kurz gefaßten Merkchen gegeben werden kann. — „Hülfsbüchlein beim ersten Unterricht im Uebersetzen des Pentateuchs für israelitische

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