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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-04-02 · Heft 14 (2.4.1872) · p. Seite 269

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 14 (2.4.1872)
Date
1872-04-02
Page
Seite 269 (sequence 7)
Language
German
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städtischen Behörden als ein vollkommen simultanes gestiftet war,' und zwar simultan auch für die nichtchrifluchen Staatsbürger; den Begriff,/christlich-simultan", den die Regierung erfunden hat oder lediglich gelten, lasten will, hatten die städtischen Behörden von Schneide- Mühl nach den ganzen Anordnungen, die sie getroffen hatten, in keinem Fall vorliegen. Meine Herren, wenn an das frühere Ministerium das Verlangen herantrat, daß, gestützt auf die Berfaffung, gestützt auf die Gleichberechtigung, an den Gymnasien jüdische Lehrer angestellt wüchen, oder an sogenannten katholischen Gymnasien evangelische Lehrer, oder daß an Universitäten jüdische Glaubensgenoffen zu Pryfestoren avynciren möchten, dqnn trat die Regierung immer mit dem Eiuwande entgegen; ja, wenn wir auch helfen wollten — wir können nicht! denn die Stifter dieser Anstalten haben ihnen durch Stacht einen ganz spezifisch - christlichen, einen speMchconfessiouellen Charakter verliehen, und wir können doch nicht gegen das Statut, gegen den Willen der Stifter handeln. So verfuhr die Regierung auf der einen Seite. Wie aber verfuhr sie auf der anderen Seite? War es auch der unzweifelhafte Wille der Stifter, wie wir beispielsweise das bei der Realschule in Posen und dem Gymnasium in Breslau erlebt haben, und wie wir hier es in Schneidemühl sehen, der Anstalt keinen confesfionellen Charakter zu gehen, dm trat die Regierung entweder im Wege des Oberaufsichtsrechts oder, wenn der Stifter ein Privatmann war, ich Wege der Nichtbestätigung dieser milden Stiftungen entgegen und fteW ihrerseits den ausschließlichen confessionellen Charakter der Anstalt her. In Mer Weise ist sie in Schneidemühl vorgegangen, und dies ist her Grund, warum sich die Petenten mit. Recht verletzt und beschwert fühlten. Meine Herren, wenn nun eine Petition uns vorliegt, deren Hauptbeschwerdepunkte gegen ein hoffentlich jetzt für immer beseitigtes System gerichtet sind, dann, meine ich, kann das Haus der Abgeordneten nicht dieselbe Stellung mehr wie früher einnehmen; denn, meine Herren, abgesehen von den Erklärungen, wie sie seitdem vorliegen in dem Erlasse des Herrn Cultusministers, liegt zwischen dem 10. Januqr, wo dieser Bericht festgestellt wurde, und dem heutigen Tage, auch die sehr bemerkenswerthe Aeußerung des Herrn Ministerpräsidenten, die er in der Sitzung vom 30. Januar hier in diesem Hause gethckki hat und die in einem so schneidenden Gegensatz gegen die frühere Verwaltung des Kultusministeriums sieht, wie mgn jhu sich schärfer nicht denken rann. Er sagte, gegenüber einem der Herren Mner aus. hem Centtum; . . . - v - ... „Aber ich kann auch für dz? RegieruygMr den Standpunkt .wahren, daß man von her Regierung eines paritätischen Staates Mt Mange, sie. solle konfessionell auftreten nach, irgend einer Richtung hin. Confessionell sann eine Regierung als solche nur daun austreten, wenn sie eine Staatsreligion hctt, wie wir sie nicht haben, .Der Vorredner will dem substituiren 5—6 Stnatsreligionen, von den jede ihre staatliche Geltung und Berechtigung haben soll — denn das wiederhole - ich: was für die katholische. Kirche nach dieser Richtung gefordert werden kann, wird gerechterweise auch für M ührigen christlichen und nichtchristlichen Confessionen gefordert werden." Meine Herren, die Resultate, welche die frühere Derwaltung des Eultus, die in so schroffem. Gegensatz gegen diesen Ausspruch gestanden hat, erzielt hat, liegen klar vor Augen. Wenn von Seiten der Regierung nicht der konfessionelle Standpunkt, dieses Zerreißen des Staates in konfessionelle Theile und Stüch soweit ge?? trieben worden wäre, als ch geschehen ist, .nie würde der konfessionelle Geist dich Schärfe und Bitterkeit er-, lqngt haben, die ihn jetzt yufhänmeu macht gegen das gerechte Anfordern des Staates, dü Schulaufsicht ftst nnd kräftig in seine eigene Hand zu nehmen^ Aber wenn MN die Sache so liegt, daß uns ejne Aendernng des Systems qyMndigt ist, wenn ausdrüMich vpn der Regierung die Verwahrung eingelegt ist, UM dem' UU tenheu Mitglieds der Regierung, es gebe bei uns keine Staatsreligion, sie wolle nicht dulden, daß der Staat nach irgend welcher Richtung hin in Mssssionelle Stücke geriffen werde, dann, meine Herren, darf, glaube ich, das Haus der Abgeordneten auch nicht einen Be? schlpß fassen, der ihm den Anschein giebt, als wolle es seinerseits ein solches confesstonMs Zerreißen herbeiführen, und hoch würde das die unmittelbare Folge, dieses Beschlusses sein,. denn, meine Herren, penn Sie. nach dem Wunsche der Cymmisston gehen, so m.Wen Sw an jedem Gymnasium, an jedeni Gtaatsgymuasium, an. jedem städtischen Gymnasium auch .M die SchUex. her jüdischen Konfession -einen obligatorischen RKgiynsuntW richt Herstellen auf Kosten W Staates oder der Commune., und wenn sich hie jüdische Confession, wie dies an vielen . Orten der FM iß^m Mi Thejle spaltet, so Müssen Gie. für die beiden Thejle, W die ahtortzyhyxß

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