Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1872)
- Date
- 1872-04-02
- Page
- Seite 268 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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zur Unmöglichkeit zu machen. Soll denn nun aber ein Migliches GynMasium sich dadurch vor allen anderen auszeichnen, daß es: intolerant ist> daß eS die Fordere uNgen der Humanität Unerfüllt läßt, daß es die Bitten der Aeltern, die. ihre Kinder in einen geordneten Religionsunterricht schicken wollen, nicht berücksichtigt? An dem Gymnasium zu Liegnitz, der Realschule zu Posen, anden höheren Töchterschulen in BteSlau und Görlitz gestattet ja die königliche Staatsregierung, daß der jüdische Religionsunterricht so ertheilt wird, wie es die Petenten hier für das schrreideMhler Gymnasium gleichd falls verlangen. Nun frage ich Sie, meine Herren, wenn die königliche Staatsregierung ein Unheil darin erblickte, dann würde sie es doch auch dort nicht genehmigt haben! Warum will sie hier dasjenige nicht gestatten, was sie an anderen Orten gestattet? Weil sie für ihre Anstaltendie beschränkende Formel ch r istlichsiMultan aufgestellt hat. i' Ich bitte Sie also nochmals, meine Herren, schieben Sie Ihren Beschluß über die Sache nicht hinaus-, entscheiden Sie sich nicht für die Tagesordnung , sondern stimmen Sie für den Antrag, den Ihnen der College Röpeü vor geschlagen hat.;: die Form deff elben Entspricht ganz den Wünschen und Ansichten der UnterrichiscoMmission; damit ist ^gleich jeder Anstoß, den Sie an dein Worte „obligatorisch". Nehmen könnten, entfernt, Änd eS wird Gerechtigkeit geübt -gegen die Petenten, die es wirklich so gut, wie alle anderen Angehörigen des Staates verdienen , daß für die religiöse und sittliche AusbilduÄg chrer Kinder gesorgt werde. (Beifall -links.) Abgeordneter Du Äcker: Der Herr Abgeordnete Röpell hat zuerst gegen die von mir vvrgeschlagrne mvüvirte Tagesordnung das Argument ins Feld , geführt, ich vertröstete durch den Hinweis auf den Erlaß-ded Mterrichts'gefetzes die Petenten aä oaltzuäas MeoaS, -ich? kann und wW das nicht chun, und ich freue wich, düßauchder Herr RegierungscomMissar ein besseres' Vertrauen auf das Zustandekommen des Unterrichtsgesetzes zu haben scheint; denn ich meine, daß die durch das -jetzige Vorgehen der Regierung,, einen einzelnen Theil Ms dem ganzen UntNcrichtsgesdtze herauszunehmrn, hervdrgerusene große Aufregung, die Gefährdung des Friedens zwischen der Kirche und Schule auf diesem Gebiete nur dann wird beseitigt und gründlich beseitigt werden können, wenn auch die anderen schwebenden Fragen in '-Beziehung auf Vm Unterricht gesetzlich geregelt werden. Wennaffo nicht nur; das Gebiet der Staatsaufsicht über den gesammten Unterricht als ein festes- und unangreifbares hingestellt wird, sondern ebenso, nach der andern Seite die Freiheit der religiösen Uebtrzeugung durch gesetzliche Bestimmungen in dem Unterrichtsgesetze sichergestellt wird. Denn so dankbar ich anerkenne, daß der gegenwärtige Herr Cultusminister durch seinen Erlaß in Beziehung auf den Religionsunterricht an den Gymnasien und höheren Unterrichtsanstalten dem augenblicklich schwebenden Confiicte die schärfste Schneide genommen hat, so kann ich doch nicht zugeben, daß dies eine definitive Regelung der Sache sei. Ich freue mich namentlich heute gelesen zu haben, daß die Regierung in der Ausführung dieses Erlasses in der liberalsten Weise vorzugehen beabsichtigt, aber immerhin, meine Herren, bleibt es eine Ausnahmemaßregel, ein Dispense Es ist nicht das gleiche Recht für alle, wenn ich überhaupt verpflichtet bin, meine Kinder in den ReliKonsunterrichtzu schicken und dann erst genöthigt bin, wenn dies meinem Gewissen widerspricht, mich quasi bittweise an die Behörde M wenden , um eine Ausnahme für meine Kinder zu erwirken. Ich meine, die Staatsgefetze Müssen so geordnet sein, daß ein derartiger Constietsfall zwischen dem Gewissen des einzelnen und den staatlichen Einrichtungen gar nicht eintreten könne. Jedenfalls sind die Berwal^- tungsbehörden nicht die geeignete Instanz, um einen solchen Conflict auszugleichen: das muß im Wege der Gesetzgebung geschehene Deshalb glaube ich, zeigen uns gerade die jetzt stattgehabten Borgänge auf dem Gebiete des Unterrichtswesens, wie wichtig das Zustandekommen des Unterrichtsgesetzes ist, und ich würde mich -freuen, wenn das Haus der Abgeordneten durch die Zustimmung zu der in meiner Tagesordnung ausgesprochene« Ueberzeugung, daß düs Unterrichtsgesetz zu Stande kommen müsse und bald zu Staude kommen werde, sein Gewicht gewissermaßen mit in die Wageschale werfen wMe. Meine Herren, wenn ich also in diesen Beziehungen meine Tagesordnung aufrecht erhalte^ so verkenne -ich doch die Beschwerden und den Schmerz der Petenten in keiner Weise., denn ich muß allerdings sagen daß die -frühere Verwaltung des EMusministeriums den Petenten in dieser Beziehung ein schweres -Unrecht zugefügt hat, und daß wir hier wieder 'eine kleine Kennzeichnung des -gesammten Systems, wie es. bestanden hat, vor uns haben. Denn, meine Herren, es ist.ja durch den.Bericht und die Erklärungen, die dem Hause gegeben worden sind, festgestellt, daß dies Gymnasium. von den