Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1872)
- Date
- 1872-04-02
- Page
- Seite 267 (sequence 5)
- Language
- German
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wollen, ertheilt werde; in demselben Sinne kann auch der jüdische Religionsunterricht am schneidemühler Gymnasium obligatorisch sein , d. h. der Staat übernimmt die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß die Gelegenheit, einen solchen Unterricht zu empfangen, da sei. Nun sagt der Herr Regierungscommissar, damit werde etwas facultatives' geschaffen und der Staatscaffe eine Verpflichtung auferlegt für etwas, dessen Bestand und Ausdehnung zweifelhaft sei. Aber ich bitte Sie, meine Herren, ist denn das jetzt bei den katholischen und evangelischen Schülern anders? Die schneidemühler Schule zählt 20 katholische Schüler; nun nehmen Sie an, daß eine Anzahl von Aeltern es angemessen findet, nach der neuen Bestimmung ihre Kinder von dem Religionsunterricht des Gymnasiums zurückzuhalten; dann haben sie ja dasselbe facultative Verhältnis, wie bei den jüdischen Schülern. Ebenso ist es mit den evangelischen, und nichtsdestoweniger wird für die evangelischen und die katholischen Schüler die nöthige Zahlung geleistet. Lassen Sie uns, meine Herren, doch eine gleiche Gerechtigkeit üben. Wenn unsere jüdischen Mitbürger beisteuern müssen zu dem Gelde, das der Staat für das schneidemühler Gymnasium bezahlt, und woraus auch die katholischen und evangelischen Religionslehrer besoldet werden, so bitte ich Sie, dahin votiren zu wollen, daß derselbe Staatszuschuß-oder ein erhöhter mit verwendet werde, um für die jüdischen Schüler gleichfalls den nöthigen Religionsunterricht zu besorgen: Denn das ist ja unzweifelhaft, daß, wenn der Religionsunterricht nicht mit unter die Diseiplin des Gymnasiums gestellt wird,? wenn der Religionslehrer nicht die Befugniß hat, seine Censuren mit auf das Zeugniß der Schüler zu setzen, daß dann ein Mangel an Ordnung, eine Willkür herrscht, Pie jeden geordneten Unterricht auf das äußerste gefährdet. Wenn wir uns jeden anderen Lehrgegenstand so behandelt denken, so werden wir uns sagen müssen, daß es nicht möglich ist, auf diese Weise das Ziel eines geordneten und tüchtigen Unterrichts zu erreichen. Darauf gerade ist aber der Wunsch der Aeltern und auch der Commission gerichtet. Die Commission wünscht nichts anderes, als daß den Aeltern eine Gelegenheit geboten werde, die^sie benutzen können, wenn sie wollen, um ihre Kinder dort unterrichten zu lassen: Dabei führe; ich noch an, daß in den letzten Jahren durchschnittlich; immer einige vierzig jüdische Schüler das schneidemühler. Gymnasium besucht Haben. Meine Herren, ist denn das; wirklich christlich, wie die Regierung früher diesen Standi punct eingenommen hat, ch r ist li ch - simultane. Schulen einzurichten, d. h. nur Rücksicht zu nehmen auf die katholischen und evangelischen Kinder? Ist das christlich, diejenigen, welche ein religiöses Bedürfniß haben und es auf geordnetem Wege befriedigen wollen, bloß deshalb davon auszuschließen, weil sie nicht Christen sind? Ist es gerecht, diejenigen, welche dazu beisteuern, daß für.die evangelischen und katholischen Schüler dieses Bedürfniß befriedigt werde; ist es gerecht, sie abzuweisen, wenn sie fordern, daß auch an ihre Kinder gedacht werde? Meine Herren, ich bitte Sie dringend, gehen Sie nicht über die vorliegende Petition zur Tagesordnung über; üben Sie vielmehr Gerechtigkeit gegen die Petenten, die nun schon seit Jahren bittend und vorstellig vor uns erscheinen. Erwägen Sie, daß an der höheren Bildungsanstalt zu Schneidemühl seit 11 Jahren ein jüd. Religionsunterricht ertheilt worden ist, und von der Stadtmeinde 50 Thlr. dafür jährlich bezahlt worden sind. Bei den Verhandlungen, die . vor etwa 2 Jahren mit der Staatsregierung wegen Uebernahme des schneidemühler Gymnasiums gepflogen worden sind, haben, wie der Herr Regierungscommiffar sagt, die. Vertreter der Stadt ein solches Verlangen nicht gestellt. Ich muß aber auf den Bericht verweisen und auf den Inhalt der Petition; da ist anderes berichtet. Die Stadtgemeinde hat allerdings unter dem Drucke gestanden, daß sie die Kosten des Gymnasiums in dem Umfange, der nöthig war, nicht mehr beschaffen konnte und die Uebernahme der Anstalt von Seiten des Staates wünschte; und dennoch haben die städtischen Behörden den Wunsch ihrer jüdischen Mitbürger dringend befürwortet, daß, wie bisher, jüdischer Religionsunterricht an der Schule ertheilt werde.' Der Herr Minister hat allerdings in den Vertrag, der mit der Stadt geschlossen worden ist, diese Bestimmung nicht ausgenommen; aber das steht unzweifelhaft fest, daß, ehe der Vertrag abgeschlossen worden ist, die städtischen Behörden ihren dahin gerichteten Wunsch ausgesprochen haben. Ebenso hat der Synagogenvorstand diese Bitte dem Herrn Minister vorgetragen, und die Väter der jüdischen Kinder nicht minder: Man kann also wdhl nicht sagen, daß diese Leute ihre Pflicht gegen ihre Kinder und gegen die Schule verabsäumt haben. Das -ist allerdings richtig , daß der vorige Unterrichtsminister diese Gelegenheit, die finaneielle Bedrängniß der. Stadt benutzt hat; um, wie bei den übrigen königlichen Gymnasien, so auch hier den geordneten, von der Schule zu ertheilenden Religionsunterricht»veü jüdischenSchülern