Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 14 (2.4.1872)
- Date
- 1872-04-02
- Page
- Seite 266 (sequence 4)
- Language
- German
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Soldaten zu zwei Dritteln protestantisch find? Hat nicht der römische Klerus einen viel größeren Einfluß in: Frankreich als. in Deutschland? Hat nicht Frankreich die päpstliche Herrschaft aufrecht erhalten, und würde es noch jetzt thun, wenn es die Kräfte dazu hätte? Dennoch sagt Herr von KettelerFrankreich ist durch die Grundsätze, der Revolution — die armen preußischen Verfassungsgründrechte! —- ist durch den Liberalismus in's Verderben gestürzt worden! Und wodurch Spanien? Derselbe Herr von Ketteler, der den Absolutismus und die Bureäukratie; verurtheilt, wüthet ebenso gegen den Cönstitutionalismus, und glaubt, durch ihn seien alle Staaten in Verwirrung und Berderbniß gerathen. Darin freilich liegt für ihn kein Widerspruch, denn für ihn besteht das Heil nur in der Alleinherrschaft des römischen Stuhls. Aber wenn wir den dauernden Zustand betrachten, in welchen das Mittelalter alle Staaten versetzt hat, so werden wir wohl mit den Zuständen der modernen Staaten versöhnt werden. Eigenthümlich ist es, und dies wollen wir zum Schluffe bemerken, welch ein Wechsel eingetreten ist. Der Herr Bischof klagt darüber/ daß man die Katholiken — dies ist aber nicht richtig, jS must die Ultram antanen fceifjen — „ttater- ' ländslos" nenne, er klagt über die „Vorurtheile, Antipathien und Mißstimmungen", die man gegen sie hege. Nun, wer hatte hierüber mehr zu klagen als wir Juden? und wer hat diese mehr gehegt und gepflegt gegen sie, als diejenigen, zu denen Herr von Ketteler gehört? Die Geschichte ist aber das Reich der Vergeltung. Die Verhandlung des Preußische« Ädgeordnetenhavsrs «der dir Schnridemiihtrr Petition am 8. Mär;. (Schluß.) Abgeordneter vr. Techow: Ich beginne mit dem, was der Herr Regierüngscommiffar soeben vorgetragen hat. Derselbe scheint mir eine Erklärung abgegeben zu haben, deren Anfang nicht ganz in Harmonie war mit dem Schluß. Er sagte zuerst, es sei der Regierung am -annehmbarsten das Amendement Duncker, wodurch hie Entscheidung der Sache vertagt werde bis zur Unterrichtsgesetzgebung, schließlich aber theilte er uns doch mit, daß der Herr Unterrichtsminister bereit sei, mit dem Herrn Finanzminister in Verbindung zu treten, um zu versuchen, ob die SO Thaler, die hier erforderlich sind, aus der Staatscaffe hergegeben werden können. Ich constatire den Widerspruch, und vermuthe, daß die eine Erklärung mehr von der einen Person, die andere mehr von der anderen Person herrührt. Was das sachliche betrifft, so habe ich mich zum Worte gemeldet, um für die Commission einzutreten, und zu erklären, wie daS Wort „obligatorisch" von der Commission verstanden worden ist. Meine Herren, eS hat der Majorität der Commission, die den vorliegenden Beschluß gefaßt hat, ferngelegen, einen Zwang ausüben zu wollen auf die jüdischen Aeltern, die ihren Kindern den Religionsunterricht nicht im Gymnasium ertheilt sehen möchten. Ich bitte, einen Blick zu werfen auf Seite 8 des Commissionsberichts, da werden Sie in der Mitte die Worte finden: mehrfach wurde dafür für billig erkannt, eS möchte auch bei regelmäßiger Einordnung deS jüdischen Religionsunterrichts in den Lehrplan doch den Aeltern freistehen, je nach ihrer religiösen Ueberzeugung ihre Kinder von der Theilnahme an dem Religionsunterrichte entbinden zu laffen. Und nun erwägen Sie, Meine Herren, daß" diese Verhandlung stattgefunden hat vor Weihnachten, daß der Bericht sestgestellt ist am 10. Januar, als an eine Veränderung in der leitenden Persönlichkeit des Unterrichtsministeriums noch gar nicht gedacht wurde, und viel weniger an die Verfügung, die der Unterrichtsminister am 29. Februar d. I. in Beziehung auf den Religionsunterricht erlassen hat. Wenn Sie das beides in Verbindung setzen und sich den historischen Verlauf der Dinge vergegenwärtigen, so werden Sie zugestehen müffen, daß das Wort „obligatorisch", wie es in dem Commisstonsvotum steht, doch einen ganz guten, aber freilich einen anderen Sinn hat, als es hier von mehreren Seiten aufgefäßt worden ist; es ist nicht gemeint, daß damit ein Zwang aus die Aeltern oder auf die Schüler auSgeübt werden soll; es ist vielmehr das Wort „obligatorisch" gewählt, urn damit den Schulbehörden, also auch, wie der Herr Regierüngscommiffar sagt, Personen und nicht Sachen eine Verpflichtung aufzuerlegen, wonach sie für die Möglichkeit eines geordneten und in den Lehrplan eingefügten Religionsunterrichts zu sorgen haben. In demselben Sinne ist auch der hebräische Unterricht an ^jedem Gymnasium obligatorisch, d. h. die Schulbehörden haben die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß an jedem Gymnasium hebräischer Unterricht für diejenigen Schüler, die sich daran betheiligen