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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-03-26 · Heft 13 (26.3.1872) · p. Seite 247

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 13 (26.3.1872)
Date
1872-03-26
Page
Seite 247 (sequence 5)
Language
German
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Hiermit hatte sie die andere Tendenz unserer Zeit mächtig angeschlagen, und das ungarische Abgeordnetenhaus verwarf die gesetzliche Verbindlichkeit des Congreßstatuts. Freilich ergab sich die Staatsregierung nicht sobald: sie wand sich mitten durch, indem sie das Congreßstatut für diejenigen Gemeinden bestehen ließ, die sich ihm freiwillig unterzögen, und bestätigte ein Statut der orthodoxen Partei für diejenigen, welche diesem angehören wollten. Die Ädee der Vereinigung, ausgedrückt in einer Landes- und Gemeindeverfaffung, war hiermit gescheitert; beide noch aufrecht erhaltenen Statuten, das der Congreßwie das der orthodoxen Partei, hingen in der Lust. Alle, welche die unbedingte Autonomie der Gemeinden und die völlige Freiheit des Individuums zum Grundsätze hatten, wandten sich nunmehr vom Congresie ab, um so mehr, als nun auch die angenommenen Comprorniffe gegenstandslos, ja hemmend geworden waren. Was will man nun jetzt thun? Allerdings spricht man davon, den Congreß wieder zu berufen, und zwar ganz so, als ob die gesetzliche Geltung des Congreßstatuts gar nicht angetastet worden wäre. Dies wäre aber eine bloße Form; denn die Wahlen werden nur sehr mangelhaft vollzogen werden, und die Beschlüsse der Versammlung gerade ebenso wenig legale Kraft besitzen, wie das Statut selbst. Man ist eben aus dem Boden der freien Association angelangt. Hier ist eS nun, wo uns soeben eine vom 18. Febr. d. I. datirte Zuschrift an alle jüdischen Gemeinden Ungarns, begleitet von einer Denkschrift, ausgehend und versandt vom Vorstande der israelitischen Cultusgemeinde in Arad, zugekommen ist. Die Denkschrift ist an die „Districtspräsidentenversammlung" gerichtet und stellt nach einer Auseinandersetzung der bisherigen Vorgänge folgenden Antrag: „Da die in den Congreßstatuten unstreitig zahlreich vorhandenen brauchbaren und zum Theil höchst schätzenswerthen Elemente unter den gegebenen Verhältnissen zur Entfaltung einer ersprießlichen Wirksamkeit nicht anders gelangen können, als wenn sie aus dem durchaus unpassend gewordenen Rahmen gehoben, von dem offenbar in Stockung geratenen Mechanismus losgelöst und in ein den factischen Verhältnissen und Bedürfnissen entsprechendes Gefüge gebracht werden, so möge 1. die löbliche Districtspräsiventenversammlung die selbstständigen und Bezirksgemeinden in den constituirten Districten^ auffordern , je einen Vertreter nach Pest zu einer Versammlung-abzusenden, deren Aufgabe es sein soll a) mit Benutzung der in den Congreßstatuten enthaltenen, hierfür geeigneten Bestimmungen ein den geänderten Verhältnissen entsprechendes Organisationsstatut aus Grundlage vollständiger Autonomie der Einzelgemeinden und zum Zwecke einer erfolgreichen Besorgung und Förderung gemeinsamer Angelegenheiten und Institutionen im Wege freier Vereinbarung festzustellen, und b) zur Lösung derartiger obschwebender Fragen, die auf diesem Wege ihre Erledigung nicht finden können, die geeigneten Modalitäten ausfindig zu machen und die nöthigen Vorkehrungen zu treffen, damit dieselben einer endgiltigen Entscheidung zugeführt werden können. 2. Um der Versammlung diese Arbeit zu erleichtern, möge die löbliche Districtspräsidentenversammlung einen hierauf bezüglichen Entwurf ausarbeiten und den Districtsrepräsentanzen und Gemeinden zur Vorberathung mittheilen. 3. Die übrigen zur Ausführung , dieses Antrages erforderlichen Schritte und in der Folge sich als nothwendig erweisenden Maßnahmen möge die Districtspräsidentenversammlung, resp. die Versammlung der Gemeindevertreter selbst veranlassen." Die arader Denkschrift will also die unbedingte Autonomie der Gemeinden und weist zugleich den Zwang für das Individuum, einer Gemeinde anzugehören, zurück. Sie wünscht aber für die Erfüllung gemeinsamer Zwecke eine freie Association, durch Vertreter der Gemeinden, die sich hierzu Herbeilaffen wollen. Das ist unstreitig sehr löblich, und würde die Vereinigung der beiden Tendenzen bilden, die wir oben gezeichnet haben. Jedenfalls wäre es sehr wünschenswerth, daß der Versuch wirklich, gemacht werde; es wäre dies freilich ein noch fraglicheres Experiment, als der Congreß selbst gewesen ist — aber den gegenwärtigen Zuständen gegenüber gilt der alte hippokratische Ausspruch: „Jeder Versuch ist gefährlich" nicht. Unsere Bedenken über den Erfolg wiegen schwer. Die Confiituirung der Gemeinden auf völlig freier Basis hat sich in Amerika bewährt; wie sie in Europa, wenn die alten Gemeinden zertrümmert sind, sich bewähren werde, müssen wir erst abwarten. Aber eine freiwillige Associirung der Gemeinden zu einer Landesorganisativn, ja nur zu bestimmten, bedeutende Opfer kostenden Zwecken ist auch in Amerika völlig mißlungen, und hat ein Vorbild höchstens im Loarä of Deputies in England, der jedoch mehr zur. Abwehr von äußeren Angriffen und zur Pflege der einmal bestehenden Einrichtungen 'als zur Herstellung bedeutsamer

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