Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 13 (26.3.1872)
- Date
- 1872-03-26
- Page
- Seite 246 (sequence 4)
- Language
- German
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Aber können sich, hiermit die Menschen begnügen? Wird diese Auflösung aller Gemeinschaft, diese völlige Ungezwungenheit, die dem einen Tage das Recht giebt, das Werk des vorhergehenden zu zerstören, nicht jede religiöse Institution, jeden, gottesdienstlichen gemeinsamen Act, schließlich unmöglich machen? Synagoge wie Kirche, Schule wie Wohlthätigkeitsanstalt können nur daS Ergebniß vereinigter Kräfte sein; die Vereinigung von Kräften bedarf ganz bestimmter Verbindlichkeiten, denen sich das Individuum nicht willkürlich zu entziehen das Recht haben darf. Dabei faßt man in unserer Zeit alle diese Einrichtungen in dem großartigsten Stile aus; die Synagoge soll groß und prächtig, der Gottesdienst reich ausgestattet, mit Predigt und Chorgesängen versehen sein, die Schule soll sich in ihren Abstufungen bis zur höchsten Lehranstalt erheben und umfasienden Unterricht ertheilen, die Grundlage wahrer und auch acht religiöser Bildung; man bedarf endlich solcher Wohlthätigkeitsinstitute, welche ihre Wirksamkeit über ganze Bezirke, Provinzen und Länder ausdehnen. Wie sollte nun diese Vereinigung großer, nachhaltiger Kräfte in dauerhafter Weise hergestellt werden? Dies war die Frage, welche unter den einsichtsvollen Juden Ungarns ventilirt werden mußte. Man hatte in diesem Lande für die christlichen Confessionen aus alter Zeit überkommene, theils unangetastete, theils mit der Zeit modificirte, aber vom Staate gesicherte Kirchenversaffungen, Landesorganisationen, welche bis jetzt auch von den gesetzgeberischen Factoren mit voller Pietät behandelt worden sind. Auch in der jüngsten Zeit hatte man bisweilen von einem Religionßgesetze gesprochen, welches allen Zwang, alle Verpflichtung in religiös kirchlichen Dingen beseitigen sollte. Aber vom Sprechen bis zum Thun ist auch in Ungarn ein weiter Weg, und man hat diesen bis heute noch nicht beschritten. Was war natürlicher, als daß man deshalb auch an Herstellung einer Landesorganisation für die gesammte Judenheit Ungarns dachte. Die Gründung von größeren Anstalten, namentlich von Seminarien, die Organisirung des Schulwesens in allen Theilen des Landes und eine regelmäßige Verfaffung der Gemeinden erschienen als ein unabweisbares Bedürfniß, zu dessen Befriedigung eine allgemeine Vereinigung unumgänglich sei. Eötvös wollte dies bewirken, ohne der Autonomie der Juden zu nahe zu treten. Er berief eine jüdische Notablenversammlung, . die das Wahlgesetz für einen jüdischen Landescongreß Lerathen sollte, und dieser Congreß, desien Theilnehmer aus den selbstgewählten Deputaten aller Gemeinden bestanden, sollte nach Mehrheitsbeschluß die gesetzlichen Bestimmungen für die gewünschte Verfaffung normiren. Man war hierbei von dem Gedanken der Autonomie der Juden als Gesammtheit ausgegangen, hatte aber weniger an die Autonomie der Gemeinden und an die religiöse Ungebundenheit des Individuums gedacht. Die Großartigkeit der Ziele, die man sich vorfetzte, ließ die Urheber des Projectes glauben, die große Mehrzahl der Juden werde in Anerkennung ihrer wahren religiösen Interessen das willig opfern, was man im Namen dieser von ihnen fordern mußte. Dies war nun nicht der Fall. Alsbald traten mehrere und nicht unbedeutende Männer im Namen dieser Gemeindeautonomie und individuellen Freiheit gegen das Congreßproject auf. Jndeß konnte das seine Ausführung nicht hindern. Aber mit dem ersten Schritte nach dieser hin regten sich ganz andere Streitelemente. Die Verschiedenheit der religiösen Anschauung, die in den Juden auf ihrem jetzigen Culturgange nothwendig besteht, trat als'■ Parteisache auf. Die orthodoxe Partei war zwar mit dem Coygreßgedanken einverstanden, jedoch nur wenn sie die Mehrheit im Congreffe haben und die herzustellende Verfaffung zu ihrem Dienste normiren würde. Die Wahllnanoeuvres begannen in einem unerhörten Maße; die orthodoxe Partei erhielt die Mehrheit nicht. Bon diesem Augenblicke an war der ganze Congreß gescheitert. Zunächst fehlte diesem die freie Entwickelung; um etwas zu Stande zu bringen, begab sich die liberale Partei auf daS Gebiet der Compromiffe. Man suchte den zu schaffenden Statuten jeden besonderen religiösen Charakter, jeden tendentiösen Inhalt von vornherein zu entziehen, und eben nur ein Schema aufzustellen , innerhalb dessen nach der einen wie nach der anderen Seite die Bewegung frei bleibe. Hiermit war aber der orthodoxen Partei nicht gedient. Sie nimmt nur an und kann ihrem Wesen nach nur annehmen den Willen der Mehrheit, so lange diese ihr angehört, verlangt aber selbst die Herrschaft der Minderheit, wenn sie in dieser verblieben ist; kann sie ihrer Minderheit die Herrschaft nicht verschaffen, so stellt sie sich auf den Standpunct der Gewissensfreiheit, den sie sonst niemals zugesteht und der dem von ihr gehegten Autoritätsglauben geradezu widerspricht. Dies geschah denn auch, und sobald das Congreßstatut die königliche Sanction erhallen hatte, erhob sich, die orthodoxe Partei: mit . dem Schlachtrufe: „Gewissensfreiheit! Hinweg mit jeglichem Zwanges