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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-03-26 · Heft 13 (26.3.1872) · p. Seite 245

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 13 (26.3.1872)
Date
1872-03-26
Page
Seite 245 (sequence 3)
Language
German
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- . Die Äudenschast in Ungar»! - - " - ' -Wirgehören nicht zu -denen - welche überfein VÄkeinen Stamm oder eine- Religionsgenössenschäft den 'Stab brechen, wennin -ihnen sich ein lebhafter Kämpfend spönnen hat - wenn sich. Parteien. gebildet haben, welche um ihren:Ojestanb> - ihre; Geltung./.. ja ihre Obmacht ringen/ . Wo dies statt sindet/istes-ein Zeugniß erwachten und - gestärkten Lebens, einer vitalen Energiewelche dchi Stillstände, VerVerknöchernUg loder der Einseitigkeit der Richtung weit vorzuziehen! ist/r -Erstda wird-! es un& unheimlich - zu /Muthe;, > wo - die Motive der Kämpfenden sich ^als sehr trübe, als unlauterd mnd egoistische kundgeben, .wenn Aufrichtigkeit/ Wahrheitsliebe und Billigkeit ^verschwunden scheinen,-, und die höchsten Grundsätze und.Ziele nur zu.Mitteln--niedriger Leidenschaften gemißbrancht. werden. .. .Die. .Vorgänge. < in der Mischen; Glaubensgenossenschaft, in Ungarn sind um so beachtenswerther-- als sich in ihnen, alle diejenigen Tendenzen wiederspiegeln, welche gegenwärtig Me Menschenwelt, tut großen bewegen- und zuden.. mannichfaltigsten - Processen führen. Sie - sind daher.-sehr, lehrreich, sobald, man - sie unparteiisch zu betrachten sich .entschließen, kann. Wir Haben dies wiederholt zu thun versucht, und kommen heute'darauf zurück, da uns soeben-., ein Irenes Actenstück vorliegt.' Die. alten. Gemeinden Beständen' auf..dem Principe des B eitr agszw an-g es. - Dieser war vom Schulchan Aruch sanctionirt., und -wurde, da der weltliche Arm fehlte,- durch religiöse Mittel executirt. .Ein großer Theil der Cultuskosten.wurde durch die Auflage auf das Koscher fleisch. getragen; in vielen deutschen Gemeinden hieß diese -„Perdon". > Werseinen Cultusbeitrag nicht bezahlt hatte, -dem wurde das Ostermehl eingehalten, bis er ihn entrichtet.,hatten durch solche und ähnliche Mittel wurden die Reste eingezogen. Als später der Staat sich um die jüdischen Gemeinden ..zu. kümmern begann, - verlieh er in vielen Ländernden Gemeinden: das Execuüonsrecht gegen die säumigen. Seit alter Zeit hatten viele Gemeinden formulirte. Statuten, - die auch, von -der. eitz'en aufdie andere Überträgers--wurden, meist aber iw Vertzeffenheit geriethen und--mehr - traditionell/ imBewußtsein ->derMaffe,! freilich sehr fxagmentarisch,'- sich erhielten. .Im. ganzen hielt man nicht -viel.?.äuf-. geschriebene.statutarische Bestimmungen, und/ richtete-/sich' mehr, ngch /den Bedürfnissen des -Tages und, nach^ den- Meinungen derer,, welche, zur Zeit die Mächt IN^der'Gbmemde'besaßen. Aus dieser VerwirrüngUheraüs^'war^' es wiederum in ' vielen Ländern der Staat-, - >der Genieinden 'eine Verfassung gab , in ekäigen Äne 'Organisation / welche die Gemeinden zu Districten und zu einer Landesconfession vereinigte. Betrachtet man unsere Zeit vom allgemeinen Gestchtspuncte ausso sieht man zwei Tendenzen in ihr lebendig , ' die sich freilick) oft genug widerstreiten. Die eine geht auf die Autonomie auch der kleinsten Körperschaft,- ja-auf die des Individuums, die andere auf die Association,- ja auf die Concentration oder Centralisirung hinaus. Beides ist erklärlich. Man will dem Individuum die möglichste Freiheit der Bewegung, die Geltung seiner eigensten Entschließung verschaffen und sichern. Aber man'weiß auch, daß durch die Zersplitterung die Möglichkeit jeder bedeutenden Schöpfung verhindert wird, und gerade unsere Zeit hat Bedürfnisse gebracht, welche nur durch die Vereinigung großer Kräfte befriedigt werden können. Daraus entspringen selbstverständlich die mannichfaltigsten Conflicte: man kann das eine nicht wollen, ohne das andere in Frage zu stellen. ' Man flüchtet sich deshalb zur „freien Association." Aber da diese eben nur auf die freiwillige Verbinoung , auf die Einsicht und den guten Willen vieler zu einem bestimmten Zwecke sich zu stützen vermag, so pflegt sie nur zu gelingen, wo die materiellen Interessen offen liegen, und auch da hatsie stets nur eine kurze Blüthe. Wo es nicht möglich ist, diese freie Associirung alsbald durch einen Gesellschastscontract in einen Zwang zu verwandeln, wird sie nur ein' sehr precäres Dasein haben.' Selbst was von wohlthätigen Werken durch freiwillige Vereinigung geschasseb wird, muß sich beeilen, durch Sammlung eines Fonds für alle Eventualitäten gesichert zu werden. Noch heute trägt Babel den Namen von der „Verwirrung",, welche der Zusammenstoß der beiden Tendenzen, sich zu vereinigen und -sich zu zerstreuen, bewirkte-, und die Zerstreuung war das Resultat. Auf keinem Gebiete zeigten sich aber diese beiden Tendenzen geschäftiger, als auf dem religiösen. Die Gewissensfreiheit, die jeden religiösen Zwang zurückweist und dem Individuum völlige Freiheit gewährt, weil eben keine religiöse Handlung einen Werth hat, wenn sie nicht von der Gesinnung und der freien Entschließung des Individuums getragenwird, ist ein allgemein' anerkanntes Princip geworden, und verlangt nicht allein die unbedingte Autonomie der religiösen Gemeinde, sondern auch' die Freiheit-des Individuums gegenüber der Gemeindet 13*

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