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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-03-19 · Heft 12 (19.3.1872) · p. Seite 226

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 12 (19.3.1872)
Date
1872-03-19
Page
Seite 226 (sequence 6)
Language
German
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uns vergebens nach Hilfe um, und müssen sie dem göttlichen Beistände überweisen. Die rumänische Regierung hat auf die Reclamationen der auswärtigen diplomatischen Agenten folgende Erwiederung erlassen: „Bukarest, 7/19. Februar 1872. Schon vor Empfang Ihrer gefälligen Note vom 10. d. Mts. hatte die fürstliche Regierung Kenntniß von bedauernswerthen Unruhen in Ismail und Cahul, und hatte es sich zur Pflicht gemacht, dieselben mit der ganzen Energie zu unterdrücken, welche von den Principien der Ordnung, der Civilisation und der Humanität geboten ist. Ich bin der erste, die Gewaltthaten gegen die Israeliten zu verurtheilen, zu denen die Bevölkerung der genannten Städte sich hat Hinreißen lassen; es scheint mir indessen billig, wenn man ein unparteiisches Urtheil Über diese Ereignisse fällen will, die Ursache auszusuchen, auS welcher die Erregung der Bevölkerung hervorgegangen ist. So ist es denn auch heute durch die gerichtliche Untersuchung sestgestellt, daß diese Unordnungen nur eingetreten sind in Folge eines ruchlosen und frechen Diebstahls , den Juden in der Kathedrale von Ismail verübt Haben. Da die schwere Bedeutung dieser beiden Vorgänge uns die Pflicht auferlegt, mit aller erforderlichen Unparteilichkeit die Thäter des Diebstahls und die Urheber der Unordnungen zu ermitteln, um gegen sie mit gleicher Strenge zu verfahren, so haben wir bereits den Generalproeurator am hiesigen Appellhofe an Ort und Stelle gesandt. Augenblicklich noch außer Stande, alle Einzelheiten der Angelegenheit zu kennen, die uns beschäftigt, werde ich, um dieselben Ihnen mitzutheilen, die ferneren Ergebnisse der mit Lebhaftigkeit betriebenen Untersuchung abwarten. Für jetzt kann ich nur hinzufügen, daß die nöthigen Maßregeln ergriffen sind, um dem Gesetze die schuldige Achtung zu sichern, und daß die Regierung fest entschlossen ist, jedes Element der Unordnung zu bekämpfen, von welcher Seite es immer kommen möge. Genehmigen rc. gez. Costa-Foru." Welchen Werth wir diesem Dokumente, das früheren Äußerungen ganz ähnlich ist, beilegen, brauchen wir nicht erst auszusprechen. Die „N. fr. Pr." enthält vom 29. Februar folgenden Bericht: * „Cäsar Bolliak, der Redacteur der berüchtigten Trompetta Carpatzilor, der seit mehr als zehn Jahren auf dem Gebiete der Presse unzählige male sich gegen die Menschheit vergangen hat, hat in .der vorgestrigen Sitzung' unserer Kammer die erste Interpellation über die. unglückliche Affaire im rumänischen Beffarabien vom Stapel gelassen. Wenn der. haarsträubende Cynismus,.der auS jedem Worte jener Interpellation schrecklich, hervorgrinst, jeden fühlenden Menschen mit Grauen erfüllen muß, so wirkt andererseits um so wohlthätiger die Antwort des Justizministers, der auch diesmal seinen edlen Gesinnungen unverhohlen Ausdruck gab, und die Principien der Civilisation und unseres Jahrhunderts dem fanatischen ZelotismuS entgegenstellte. „Herr Bolliak sagte: „Unsere Religion, daS heiligste, was wir besitzen , ist durch die in Ismail begangene Frevelthat geschändet worden, ohne daß die Regierung etwas darüber im Moniteur Hätte verlauten lassem Wir konnten dies erst vom Auslande erfahren. Man kann nicht zu behaupten wagen, daß das in Ismail be- , gangene Verbrechen eine Verläumdung sei. Und doch hat uns die Regierung noch nicht gesagt, ob die Schuldigen bereits bestraft und verhaftet sind. Ich verlange von der Kammer, daß sie diese Frage ernstlich in Berücksichtigung ziehe, denn wäre es gelungen, im Jahre 1866 den die Israeliten emancipirenden Artikel 6 in die Constitution aufzunehmen, dann säßen vielleicht heute auf den Bänken der Deputaten nur schmuzige Juden. Ich fordere die Regierung auf, zu erklären, ob sie gewillt sei, den Juden die politischen Rechte zu ertheilen; denn man spricht allgemein so, und es heißt sogar, daß dies noch während der gegenwärtigen Session geschehen werde. (Heiterkeit.) In diesem Falle würde das Volk nicht verfehlen, auch bei dieser Gelegenheit, wie ehedem, seiner gerechten Empörung Ausdruck zu geben. Es ist daher Pflicht der Kammer und der Regierung, solchen Eventualitäten vorzubeugen." „Herr Bolliak fügte noch hinzu, daß in Rumänien zwei Zeitungen in deutscher Sprache erscheinen, welche alles aufböten, um die rumänische Nation im Auslande zu verläumden und die Sache der Juden zu vertheidigen. Er behauptet, daß es Fremden nicht gestattet ist, Zeitungen in Rumänien zu publiciren, und fordert die Regierung auf, solche Blätter sofort zu sistiren. . „Darauf antwortete der Premierminister, daß die Constitution es den Fremden durchaus nicht verbiete, Journale zu publiciren; sollte die Kammer einen solchen Beschluß fassen wollenso könne sie dies. bei. Gelegenheit der demnächstigen Diseusfion über die Abänderung einiger

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