Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1872)
- Date
- 1872-03-05
- Page
- Seite 186 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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Posen, im Februar. (Privatmitth.) Die posener königl. Luisenschule ist zwar eine Simultanschule, doch enthält das Statut vom 28. September 1837 folgende beschränkende Bestimmungen in Betreff der jüdischen. Schülerinnen: § 40. Da die Luisenschule nur den christlichen Religionsunterricht ertheilt, die jüdischen Schülerinnen also der religiösen Einwirkung der Schule fast ganz entzogen sind, überdieß auch durch ihre Gesetze und Feiertage oft von der Theilnahme am Unterrichte abgehalten und dadurch den Fortschritten der übrigen Schülerinnen hinderlich werden, so soll die Schule nicht mehr als ein Zehntel ihrer Schülerinnen aus jüdischen Familien aufnehmen." Diese Bestimmung , ist später dahin abgeändert worden , daß die zulässige Anzahl der jüdischen Schülerinnen aus 15 Proc. (d. h. also circa xji) festgestellt wurde. Dieselben beschränkenden Bestimmungen haben auch für das mit der Luisenschule verbundene Seminar für Erzieherinnen Geltung, welches sowohl die Lehrkräfte als auch das dieser Anstalt angehörige Gebäude mit benutzt, und als Staatsanstalt einen Staatszuschuß von jährlich 800 Thlrn. erhält. Mit dem Seminar ist überdies eine Uebungsschule verbunden, in deren Statut es heißt: „Dieselbe nimmt die Töchter der wohlhabenden und gebildeten jüdischen Familien, sowie unbemittelter Beamten auf." Nachdem nun bereits mehrfache, jedoch vergebliche Anstrengungen gemacht worden waren, eine Aufhebung jener beschränkenden Bestimmungen herbeizuführen, hat der Kaufmann zu Posen, Herr Paul Jolowicz, an das Abgeordnetenhaus zu Händen des Vertreters der Stadt Posen, Herrn Kreisgerichtsraths Döring, folgende Petition gerichtet: a. wegen Aufhebung der beschränkenden Bestimmungen bei Aufnahme von Schülerinnen jüdischer Confession in die königliche Luisenschule zu Posen und in das mit dieser Schule verbundene Seminar für Erzieherinnen; b. wegen Zulassung jüdischer Schulaspiranten als ordentliche Zöglinge der Seminarien. Petent sagt: Eine solche Bestimmung (wie in § 40 der Statuten) kann gegenüber dem § 4 der Verfassung nicht mehr zu Recht bestehen und ist eine Härte gegen eine ganze Classe von Staatsbürgern, für welche die Zulassung ihrer Töchter zu dem posener Erziehungsinstitute eine Lebensfrage, und die Unterbringung derselben in auswärtigen Instituten, abgesehen von sonstigen Unzuträglichkeiten, schon wegen des Kostenpunctes unmöglich ist. — Noch härter ist der Ausschluß, jüdischer Schulamtsaspiranten von . dey . regelmäßigen Cursen hiesiger Provinz. Die, diessallsigen Bestimmungen gestatten den, Seminardirectprenn nur, , jüdische Zöglinge, welche sich. dem Schulfache. widmen, als Hospitanten zuzulassen; , ein weiteres Recht steht, den Juden nicht zu. Die Folge hiervon ist, daß sich , ein großer Mangel jüdischer Lehrer für Elementarschulen herausstellt. Im allgemeinen ist der Beruf der Elementarlehrer kein verlockender, und nur Söhne unbemittelter Aeltern, widmen sich, demselben, Die Seminarien fördern die Heranbildung von Schulkräften durch freie Pension resp, Gewährung vonStipendien. Wenn, nun alle diese Beneficien einer. Classe von Staatsbürgern blos wegen ihres religiösen. Bekenntnisses entzogen werden , so verstößt dies gegen Recht und Billigkeit. Mindestens sollte, wenn den jüdischen Aspiranten der Besuchter Seminarien^verboten bleiben soll, auch ein Seminar für jüdische Lehrer errichtet werden. Indem ich in der . Anlage eine aus besten Quellen geschöpfte Geschichte der Luisenschule und des Seminars für Erzieherinnen überreiche, beantrage ich gehorsamst, „ein hohes. Haus der Abgeordneten wolle beschließen, die vorliegende Petition der königlichen Staatsregierung zur * Abhilfe. zu > überreichen." Was die in § 40 des Statuts.der Luisenschule ausgesprochenen Motive für die Beschränkung der Aufnahme jüdischer Schülerinnen betrifft, so werden dieselben als unbegründet bezeichnet, da jüdische Aeltexn, die ihre Kinder in eine öffentliche Schule schicken, es sich nie. beikommen. ließen, ihre Kinder am Sabbach oder sonstigen jüdischen Feiertagen (mit Ausnahme:des Versöhnungs- und jüdischen Neujahrstages) von der Schule zurückzuhalten, und sogar , ein großer Theil derselben auch für diese beiden hohen Festtage keinen Dispens beim, Direktor der Anstalt nachsuchte. *) Die Errichtung eines besonderen jüdischen Seminars würde nur für den Fall wänschenswerth erscheinen, wenn, das Weitersortbestehen confessioneller Schulen aufrecht erhalten würde.Der Vertreter der Stadt Posen im Abgeordnetenhause, Herr Kreisgerichtsrath Döring, welchem die obige Petition in den letzten.Tagen.des Januars übersandt wurde, hat. nun, in Anbetracht., dessen,, daß dem Abgeordnetenhause in dieser Sitzungs-. *) Das wollen: wir doch für übertrieben halten^ ' ' Redact.-