Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1872)
- Date
- 1872-03-05
- Page
- Seite 182 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3224737-3226852-3226863--30377-3253251- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
, vorherrschende, Stellung im Staate. zugestand, sondern e$ b$r Entwickelung des Volkes überließ, wem es die Staatsgewalt überweisen wollte, ferner - ihnen den . Grund-; besitz entzog und sie dem guten Willen, des. Volkes an-! heimgah, hat er. jene. Absicht genugsam erwiesen. Factisch zeigte sich dies, als mehrmals die Staatsgewalt, mit der hohenpriesterlichen Würde vereinigt war, ohne daß dies weitere Folgen und bei der abermaligen Trennung beider Gewalten irgendwelche Kämpfe verursacht hätte. Da aber bis zum ersten Falle Jerusalems die Religion selbst einen Kampf um ihr Dasein bestehen mußte, geschah es oft genug, daß die Priesterschaft als gefügiges Werkzeug der Könige mit diesen der Religion selbst gegenüberstand, für welche der getreue Theil des Volkes, die Propheten an der Spitze, eintrat. Während des zweiten Tempels vollzog -sich die Jdentificirung der Religion und des Staats- und Volkslebens; aber da diese nur durch eine kräftige Entwickelung des Gesetzes sich bewerkstelligen konnte, , kam es dahin, daß der Priesterschaft das Heft durch die frei aus dem Volke hervorgegangenen Gelehrten schnell, entwunden, wurde. .Bald verloren die Juden, unter den Völkern zerstreut, auch jede politische Bedeutung, die zersprengten Gemeinden bestanden jede für sich, ihre Leiter , und Verwalter wurden aus dem Volke selbst, gewählt, und das Rabbinerthum war von diesen abhängig. Im Innern hatte somit ein kirchlich-politischer Streit, .selbst in diesen Miniaturkörperschaften, gar keinem Räum. Äer Staat aber beobachtete gegen die Juden durchweg den -Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche. Er bekümmerte sich nicht um ihre kirchlichen und gemeindlichen Verhältnisse, bewilligte ihnen keine Subventionen, und übte keinen Einfluß auf ihre innere Verwaltung. Aus welchen Motiven heraus er dies. that, ist uns hier gleichgültig; genug,. der Grundsatz der; Trennung von Staat und Kirche existirte für die Juden ' seit ihrer Zerstreuung, ist daher für uns durchaus nichts neues, wird uns aber auf seiner Seite finden. Wo in neuerer Zeit der Staat anders verfuhr, den Juden eine Art Verfassung gab und sie in eine gewisse Abhängigkeit von sich brachte, geschah es ohne Widerstreit, weil uns die Kräfte dazu mangelten, und so wird die Lösung dieses . Verhältnisses ohne weiteres angenommen werden. Erhoben wir hier und da in jüngster Zeit Ansprüche an den Staat, so geschah es um der Gleichstellung willen, und weil wir unser gutes Recht verlangten, da wir zur Erhaltung der Kirchen an Staat Und Commune mit beisteuern müssen. Andrerseits hat die Kirche ihren Einfluß stets und Überall l zu unserem ■. großen Nachtheil und, Schaden geltend gemacht. S i e war.es, welche unsere Ausschließung.aus.dem,bürgerlichen Leben und Wesen bewirkte; .sie ist eS, die-noch heute unsere Gleichstellung nicht zugesteht, und ihre Wirksamkeit in der Schule so : viel wie möglich gegen uns richtet. Ohne daher irgendwie offensiv vorzugehen, begrüßen, wir doch die Trennung von Staat und Kirche. als eine wesentliche Sicherung für uns, als eine Bürgschaft für unser volles Recht.' In dem entbrannten Streite können wir nur auf der Seite des sich emcmcipirenden Staates stehen, nicht aus Feindschaft gegen die Kirche, sondern theils weil sie selbst und ihre Borfechter es offen aussprechen, daß ihr Sieg für uns eine neue Knechtschaft, eine abermalige Verfolgung bedeute, theils weil wir es aus eigener Erfahrung -vollständig wissen, daß die Religion unter dem Schutze dieses Grundsatzes der Trennung von Staat und Kirche durchaus nicht an ihrer Lebenskraft und Wirksamkeit verliert, weil wir es daher nicht für die Kirche, sondern nur für die Priester als einen Verlust erachten , wenn der Staat sich von ihnen unabhängig macht. Aus diesem Gesichtspuncte versteht es sich von selbst, daß wir den neuen Wendepunct im preußischen Staatsleben mit voller Zustimmung begrüßen und von Herzen wünschen, er möge kräftig nach diesem Ziele streben und seine Erreichung im vollsten Sinne wollen.und erlangen. Im besonderen kann uns die staatliche Schulaufsicht statt der bisherigen Aufsicht der Geistlichen .nur willkommen sein. Es hat allerdings christliche Geistliche gegeben, die sich der jüdischen Schule mit Wärme und ohne jeglichen Nebengedanken annahmen; aber es ist nur zu natürlich, daß die meisten derselben eine Antipathie gegen die jüdische Schule hegten und ihre Räume nur mit widerstrebendem Geiste betraten. Gerade darum war diese Verbindung .auch nur eine unnatürliche, während der staatliche Schulinspector im Namen und Aufträge dessen austritt, was wir lieben und verehren. Ferner wäre es irrig, wenn man die bisherige Volksschule für die Juden als confesstonslos ansehen wollte, weil sie konfessionell war, aber mit dem jüdischen Religionsunterrichte sich nichts zu schaffen machte. Es handelt sich dabei nicht blos um den Religionsunterricht, sondern um den confessionellen Geist, der alle übrigen Lehrfächer durchdrang und sorgfältig in ihnen gepflegt wurde. -Dieses war und ist eine große Scbwierigkeit, die wir in der Erziehung unserer Jugend zu überwinden haben. Ist also