Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-03-05 · Heft 10 (5.3.1872) · p. Seite 181

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 10 (5.3.1872)
Date
1872-03-05
Page
Seite 181 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226852-3226863--30376-3253250
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Oberaufsicht: des- Staates über diese Schulen, wenn auch" nur auf's-' yothwendigste ^beschränkt, aüfhöre. Dieses^ Zielvermochte die nordämerikanische Union, da sie sich; als ein neuer Staatskörper mit ganz neuen Verhältnissen aufbaute, schnell, und vollständig zu erreichen. Anders verhielt es sich in den europäischen Staaten, wo die Annahme und Verwirklichung -dieses Grundsatzes einemplötzlichen Umstürze aller bestehenden Verhältnisse, Gesche'und Rechte auf diesem Gebiete gleich gekommen wäre.- Hier waren noch tief gewurzelte. Ansichten und Vormtheile zu bekämpfen, hier die verschiedenartigsten Interessen noch stärk genug, um einen längeren Kampf auszuhalten und nur eine sehr allmälige Entwickelung zuzulassen. Gerade weil es die Revolution war, welche diesen Grundsatz zugleich mit dem Umsturz der bestehenden Staatsverfassungen auf ihre Fahne geschrieben hatte erhielt sich noch lange Zeit in den europäischen maßgebenden Kreisen die Ansicht, daß nur durch die Verstärkung des Ansehens und - des Einflusses der Kirche diese Revolution zurückgehalten und gebändigt werden könnte, und daß gerade die amerikanische Republik den Beweis gab, die Kirche verliere nichts an Lebenssülle durch ihre Trennung vom Staate, und die Sicherheit des Staates vermindere sich nicht durch die Beseitigung der kirchlichen Einwirkung auf ihn, machte diesen Beweis für jene wirkungslos. 3a, in diesem Sinne erhöhte man sogar von neuem die Macht der Kirche, um sie gegen den vermeintlichen revolutionären Geist des Volkes zu benutzen. Jndeß ebenso wie das Vorhandensein gewisser kirchlichpolitischer Verhältnisse die Kirche consequent bis zu dem Dogma ihrer Oberherrlichkeit über den Staat , ihres Richteramtes über die Völker trieb , ebensowenig konnte es ausbleiben, daß das Verlangen nach Abschwächung des kirchlich-politischen Einflusses bis zu dem Grundsätze der Trennung des Staates und der Kirche von einander unaufhaltsam drängte. Die Kirche war es, welche dies vorauSsäh und deshalb längst zu dem Ent-1 schlusse kam, ihr ganzes noch vorhandenes Ansehen, alle ihre noch immer bedeutenden Kräfte zu verwenden, um den Kampf entschieden zu führen und wo möglich als Sieger daraus hervorzugehen. Zunächst trat ihr hierbei die staatliche Entwickelung entgegen, welche die völlige Gleichberechtigung der Cvnfessionen, die bis zu einem gleichen Antheil an den bezüglichen Staatsmitteln für alle Cvnfessionen ging, -verlangte und nach und nach: verwirklichte. Es wurde nach Möglichkeit Widerstand geleistet, hier mehr, dort weniger, aber überall wurde er gebrochen. Jemehr die 'Kirche grundsätzlich gegen jede andere freiere Entwistelung opponirte, UM so öfter unterlag sie. Jndeß dies veranlaßt sie, ihre Waffen nur noch schärfer zu wetzen, und mit der Neubildung und dem Siege des -deutschen Reiches unter protestantischem Oberhäupte trat sie zum offenen Kampfe heraus. Eine Coalition des pietistischen Klerus mit dem ultramontanen, so wie mit den feudalen und allen, der jetzigen politischen Gestaltung feindlichen Elementen vollzog sich. Aber gerade alle diese Umstände mußten wie von selbst das Princip der Trennung des Staates und der Kirche auch da zur Anerkennung bringen und als eigentliches Ziel aufstellen, wo Man ihm bis jetzt jedes wesentliche Zugeständniß verweigert hatte. Sobald man die bürgerliche Eheschließung eingeführt und die Schule von der Kirche völlig frei gemacht hat, ist diese Trennung in den wesentlichen Momenten vollzogen. Dann wird die Kirche selbst ihren Vortheil in der Auseinandersetzung mit dem Staate hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse als ihr nützlich erkennen und auf den Bezug von Staatsmitteln verzichten, um sich die Unabhängigkeit vom Staate zu sichern. Dieser Weg ist bereits in Oestreich, Italien und anderen' europäischen Staaten beschritten worden, und der preußische Staat steht im Begriffe das nämliche zu thun. Also nicht mehr eine Ausgleichung in den kirchlich-politischen Verhältnissen ist die Parole, sondern die Beseitigung aller kirchlich-politischen Verhältnisse durch die Trennung des Staates und der Kirche von einander. In diesen Wendepunct ist Preußen mit dem neuen Schulaufsichtsgesetze getreten und durch den Widerstand der Gegner schneller, als beabsichtigt war, hineingedrängt worden. Auch hier wird man auf eine sofortige Erfüllung nicht rechnen dürfen; es werden sich noch mannichfaltige Chancen und Compromlffe ergeben; aber wenn die Consequenz nicht immer bei den einzelnen Personen zu finden ist, so liegt sie um so mehr in den Dingen, den Verhältnissen, den Ereignissen. Än welchem Verhältniffe nun stehen wir Juden zu dem oben ausgesprochenen Principe, zu den gegenwärtigen Fragen und insbesondere., zu diesem Wendepuncte im preußischen Staatsleben? Wir sagten oben, daß der Mosaismus nicht als Kirchesondern als Religion sich mit dem Staats- und Volksleben identisiciren wollte. Indem er dem Heiligthmne und den Priestern durchaus keine bestimmte und 10*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.