Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 9 (27.2.1872)
- Date
- 1872-02-27
- Page
- Seite 161 (sequence 3)
- Language
- German
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WWMWW 161 deutsche Bund, mit den Principien, durch die es geworden und auf die es aufgebaut ist, den ihrigen widerspreche; aber sie konnte sich doch nicht so schnell von ihren bisherigen Führern trennen, und hatte wohl auch von einer solchen Trennung großen Nachtheil für sich zu fürchten. Diese conservative Partei war aber auch in Preußen die klerikal-pietistische, und wenn diese immerhin gegen die ultramontane Front machen konnte, so mußte sie sich doch im innersten getroffen fühlen, als der Gesetzentwurf über die staatliche Schulaufsicht eingebracht wurde. Von diesem Augenblicke sagte sie sich entschieden von der'Staatsregierung los, und wird ihr nicht anders wieder zufallen, als wenn sie sich vom eingeschlagenen Wege wieder trennen wollte. Dies aber wird die Regierung kaum noch vermögen, und wenn sie aucheine Zeit lang wieder Zugeständnisse machen möchte, so wird sie doch durch den Charakter ihrer eignen Schöpfungen und noch mehr durch das feindliche Vorgehen der Ultramontanen, denen sie unmöglich nachgeben kann, ohne sich selbst aufzugeben, gezwungen, auf dem beschrittenen Pfade weiterzugehen. Die augenblickliche Situation ist also die, daß die conservative und pietistische Partei Front gegen die preußische Staatsregierung macht und sich mit den Ultramontanen gegen die letztere verbindet, während diese auf die liberale Partei sich stützt, und vor diesem Ereigniß die radicale schweigt und sich abwartend ruhig verhält. Dies ist etwas so neues in Preußen und Deutschland, daß eS alle Welt überrascht und den Blick des Beobachters fesselt, ohne jedoch Schwierigkeit in der Erklärung und dem Verständniß zu haben. Man fragt sich wohl verwundert: enthält denn dieser Gesetzentwurf so entschieden gegnerisches gegen die conservative und kirchliche Partei, daß sie in unzweideutige Opposition gegen die preußische Staatsregierung treten müsse? Versichert nicht das Ministerium, daß es dieses Gesetz nur als eine Abwehr gegen feindselige Uebergriffe der ultramontanen Geistlichen betrachte und benutzen werde? daß es jeden seine Pflicht erfüllenden Geistlichen in seinem Aufsichtsamte belasten werde? ist nicht die Aufrcchterhaltung des Art. 24 der Verfassung, der den Religionsunterricht und die Aufsicht über denselben den Religionsgesellschaften sichert, ausdrücklich in dem Gesetzentwurf ausgesprochen? Ist nicht überhaupt das Princip des Gesetzes in dem Art. 23 der Verfassung längst gegeben? Allein mag man den Orthodoxen aller Confessionen, welche Eigenschaften es auch seien, ab- oder zusprechen— das muß man ihnen zugestehen, daß sie den empfindlichsten Tact, das feinste Vorgefühl von dem besitzen, was den Anfang einer ihnen gegensätzlichen Entwickelung bildet. Sie begreifen stets, und die neuere Zeit hat ihnen genügende Bestätigung gegeben, daß der erste Schritt zu einer principiellen Aenderung unwiderruflich die weitern nach sich zieht, daß niemand im Stande ist, die rollende Kugel wieder aufzuhalten, die Treibkraft einer in fruchtbarem Boden gesenkten Wurzel zu ersticken, der Entwickelung, wenn ihr einmal der Anstoß gegeben, mitten im Wege ein Halt zuzurufen! Deshalb sehen sie in diesem Gesetze den Beginn der Trennung der Schule von der * Kirche, den Verlust ihres Einflusses auf dieses ihnen unentbehrliche Gebiet, und hiermit des bedeutendsten Theiles ihrer Einwirkung auf das Volk selbst. Man vergesse nicht, daß die Lehrerwelt seit langer Zeit nach der Befreiung von der Herrschaft der Geistlichen über sie seufzt, daß selbst mehr noch als. nach Gehaltserhöhung ihr Ruf lange schon vor 1848 danach ging, von der persönlichen Unterjochung durch die Geistlichen erlöst zu werden, und zwar in den protestantischen Ländern noch lauter als in den katholischen. Die Ultramontanen wie die Pietisten wissen sehr wohl, daß dieses Gesetz nicht lange bloß zur Abwehr von Uebergriffen dienen, sondern bald auch benutzt werden würde, um den Einfluß der Geistlichen auf die Schule zu beseitigen. Zahlreiche Vorgänge in großen und kleinen Städten, überall wo die städtischen Behörden einer höhern Entfaltung des Schulwesens ihre Sorgfalt schenken, haben ihnen dafür genügende Beweise geliefert. Ja, noch mehr, sie sehen voraus, daß diese beginnende Beseitigung der geistlichen Schulaufsicht schließlich zur Consessionslosigkeit der Volksschule führen müsse, und dieses Ziel ist ihnen das verhaßteste, weil entschieden feindliche. Hier ist es, wo wir einer noch weitern Betrachtung uns überlassen müssen. Nie westrussischeu Z«de«. Es gehört mit zu dem leidigen Geschick dep jüdischen Bevölkerung der westrussischen Provinzen, daß gerade' zu einer Zeit, wo die von ihren westeuropäischen Glaubensbrüdern unternommenen wohlthätigen Bestrebungen theils für ihre Auswanderung nach Amerika, theils für die bessere Erziehung ihrer Jugend eine feste Gestalt ge- 9*