Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 8 (20.2.1872)
- Date
- 1872-02-20
- Page
- Seite 148 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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öffentlichen Volksschule Vorschlägen, der Bezirksschulrath von Karlsbad diesen Vorschlag zurückgewiesen und der Unterrichtsminister dies bestätigt. Allein es ergab sich, daß das Lehrerbefähigungszeugniß für Spitz in den dreißiger Jahren von einer nicht öffentlichen Schule ausgestellt war und deshalb für seine Anstellung nicht genügte. In diesem Sinne erfolgte die Entscheidung des Unterrichtsministeriums vom 19. Januar d. I. Die Confession des Lehrers Spitz hatte auf die Entscheidung keinen Einfluß. Dies ergibt sich schon daraus,' daß die Ernennung eines israelitischen Lehrers, welcher die ordentliche Lehrbefähigung ausgewiesen hatte, an einer öffentlichen Volksschule in Niederöltreich bestätigt worden ist. Es freut uns, dies constatiren zu können, um nicht die Meinung bestärken zu lassen, daß in Oestreich das Gesetz der Gleichberechtigung doch nicht ausgeführt werde. Frankreich. Paris, 4. Februar. Bekanntlich hat man jetzt in Frankreich eine Nationalsubscription in Gang gebracht, um die drei Milliarden, die man Deutschland noch schuldet, zu bezahlen, und die Räumung der noch besetzten sechs Departements zu bewerkstelligen. Es kommt 'darauf an, wie weit der gute Wille zur guten That werden wird. — Die Nationalzeitung läßt sich von hier aus schreiben: „Die französischen Bischöfe, an welche Herr Dalloz Circulare gesandt hat, wetteifern in patriotischen Antworten und Versprechungen. Auch der Großrabbiner Frankreichs, Herr Isidor, schreibt heute dem „Moniteur", daß er seinen ganzen Einfluß zum Gelingen der Subscription aufbieten werde. Herr Isidor ist ein elsässischer Israelit; er endigt seinen Brief mit einem rührenden Stoßseufzer, indem er ausruft: „Er würde gern zwei Jahre seines Gehaltes und zwei Jahre seines Lebens geben, wenn man nur Elsaß und Lothringen befreien könne." Wir werden nun sehen, welche Summen Herr Isidor aus den Koffern der Herren von Rothschild, Fould, Javal, Halphen und der andern Archimillionäre unter den hiesigen Israeliten dem patriotischen Unternehmen zuführen wird." Paris, 9. Februar. Nach uns zugegangenen Mittheilungen ist unser berühmter und verdienstvoller Adolph Crsmieux gefährlich erkrankt, so daß an seiner Wiederherstellung sehr gezweifelt wird. Bekanntlich hat er vor Kurzem seinen Sohn verloren. Crsmieux wurde am 30. April 1796 in Nimes geboren (siehe seine Biographie in der Feuilletonbeilage Nr. 16 vom 7. Mai 1867). Großbritannien. London, 2. Februar. (I. Ehr.) Den 30. v. M. fand eine Sitzung des Board of Deputies der englischen Juden statt, in welcher auch die Sache der persischen Juden zur Sprache kam. Der Secretär verlas Berichte über die Verkeilung der bisher entsendeten Unterstützungen; ferner einen jüngst eingelaufenen Brief, welcher die unglückliche höchst traurige Lage der Juden Persiens schilderte. Sir Moses Montefiore hatte einen Brief von den Behörden in Bagdad empfangen , welche constatirten, daß dort kein außergewöhnliches Elend herrsche, und die von dem Board dorthin geschickten Summen zurückgesandt worden seien. Die Versammlung drückte große Genugthuung über dieses Verfahren der jüdischen. Behörden in Bagdad aus. Der Board beschloß noch, dafür Sorge zu tragen, daß das von Europa nach Persien übermachte Geld nicht etwa zur Abtragung der von der persischen Regierung den Juden willkürlich aufgelegten Abgaben verwendet werde. — Bis Mitte Januar waren Lei dem Board für die persischen Juden 4073^/2 Liv. St. (27,490 Thaler) eingegangen. Asten. Bombay, im Januar. Wir haben in d. Bl. bereits über die große Spaltung zu berichten Veranlassung gehabt, welche unter den Hindus zwischen einer Neformpartei und den Altgläubigen ausgebrochen ist. Die ersteren fordern die Civilehe, um die Verheirathung unter den einzelnen Kasten möglich zn machen. Der Gesetzentwurf liegt jetzt dem Rath des Vicekönigs vor und ist überschrieben: „Für Personen , welche weder Christen noch Huden sind, und welche ausgetreten oder ausgestoßen sind." Man sieht hieraus, daß auch in Indien die jüdische Glaubensgenossenschaft in der Gesetzgebung nicht übersehen werden kann.