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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-02-20 · Heft 8 (20.2.1872) · p. Seite 142

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 8 (20.2.1872)
Date
1872-02-20
Page
Seite 142 (sequence 4)
Language
German
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gab, „den Ernst der Verhandlung im ganzen Maße bewahrt zu haben." Nach anderen Rednern trat endlich der Zuchthausaufseher, früherer Bürgermeister, Abgeordneter Strosser, auf, um für die politisch-klerikale Partei eine Lanze zu brechen. Dieser Redner, welcher zu denen gehört, die im Hause mehr Heiterkeit als eine sonstige Wirkung hervorbringen und deshalb ihrer Sache mehr, schaden als nützen, wandte sich auch gegen vr. Kosch und sagte: „Der Herr Cultusminister hat freilich dem Herrn Abgeordneten Kosch das Lob ertheilt, was letzterer sich im Anfänge seiner Rede als Zeugniß selbst ausstellte, daß er sehr ruhig und würdig gesprochen. Ruhige ja, nach seiner Gewohnheit , wie wir das nicht anders, an ihm kennen — invectivenreich auch, wie ich es bisher an ihm noch nicht gewohnt gewesen bin und zu meinem Bedauern heut zum ersten Male aus seinem Munde gehört habe. Ich beklage sehr, daß er, obgleich er uns erklärt hat, er habe sich noch nie in die Angelegenheiten der christlichen Kirche gemischt, das heute und um dieses Grundes willen gethan hat. Ich glaube, er hätte besser gethan, eine andere Gelegenheit dazu abzuwarten. (Widerspruch links.) Wenn Sie anderer Meinung sind, dann können Sie - mir das nachher von der Tribüne sagen. * (Heiterkeit.) Die Frage, um die es sich hier handelt, betrifft eine so innerliche Frage der evangelischen und der gesummten christlichen Kirche, daß meiner Ansicht nach darüber schwerlich jemand in Zweifel sein kann, sie gehöre nicht vor dieses Haus. Wenn die Juden sich durch die Verfügung des Oberkirchenraths verletzt fühlen, so steht eS ihnen frei, dagegen in allen ihren Synagogen, soviel sie wollen, Zeugniß abzulegen; es steht ihnen frei, innerhalb ihrer Presse alles Mögliche zu thun (denn die Juden beherrschen ja zum Theil nicht blos die kirchliche ' Presse ihres eigenen Glaubens, sondern einen sehr großen Theil der politischen Presse) — da können sie Lärm schlagen, soviel sie wollen. .Hier dieses Haus hat aber über die Frage der evangelischen Kirchenzucht gar nicht mitzusprechen, wie ich früher schon mir das wiederholentlich auszuführen erlaubt habe, und darum bedaure ich nicht blos, daß ein evangelischer Pastor sich so ausgesprochen hat, der hier als Abgeordneter sitzt, sondern daß * auch ein Jude derartige Fragen des evangelischen Kirchenraths und der evangelischen Kirchenzucht zur Sprache bringt, statt sie dahin zu bringen, wo sie hingehören. Daß die Juden sich meinetwegen wehren, will ich ihnen nicht verdenken , das ist ihr Recht, so gut wie es das unsrige ist, uns zu wehren, wenn wir angegriffen werden. Was hat denn der evangelische Oberkirchenrath gethan, um zu solchen Jnvectiven Anlaß zu geben, wie sie der Abgeordnete Kosch gemacht hat, der da gesprochen hat von blindem und hierarchischem Fanatismus? Ja, davon versteht der Abgeordnete Kosch auf evangelischem Gebiete außerordentlich wenig, denn er scheint die Bekenntnißschriften nicht zu kennen, auf Grund deren der evangelische Oberkirchenrath seine Schuldigkeit gethan hat, wenn er Mitglieder seiner Kirchengemeinschaft vor dem Abfall warnt und die Gemeinden sehr ernstlich darauf aufmerksam macht, daß das wirklich ein öffentliches Aergerniß ist." Man sieht leicht, daß dieser Strosser den vr. Kosch entweder nicht verstanden hat oder nicht verstehen wollte. Nicht daß der Oberkirchenrath die Evangelischen abmahnt, zum Judenthume überzutreten, tadelte vr. Kosch, denn das liegt im Rechte und in der Pflicht jener Behörde, sondern wie er es gethan und welche Behauptungen er sich dabei gestattet hat. Hätte Herr Strosser den Sinn seiner eigenen Worte recht verstanden, so hätte er behauptet , daß es in der evangelischen Kirchenzucht läge, Andersgläubige zu verlästern und zu beschimpfen. Auf die Gefahr hin, daß der Herr Zuchthausaufseher auch uns der Unkenntniß der evangel. Kirchenzucht zeihe, sagen wir, daß wir eine bessere Meinung von der evangelischen Kirchenzucht haben, oder wir müßten glauben, daß nach dieser Seite hin die Reformation nichts gethan habe. Vielmehr meinen wir, daß der evangelische Oberkirchenrath nur darauf ausging, auch seinerseits einen evangelischen Syllabus zu geben. Dem Abgeordneten Strosser antwortete Professor vr. Virchow, aber über Gegenstände, die uns hier nicht, interessiren. Wir können hinzufügen, daß die Rede des Herrn vr. Kosch überallhin eine wohlthuende Wirkung gehabt hat. Ein Princip oder nicht? Ein aufmerksamer Leser d. Bl. schreibt uns: „Bei Durchlesung Ihres in 'Nr. 2 und 3 d. Ä. enthaltenen Aussatzes über die noachidischen Gesetze fiel mir S. 37 die Anführung mehrerer Unterschiede auf, welche in criminalrechtlicher Beziehung zwischen dem Israeliten und

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