Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 8 (20.2.1872)
- Date
- 1872-02-20
- Page
- Seite 140 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Behörde zugleich gezeigt zu haben, daß die Zeit vorüber sei, in welcher man ungefährdet über Judenthum und Juden sich nach Belieben auslassen konnte, weil man jene zum Stillschweigen gezwungen und verurtheilt wußte, das ist allerdings jü* uns von wesentlicher Bedeutung. Deshalb haben wir dem Abgeordneten Di-. Kosch auch dies Mal den wärmsten Dank auszusprechen, und zwar um so mehr, als, wie wir wiffen, dieser würdige Mann, der seit 23 Jahren in der preußischen Volksvertretung wirksam ist. jetzt leider 'kränklich und leidend ist, und eine große Anstrengung und Selbstaufopferung üben mußte, um in dieser Sitzung zu erscheinen und zu sprechen. Er sagte: „Meine Herren! Ich habe bisher immer aus sehr begreiflichen Gründen mich des Wortes persönlich enthalten, wenn es sich um Angelegenheiten der christlichen Kirche und ihrer Institutionen handelte. Wenn ich heute von diesem Grundsätze abweiche und das Wort persönlich ergreife, so muß dazu eine ganz besondere Veranlassung sein. Diese Veranlassung, meine Herren, liegt vor. Nach den erhebenden Worten des Herrn Ministerpräsidenten von gestern wird es Ihnen um so erklärlicher sein, daß ich heute ein Gegenstück dazu liefere. Der Ministerpräsident sagte gestern, daß alle Confessionen und Religionsgesellschaften von der Staatsgewalt eine gleiche Behandlung und einen gleichen Schutz zu erfahren hätten. Ich werde Ihnen eine Thatsache mittheilen, die, wie es scheint, sehr vielen der Herren bereits aus der Erinnerung entschwunden ist, die aber doch verdient hier hervorgehoben zu werden. Ich bevorworte zugleich, daß ich mit Rücksicht darauf, daß der neue Herr Cultusminister erst seit einigen Tagen sein Amt angetreten hat, weder eine Aeußerung von ihm provocire, ich muß auch sagen, nicht erwarte; ich stelle es ihm vielmehr ganz anheim, ob er und wann er Gelegenheit finden wird, auf diese Frage überhaupt einzugehen, nachdem er sich mit ihr beschäftigt hat. Der Herr Präsident wird mir wohl die Bitte gestatten , daß ich den betreffenden Artikel verlesen darf, auf den sich eben meine Rede bezieht. Im Februar des vorigen Jahres, nachdem bereits der Lanvtag geschloffen war, erschien von dem Consistorium der Provinz Brandenburg folgender Erlaß: Seilen des Oberkirchenraths ist angeordnet worden, daß jeder Uebertritt aus der evangelischen Kirche zum Judenthum bei dem großen Aergerniß, das der christlichen Kirche durch solchen Abfall gegeben wird, da es sich hier nicht um das Verlassen der christlichen ^Kirche überhaupt, sondern um den Zutritt zu einer Gesellschaft handelt, die nicht allein zur Zeit der Erscheinung des Sohnes Gottes im Fleische unseren Heiland Jesum Christum verworfen hat, sondern auch heute noch in gleichem Haß und der nämlichen Feindschaft gegen ihn verharrt, unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Falles der Gemeinde im öffentlichen Gottesdienst von dem Parochus in einer bestimmt formulirten Weise unter Nennung der betreffenden Personen angezeigt werden soll, indem sich erwarten läßt, daß der sich hierbei kundgebende heilige Ernst zur Stärkung des Gemeindebewußtseins und zur Förderung christlicher und kirchlicher Treue gereichen und andere von einem solchen ver.ab sch euungsw er - then Schritte (Hört! Hört! links.) zurückhalten werde. Indem wir die Herren Geistlichen veranlassen, hiernach in Zukunft zu verfahren und in vorkommenden Fällen von dem nachstehenden Formular zu dieser Bekanntmachung Gebrauch zu machen, sehen wir am Schluffe des Jahres 1871 einem Bericht über die vorgekommenen Fälle und die betreffs der Bekanntmachung gemachten Wahrnehmungen entgegen. Die bezüglichen Berichte sind uns .durch den Herrn Superintendenten einzureichen, besonderer Vacatanzeigen bedarf es nicht. Königl. Consistorium der Provinz Brandenburg. Hegel. (Stimmen links: Pfui!) Ein solcher Erlaß des Oberkirchenraths soll, wie ich höre, an alle Consistorien ergangen sein mit der Aufforderung, ihre Geistlichen zu veranlassen, diesem Erlasse Folge zu leisten. Nun, meine Herren, wenn der Oberkirchenrath und das Consistorium sich allein darauf beschränkt hätten, von einem solchen Abfalle vom Christenthum zum Judenthum abzumahnen, so hätte ich dagegen von meiner Stellung aus nichts zu erinnern; obgleich ich meine, daß die Mühe eine vergebliche und erfolglose gewesen wäre. Doch, meine Herren, das ist eine Geschmacks¬ und Gefühlssache, über die sich eben nicht streiten läßt, und über die ich auch nicht streiten will. Aber der Oberkirchenrath hat sich nicht gescheut und in seiner Erwiederung auf die Proteste, die bei ihm eingegangen sind, ausdrücklich erklärt, daß er diesen Erlaß nebst seiner Motivirung aufrecht erhält; er hat sich nicht ge-