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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-02-13 · Heft 7 (13.2.1872) · p. Seite 128

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 7 (13.2.1872)
Date
1872-02-13
Page
Seite 128 (sequence 10)
Language
German
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erhoben. Aber sie führten dieselbe auch in loyaler Weise aus, und wir haben mit Genugthuung erfahren, wie bei der jetzt durchgeführten neuen Gerichtsverfassung in Ungarn nicht wenige Männer unsers Glaubens als Richter, Staatsanwälte und Notare angestellt worden sind. Trotz der Verfassungsbestimmungen der cisleithanischen Reichshälfte ist dies bei uns noch nicht der Fall, und von den bewährten Advocaten jüdischer Religion in Galizien hat trotz' eifriger Bewerbung und mehrfacher Beschwerdeführung noch kein einziger das Notariat erhalten. Die Herren Polen lieben es nicht, andern, die dem Stamme und der Kirche nach nicht zu ihnen gehören, ein Recht zuzugestehn, während 'sie ein Uebermaß davon für sich in Anspruch nehmen. Die neuliche Weigerung der lemberger Stadtbchörden, die Juden als rechtmäßige Bürger am Eigenthuw der Stadt, das doch in nicht geringem Maße aus den nicht unbedeutenden Steuern der Juden herrührt, theilnehwen zu lassen, war ein abermaliger Beweis für das Rechtsgefühl und die Gesinnung der Polen. Man braucht also noch gar nicht auf die äußerst feindselige Behandlung der Juden durch die Polen im russischen Polen hinzuweisen, da dieselben auch im Kaiserstaat ähnlich verfahren, wo sie die Macht dazu haben. Man kann sich daher denken, mit welchen Augen die Einsichtsvollern unter uns die Polonisirung des höhern Schulwesens, namentlich der Obergymnasien, ansehn, und sich die Frage vorlegen, ob bei dem zu erwartenden Ausgleiche mit Galizien auch die nichtpolnische Bevölkerung dieses Kronlandes, Juden, Ruthenen, Deutsche, den Polen nicht nachgestellt, sondern in ihre Hände gegeben werden soll. Frankreich. Paris, 1. Februar. Die, man kann sagen nachgerade albernen Bemerkungen der Arch. isr., z. B. die jüdischen Journale in Deutschland hätten „Krokodilsthränen" über die Erschießung Gaston Crsmieux's vergossen, lassen wir am besten unberücksichtigt. — Der in Marseille jüngst ermordete Grego aus Tunis, über welchen Vorfall die öffentlichen Blätter so viel berichteten, war ein Jude und vertrat das ebenfalls jüdische Haus Samama in Tunis. Man glaubt, sagen die Arch. isr., ein The.il der Mörder seien ebenfalls Juden gewesen.— 9n den ersten Tagendes Januars verstarb der Secretär des Consistorialcomits's, der als Uebersetzer des Gebetbuchs und des Machsor und als Verfasser mehrerer Erbauungsbücher bekannte A. Crshange, im 80. Lebensjahre. Belgien. Brüssel, im Januar (Privatmitth.). In dem vom Minister des Innern den Kammern vorgelegten dreijährigen Berichte über den Zustand des Elementarunterrichts in Belgien kommt manches vor, was uns interessirt. Bemerken wir zunächst, daß der pflichtgetreue Eifer, welchen der Großrabbiner, Herr Astruc, in allen seinem Amte zugehörigen Angelegenheiten bewährt, sich auch hier wieder nachdrücklich, wenn auch leider erfolglos erwies. Das belgische Gesetz über den Elementarunterricht enthält die Bestimmung, daß von Seiten der Schule diejenige Religion, welcher die Mehrheit der Schüler angehört, in der Schule gelehrt werde, und zwar eine halbe Stunde am Beginn und eine halbe Stunde am Schlüsse des Unterrichts, so daß es den Schülern andrer Religionen leicht werde, diesem Religionsunterrichte nicht beizuwohnen. Das Gesetz fügt ausdrücklich hinzu: „Es kann überhaupt nur eine Religion in einer und derselben Schule gelehrt werden." Wahrscheinlich haben die Gesetzgeber jeden confessionellen Hader in der Schule vermeiden wollen; sonst könnte man meinen, daß sie trotz der Bestimmung der Verfassung, daß alle Culte gleichberechtigt seien, nur die katholische Religion in den belgischen Schulen hätten lehren lassen wollen, in der Ueberzeugung, daß bei der ungeheuren Mehrzahl der Katholiken in Belgien keine Schule mehr Schüler einer andern Religion aufweisen würde als der katholischen. Es könnte ja sonst geschehen, daß durch das Hinzukommen einiger weniger protestantischer oder jüdischer Schüler mit einem male der katholische Religionsunterricht in einer Schule aufhören und vom protestantischen oder jüdischen ersetzt werden müßte. In Brüssel nun bestehf eine jüdische Elementarschule von 180 Schülern, ebenso jetzt auch eine in Antwerpen. Dagegen in Arlons, Gent, Lüttich und Namur müssen die jüdischen Aeltern die Kosten eines Privatreligionsunterrichts tragen, der noch dazu., weil er nicht in der Schule ertheilt wird, sehr unregelmäßig besucht wird. Hiergegen erhob der Äroßrabbiner Herr

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