Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 7 (13.2.1872)
- Date
- 1872-02-13
- Page
- Seite 123 (sequence 5)
- Language
- German
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Mim - et die'MhanblüNg'der jüdischen AN'geWüheiten! dürÄ die evangelische Abtheikuüg im Cuttusminisleriüm Fäll/ genüg ^oüiülen, iit welchen W'stc^. dMm "handeln wird/ diesen Grundsatz zur WäOheit 'zu machen. '— Die> gewichtigste Rede war' diedes-Fürsten BisalseinenRechtsgrund für-die Behandlung der kathv'-1 tischen Angelegenheiten durch den evangelischen Minister? ansieht. Wahrscheinlich werdendie DisfidenteN ^ähn-- - liches zu sagen haben. Hieran knüpft wohl der katholische'Rehner, Dr. Windthorst die Bemerkung: „Ich Lin nun z.'B. der Meinung ,' daß .'es intolerant ist, wenn'''die israelitischen GltmLeMgenossen gar keine selbstständige Behörde für ihre Angelegenheiten haben. Es wäre - gut,' wenn die Herrin'' Abgeordneten dies es; Bekenntnisses einen dahin gehenden Antrag stellten!" Schwerlich wäre der Dr. Windthörst zu diesem Zngeständniß an die Juden gekommen, wenn er nicht feine! Kirche als eöclesia xrssssi ansähe und ihr nun ein Recht'besondrer Vertretung dadurch vindicirett - wollte,; daß er dasselbe Recht für alle Religionsgesellfchasteü forderte!'' Einiger Unterschied ist 'aber zwischen' den; verschiednen Religionsgesellschaften doch. Für die evän- - gelische Kirche ist nach preußischem Staatsrecht der! König der oberste Bischof, und hat daher das.jus in i sacris, also die weitgehendste Machtvollkommenheit' und. Rechtsbefugniß. Die katholische Kirche dagegen hat ' eine genau geordnete Kirchenverfassung und eine festgegliederte Hierarchie, so daß der''Staat nur das jus' circa sacrum besitzt, also das Oberaufsichtsrecht, und? das'aus der Verwendung von Staatsmitteln für die katholische Kirche erfließende Recht; die jüdische Reli-! gionsgesellschaft aber hat gesetzlich alle Cultusangelegeni heiten autonom, und zwar jede einzelne Gemeinde für i sich zu ordnen, und der Staat gewährt ihr gar keine? Mittel', so daß derselbe genau genommen nur eine? polizeiliche Aufsicht zu führen hat. Wir wollen nun? nicht verkennen, daß es rathsam wäre, dem Minister stände auch ein jüdischer Beirath zu Gebote, um sach-? gemäß jüdische Angelegenheiten Leurtheilen zu können; - aber so lange die Dinge so liegen wie jetzt, hätte der-? selbe im Cultusministerium wenig zu thun, und „eine, selbstständige Behörde" verlangen wir nicht —rvirs wollen keine obrigkeitlichen Entscheidungen in Glau--! benssachen l In seiner Rede sprach sich der neue \ Cultusminister wiederholt dahin aus, daß er das 'Recht \ und - nichts als das ' Recht zur Nichtschnür^ seines'Ber-; Haltens nehmen/' Und die- Stimme - des Rechts, v'on j welcher Seite sie auch komme-' allen Parteien und Eon-? 'sessionerr gegenüber hören' werde: ' Er stützte ''sich dabei j auf seine Eigenschaft äls 'Jurist: Gütj es werden? ^WßMMWWMWMWKKMKAMMrMÄ marck. Cr "erklärte die Bildung eiüer katholischen Partei, welche von ' theologischem Standpuncte aus'und mit theologischem Zwange eine politisch/ Partei geworden' ist, die sich mit den Franzosenfreünden und den Rheinbündsgelüsten identificirt hat,7 für-einen großen politischen Fehler und eine reichtzfeiübliche ^Tendenz. Zwischen den Zeilen gab er ju7 lesen, daß sie die Staatsgefährlichkeit des JüfallibilitätsdogMa's so recht bewiesen habe, da sie die politischen Conseqüenzen dieses Dogma's zu realisiren üUd den Staat zu beherrschen suche: Daß diese Partei die Vertretung des Katholicismus im Ministerium 'verlange > beantwortet er mit den Worten:' „Mankaüünichi, wie der Vorredner, aus der Freiheit der Confessiow folgern-/ daß nur eine Zählung anzustellen sei- und nach ihr die einzelnen Beamten je nach der Conftsfiott zu erwählen wären: Dieselben Ansprüche auf Berücksichtigung, wie die Katholiken, hätte dann auch jede andre Gemeinde, die Israelitenderen Mehrheit sich durch desondre Jntelligenz und BefähigUng für Stauts- . geschäfte auszeichnet!" Weiterhin äußerte er: „Daß die ernste Absicht seiten der Regierung'vorliegt, jeder Eonfessibn innerhalb des Staates 'alle mögliche Freiheit zu gewähren, wird wohl niemand ernstlich bezweifeln " Dieses Zeugnißwelches - der große Staatsmann den Juden äusstellt, veranlaßt Unszu' der Frage: mit welchem Rechte habt Ihr nun so lange ^Zeit dent Staate die Verwendung dieser Intelligenz ' und' Befähigung öorenthälteN, Und Lhüt' dies noch heute?' Wir fügen nur Noch die Bemerkung hinzu: unsre Gegner haben üns immer wiederholt vorgeworfen , wir' Juden seien ein - fremdes - und - dem Staate 'schädliches Element. Jetzt, da sich offenbart, - wo - die wahre Entfremdung Und Schädlichkeit für den Staat liege, jetzt sieht man nicht anuns zum Beweise des Gegentheils zu verwenden. So bedarf-- es überall nur der ' Zeit, um der Wahrheit auch aus - dem Munde der Gegner das Zeugniß zu Verschäffew-Der-Mholik erkennt unser Recht, der Staatsmann unsre Befähigung' an.' In aller'unsrer Bedrückung hüben wir -niemals daran gedacht/eine dem Staate hegnerische-Parteien bilden; sondern 'immer därauf gehört/ wasder -Patriotismus' und die^ Zükünft 'der Gesellschcift' erfordert/ -