Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 6 (6.2.1872)
- Date
- 1872-02-06
- Page
- Seite 100 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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100 WGKMWkMßM Der Justizminister Dr. Leorihardt hat seitdem die Sache anders aufgefaßt. Hoffen wir, daß auch Herr vr. Falk in den seitdem verflossenen zwölf Jahren gelernt hat, seine Ansichten zu modificiren. Vom Institute zur Förderung der israelitischen Literatur. werben. Wir glaubten dies abermals pflichtgemäß hervorheben zu müffen, und fügen nur noch die Bemerkung hinzu, daß der Schlußtermin des diesjährigen Abonnements am 29. Februar ist, daß wir die Namen und Wohnorte der Herren Agenten in einer Beilage zu Nummer 4 dieser Zeitung bekannt gegeben haben, und daß man sich wegen Abonnements auch an den vr. Ludwig Phitippsvn in Bonn wenden könne. Man wird eS nicht auffällig finden, wenn wir die Leser dies. Bl., wenn wir besonders unsre Herren Agenten und alle Freunde unsers Instituts wiederholt aufmerksam machen und ersuchen, ihre Bemühungen um die Theilnahme und ausgedehnte Verbreitung in diesem Jahre ganz besonders und in erhöhtem Maße eintreten zu lassen. Es liegen dazu zwei wirksame Motive vor. Das Kriegsjahr hat, wie es natürlich war, die Zahl der Abonnenten vermindert, und es kommt daher darauf an, diesen Ausfall jetzt wieder zu ersetzen. Andrerseits sind bekanntlich in jüngster Zeit die Preise des Satzes, Druckes und Papiers, die seit dem Entstehn des Instituts vor fast siebzehn Jahren um vieles gestiegen waren , abermals bedeutend erhöht worden, hingegen ist unser Abonnementspreis noch heute derselbe wie beim Beginne des Instituts, nämlich 2 Thlr. jährlich. Während also die Herstellungskosten der Schriften sehr bedeutend gestiegen sind, haben sich die Mittel des Instituts vermindert. Und doch hängt nach der Natur des Instituts von dem Umfange der Beiträge auch der Umfang seiner Leistungen, d. h. der den Abonnenten zu liefernden Schriften ab. Endlich liegt es in der Beschaffenheit des Publicums, für welches das Institut bestimmt ist und durch deffen Theilnahme es erhalten wird, daß die gelieferten Schriften verschiedenartigen Wünschen und Bedürfniffen genügen müffen. Dem Gelehrten ist manches gleichgültig, was für das übrige Publicum sehr nützlich und anziehend ist, während das letztre vieles bei Seite legt, was den Gelehrten interefsirt und ihm nutzbar ist. Nach allen diesen Seiten hin wirksam zu sein , ist der Zweck des Instituts, und es muß daher Werke für alle diese Richtungen bringen, um die Theilnahme lebendig zu erhalten und das ihm vorgesteckte Ziel zu erreichen, für die jüdische Literatur ein Publicum, und für das Publicum eine wirksame jüdische Literatur zu schaffen. Wem also diese Ziele und Zwecke als anerkennenswerth, als nützlich, ja nothwendig erscheinen, dem liegt es ob, immer von neuem um Freunde für das Institut zu Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 26. Januar. Unsre Leser werden sich erinnern, daß in Sch neide müh l das Gymnasium den jüdischen Religionsunterricht als obligatorisch behandelte, ihn in einem Schullocale ertheilen ließ und den Religionslehrer dafür remunerirte, daß aber nach Uebernahme des Gymnasiums durch die Regierung alles dies in Wegfall kam und die Remonstration des Magistrats aus Herrn von Mühlers Ministerium abschläglich beschieden wurde. Der Vorstand der dortigen jüdischen Gemeinde petitionirte deshalb bei dem Abgeordnetenhaus. Aus der desfallsigen Verhandlung der Petitionscommission verlautet nun Folgendes, wobei wir unsre Leser im voraus darauf aufmerksam machen, daß diese Angelegenheit im gegenwärtigen Augenblicke einige allgemeine Bedeutung hat. Der die Negierung vertretendeCommissar, Herr Wiese, ist ein Organ des Herrn von Mühler und kann nicht anders sprechen, als er gesprochen hat. Das Votum der Commission aber erweist die Neigung derselben, den gerechten Forderungen der Juden zu genügen. Die Petenten ersuchen das Haus: „Dasselbe wolle die Staatsregierung auffordern: die Wiedereinführung des jüdischen Religionsunterrichts, als eines für die jüdischen Schüler obligatorischen Lehrgegenstandes im Gymnasium zu Schneidemühl, und die Wiederaufnahme des Honorars für die jüdischen Religionslehrer in gleicher Höhe mit dem Honorar für den katholischen Religionslehrer in den Schuletat anzuordnen." Der Verhandlung in der Unterrichtscommission wohnte als Commissarius der Staatsregierung der geheime Oberregierungsrath vr. Wiese bei; derselbe führte, wie die „N. Pr. Ztg." erfährt, im wesentlichen Folgendes aus: „Ein richtiges Urtheil über diese Angelegenheit