Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 6 (6.2.1872)
- Date
- 1872-02-06
- Page
- Seite 98 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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98 von Seilen des Staats zu Pflegen. Was den Minister Mühler besonders markirte, war vielmehr dieser confessionelle Geist in seinem trocknen Formalismus, in seiner kleinlichen, bureaukratischen Weise. Es war nicht der frische Hauch einer lebendigen confessionellen Ueberzeugung, das Wehen und Weben einer unwiderstehlichen geschichtlichen Wahrheit, die aus sich selbst ihr Vertrauen und ihre Kraft schöpft. Hier herrschte vielmehr das bewußte oder unbewußte Gefühl einer von allen Seiten mit gänzlicher Niederlage bedrohten Sache vor, die man wie eine belagerte Festung mit Außenwerken und Verschanzungen versieht, welche man hartnäckig vertheidigt, weil andernfalls die Festung selbst gefährdet und auf die Dauer widerstandsunfähig wäre. Diese Außenwerke des bedrohten ConfessionalismuS waren es, welche Mühler zu vertheidigen und festzuhalten strebte. Nichts war in ihm, um den confessionellen Geist zu erfrischen und zu beleben. Aber Formalien aufrecht zu erhalten, die kleinlichen bureaukratischen Mittel zu verwerthen, dem Angriff mit Sophismen zu begegnen und den Geist mit ängstlichen Reglements zu beschwören, das war seine Sache. Der letzte Bescheid, den er betreffs der Juden erlaffen hat und der in Nummer 5 dieses Blattes abgedruckt ist, gievt hierfür einen charakteristischen Beweis. Dieses Rescript gestattet den städtischen Behörden, Juden in städtische Schuldeputationen, nicht aber in den „Vorstand christlicher Schulen" — christliche Schulen sind nach seiner Interpretation alle Schulen, deren Lehrkörper aus Christen besteht — zu wählen, auch nicht, wenn eine große Zahl der Schüler der jüdischen Religion angehört. Die Schuldeputation nämlich hat nur äußerliche Angelegenheiten der Schule zu besorgen, während der Vorstand die Aufsicht über den Unterricht selbst zu führen hat. Was ist nun mehr Formalismus, als einem von den städtischen Behörden selbst gewählten Manne, der vielleicht die ausgezeichnetste Einsicht und das thatkräftigste Jntereffe für die Schule mitbringt, den Eintritt zu wehren, weil er' Jude ist, während man doch nicht die geringste Bürgschaft hat, daß die andern, dem christlichen Bekenntniß zugehörigen Mitglieder des Vorstandes irgendwie den „strengkirchlichen Sinn" besitzen und Männer nach dem Herzen des Herrn von Mühler sind. Der confessionelle Geist sollte nicht durch inneres lebendiges Streben erhalten werden, sondern durch lauter solche kleinliche Maßregeln der Abwehr, was freilich zumeist den entgegengesetzten Erfolg hat. Was wir daher erwarten, ist, um es realistisch auszudrücken, daß Herr von Mühler einen Nachfolger erhalte, wie ihn Graf zur Lippe im Minister Dr. Leonhardt gefunden hat, also einen Mann, der nicht etwa dem vorgeschrittnen Liberalismus huldigt und daher dem ConfessionalismuS überhaupt abhold ist, sondern einen solchen, der, mit gesetzgeberischer und administrativer Fähigkeit ausgestattet, von entschiedenem Rechtsgefühl beseelt ist und nicht das Formale für den Geist und das Wesen erachtet. Wir. Juden erwarten von dem neuen Minister nicht, daß er auch für unsre Religion schaffend auftrete und etwa von selbst einsehe, daß wir das Recht haben, eine jüdische theologische Facultät und Seminarien zu verlangen — so weit versteigen sich unsre Hoffnungen nicht — wohl aber erwarten wir, daß die durch die preußische Verfassung und das Bundesgesetz vom 3. Juli 1869 verurtheilten Rechtsungleichheiten beseitigt und alle die kleinlichen Chicanen fallen gelassen werden, die sein Vorgänger bei seinem Festhalten an Formalitäten, bei seiner Krämerei und Mäkelei an Wortlaut und Buchstaben der Gesetze immer wieder in Anwendung brachte. Wir machen darauf aufmerksam, daß die Juden mit dem Cultusminister als solchem gar nichts zu thun haben. Er ist Cultusminister nur für die christlichen Kikchen und Secten. Der jüdische Cultus als solcher ist völlig frei und autonom, und die Gemeinden stehen hinsichtlich ihrer Verwaltung unter dem Ministerium deS Innern. Also nur auf dem Gebiete des Unterrichtswesens begegnen wir dem neuen Minister, und hier ist es, wo wir etwas von ihm zu verlangen und zu erwarten haben. Gerade nun, weil wir überzeugt sind, daß es nicht der confessionelle Geist sein wird, der aus den preußischen Institutionen namentlich des Schulwesens weichen werde, erwarten wir vor allem, daß er der jüdischen Schule, wo sie existirt, wo sie neben den streng confessionellen Volksschulen, den katholischen und evangelischen, besteht, Rechtsgleichheit gewähre und alle die kleinlichen, aber drückenden Beschränkungen fallen lasse, mit welchen sie bisher so reichlich bedacht und dadurch jenen Schulen nachgestellt worden sind. So lange man die katholische und die evangel. Gemeinde als solche für berechtigt erklärt, öffentliche katholische und evangelische Schulen zu haben, so lange ist es eine Rechtsungleichheit, der jüdischen Gemeinde dieses Recht vorzuenthalten und ihre Schule für eine Privatanstalt zu erklären. Man wende nicht ein, daß einige jüdische Schulen den Charakter von öffentlichen erhalten Haben, also die Möglichkeit dazu gegeben ist. Die beschränkenden