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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-01-30 · Heft 5 (30.1.1872) · p. Seite 95

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 5 (30.1.1872)
Date
1872-01-30
Page
Seite 95 (sequence 19)
Language
German
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mm 95 Die sowohl seitens der Anklage wie auch seitens der Vertheidigung herbeigezogenen Aerzte, unter welchen die berühmten Professoren Rizzoli aus Bologna und Zanetti aus Florenz sich befanden, erklärten einstimmig die Unmöglichkeit, daß Herr Mortara seine Magd, die eine corpulente Person mit einer Taille von 1 Meter 65 Centimeter Umfang war, hätte heben können. Sie erkannten auch einstimmig, daß die Wunde an der Stirn nicht von einem Rasirmesser herrühren konnte, das man in einer Kleidertasche der Rosa gefunden habe, und erklärten, es sei nicht nothwendig, daß das Taschentuch gerade in dem Augenblicke zerriß, als sie die Wunde empfing. Dieser Punct, welcher der hauptsächlichste in der Anklage gewesen — denn die Aerzte hatten erklärt, wenn die Tognazzi auf eine ganz ebene Fläche wie die des kleinen Hofes gefallen wäre, so könne man annehmen, daß die Wunde vor dem Falle beigebracht worden sei — dieser Punct wurde durch die Auseinandersetzung des Herrn Rivera, eines Ingenieurs, widerlegt, welcher, von der Vertheidigung aufgefordert, erklärte, daß in dem kleinen, kaum zwei Meter breiten Hofe auf jeder Seite eine steinerne Bank von ungefähr 50 Centimeter Breite stände. Er schloß daraus, daß Rosa wahrscheinlich mit dem Kopfe auf eine dieser Bänke aufgeschlagen sei. Diese Ansicht war auch die der Aerzte der Vertheidigung. Nach dem Verhöre des Herrn Flaminio Bolasfi kam die Reihe an seinen Enkel Emilio. Auf das Publicum machten die Angaben dieses zwölfjährigen Knaben einen tiefen Eindruck. Er erzählte mit der größten Klarheit und jenem der kindlichen Unschuld eignen FreiMuthe alles, was sich im Hause des Herrn Mortara zutrug, als er die kleine Jmelde nach Hause geführt hatte und mit seinem Vater sich dort befand; er bestätigte, daß sich niemand aus dem Zimmer entfernt habe, bis zu dem Augenblicke, wo man den Hund bellen hörte. Eine Menge Personen, die mit Herrn Mortara in geschäftlicher Verbindung standen, erklärten, daß sie in ihm stets einen vollkommen ehrenwerthen Mann gefunden hätten. Ohne andere nebensächliche Zeugen zu erwähnen, wollen wir nur den Vertreter der öffentlichen Sicherheit anführen, der sich mit dieser Angelegenheit beschäftigt hatte und sich auf eine für den Angeklagten sehr günstige Weise aussprach. In der Sitzung vom 25. October, nachdem das Zeugenverhör vorüber war, hielt Herr Gloria, der Vertreter des öffentlichen Ministeriums, seine Anklagerede. Die Argumente waren schwach, denn er hatte keine tatsächlichen Beweise zur Verfügung. Jedoch wandte er alle möglichen Kniffe an, und versäumte kein Mittel, um zu dem Schluffe zu gelangen, daß Herr Manolo Mortara schuldig wäre. Hingegen gab er zu, daß er nicht allein das Verbrechen habe begehen können, aber mit diesem Puncte, sagte er, könne man sich erst später beschäftigen, wenn es sich darum handeln würde, die Mitschuldigen aufzu finden. Da man die andern Mitglieder der Familien Mor- Lara und Bolasfi schon außer Frage gestellt hatte, auf welcher Seite sollte man denn die übrigen Mitschuldigen suchen? Die Sitzung am 26. October wurde mit dem Plaidoyer des Vertheidigers, Herrn Pasquale Stanislao Mancini, des berühmtesten italienischen Juristen und Parlamentsmitglieds, ausgefüllt. Bevor der Redner auf die Thatsachen einging, beleuchtete er mit großer Beredsamkeit die Sache vom Standpuncte der religiösen Vorurtheile und der Manoeuvres der klerikalen Partei aus, welche mehrere Zeugen gegen Herrn Mortara gewonnen hätte. In Bezug hierauf erzählte er, daß er und sein College, der Advocat Canetto, in dem Stadtviertel, in welchem Herr Mortara wohnt, bei ihren Besuchen überall eine sehr gute Aufnahme gefunden hätten; nur Frau Ragazzini wollte sie nicht in ihr Haus eintreten lassen und fertigte sie vor der Thüre ab; sie hatten indeß Zeit genug, um in dem Zimmer einen Priester zu erblicken, der wahrscheinlich der würdige Rathgeber dieser Frau, sowie der Frau Gonelli, die mit ihr zusammen wohnte, gewesen sei. Herr Mancini besprach die Ausdrücke: „das Haus des Juden Mortara, die Magd der Juden", welche mehrere Zeugen und ' selbst der Untersuchungsrichter gebraucht hätten. Dann schilderte er den Raub des jungen Edgard, sowie die darauf folgenden Vorgänge, und fragte die Richter, ob sie glauben könnten, daß die klerikale Partei jemals diese Familie in Frieden lassen würde, welche ihr indirect so großen Schaden gethan? Er bemerkte schließlich, wenn man Herrn Bolasfi, den angesehensten der Entlastungszeugen, nicht gefänglich eingezogen hätte, oder wenn man seinen Sohn befragt hätte, wie man ihn jetzt befragt habe, so wäre dieser „monströse" Proceß im Keime erstickt worden. Er führte nun alles an, was annehmen ließ, daß die Tognazzi sich selbst umgebracht habe, hingegen den vollständigen Mangel von Thatsachen, welche beweisen könnten, daß eine Tödtung durch andere st-attgefunden, die Abwesenheit aller Beweggründe, die Herrn Mvrtara zu diesem Verbrechen hätten veranlaßen können, seine körperliche Unfähigkeit und seine wohlbekannten moralischen Eigenschaften. Er schloß mit der Bemerkung, er halte sich von.einem günstigen Ausspruche überzeugt, und wenn die Jury Herrn Mortara und seinb Familie für die erlittenen Schmerzen nicht enschädigen könne, so könne sie ihnen doch wenigstens die verletzte Ehre wiedergeben und den Triumph der Feinde zu Schanden machen. Der Advocat Mancini sprach ßechs Stunden lang; sein Plaidoyer ward von einem sehr zahlreichen Auditorium mit andächtiger Aufmerksamkeit und fortwährenden Beifallszeichen ausgenommen. Kaum hatte er geendet, ^als das lebhaft ergriffene Publicum so energische Beifallsbezeugungen erhob, daß der Präsident dem Gesetze gemäß sich genöthigt sah, den Saal räumen zu lassen.

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