Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 5 (30.1.1872)
- Date
- 1872-01-30
- Page
- Seite 94 (sequence 18)
- Language
- German
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regen; sie hat nämlich „einige Menschen zu begraben", d. h. Leinwand zu Sterbegewändern für griechisch-katholische und für säbbathianische Leichen zu weben; für jene jedesmal zu 10 Arschinen (ä 1V2 Elle) und für diese zu 49 Arschinen — gewiß ein sehr probates Mittel, um den schwärmerischen Uebermuth kleiner Tollköpse erheblich zu dämpfen und jede wilde Rbtnantik von dem sabbathianischen Lager fern zu halten. Eine Scheidung zwischen Gatte und Gattin wird für sündlich, Kinderlosigkeit als Zeichen des göttlichen Zornes angesehn. Stirbt der Mann, so ist dessen unverheiratheter Bruder verpflichtet, die Wittwe zu heirathen. Die Ehe unter Verwandten ist bei den Sabbathianern nur bis zum zweiten Grade verboten. Auch nehmen sie sich zuweilen Frauen aus den griechisch-katholischen Familien, deren Töchter für sabbathianische Jünglinge sehr incliniren, weil sie dort Wohlstand und ein comfortables Leben erwartet. Im Gegensätze zu der Sittenverderbniß der benachbarten Bevölkerung zeichnen sich bei den Sabbathianern die Frauen durch Sittenreinheit aus. Die Beschneidung verrichtet der Vater, bei einem (im Mutterleibe) „Geweihten" indeß der Gemeindeälteste. Ihre Beerdigungen gleichen denen der griechisch-katholischen Bevölkerung, nur mit dem Unterschiede, daß die Sabbathianer ihre Leichen mit 7 Enden ü 7 Arschinen unter dem Leichenkleide umwickeln. ., Die Sabbathianer können alle lesen, da jeder Vater verpflichtet ist, seine Kinder, sowohl Knaben wie Mädchen, darin zu unterrichten; des Schreibens sind aber nur wenige kundig. Die jüdischen Feiertage werden bei ihnen wie bei den rabbinischen Israeliten begangen, der Sabbath sogar noch strenger als bei diesen, da sie an demselben nicht nur keine Speise zubereiten, sondern auch nicht einmal essen und trinken; ja, aus Furcht, sich zu zerstreuen und die feierliche Sabbathstimmung zu verlieren, unterlassen sie auch das Lesen aus der heiligen Schrift, welches daher nur von dem Gemeindeältesten geschieht. Beim Gebete tragen sie einen selbstgefertigten Mantel und auf der Stirn die Gesetzbücher. Sie führen auch jüdische Namen; ihr Haupt ist mit „Löckchen" und Käppchen geschmückt. * Während die Sabbathianer die rabbinischen Juden, welche den Talmud angenommen haben, verachten, sympathisiren sie um so mehr mit den Karaiten, deren Dogmen und Gebräuche mit den ihrigen viel Gemeinsames haben. Obgleich sie aber die mosaischen Vorschriften aufs strengste beobachten, sind dennoch, trotz des diesbezüglichen biblischen Verbotes, Mosesbilder sehr stark bei ihnen verbreitet, denen sie dieselbe Verehrung zollen, wie die Anhänger der griechisch-katholischen Kirche ihren Heiligenbildern. Als Stifter ihrer Secte betrachten die Sabbathianer den Metropoliten Luka , der wohl mit dem Bischof zu Nowgorod Luka Schidiat identisch ist, welcher letztere Beiname (Schidiat------Jude) sie wahrscheinlich zu jener irrigen Annahme verleitet hat. . Nach Beendigung des Vortrages machte Herr Professor Chwolson, gleichfalls Mitglied der geographischen Gesellschaft, vie Bemerkung, daß die Sabbathianer ursprünglich weder Russen noch speciell Christen waren; es sind vielmehr Juden, die ihre alten religiösen Gebräuche und Anschauungen beibehalten und nur, gleich den abyssinischen Juden, ihre Sprache und ihre Nationalität verloren haben. Der Prozeß Mortara vor den Assisen von Florenz. (Schluß.) Ein sehr zahlreiches Publicum wohnte den Verhandlungen bei und war sichtlich bewegt beim Anblicke des bleichen Aussehens des Herrn Mortara, welcher, da er noch immer am Knie litt, sich nicht auf der gewöhnlichen Anklagebank befand, sondern in einem Fauteuil ruhte, neben welchem zwei unbewaffnete Gendarmen standen. In der That, es handelte sich nicht um einen gewöhnlichen Verbrecher, sondern um einen Mann, der nie etwas mit dem Gerichte zu thun gehabt, dessen Name eine traurige Publicität erlangt hatte, und der jetzt in einem Alter von 54 Jahren und bei so leidender Gesundheit sich unter der Anklage eines der abscheulichsten Verbrechen befand. Der Angeklagte zeigte während des ganzen Verhörs die Ruhe und Würde des rechtschaffnen Mannes; freimüthig antwortete er auf die Fragen des Präsidenten, wobei er niemals in Widerspruch mit früher gethanen Angaben gerieth; auch vergaß er nicht zu erwähnen, daß ihm eines seiner Kinder von den päpstlichen Sbirren geraubt worden sei. Unter den Aussagen der Zeugen muß die der Frau Gonelli hervorgehoben werden, welche, nachdem sie die von ihr an die sterbende Tognazzi gerichtete Frage bestätigt hatte, noch hinzufügte, sie habe von ihr die Antwort erhalten: „Ja, meine Herrschaft," und nicht blos „Ja", wie sie es in ihren ersten Aussagen angegeben hatte. Aber in diesem Puncte widersprach ihr die Ragazzini, so wie andre Frauen, denen sie sich beeilt hatte, die Sache zu erzählen, wobei sie immer gesagt habe, die Antwort der Tognazzi sei nur „Ja, jct" gewesen. Nicht weniger interessant war die Aussage ves Gendarmen Casalengo, welcher die sterbende Tognazzi gesehen. Er sagte, daß er, als er die Unglückliche befragen wollte, ob man sie aus dem Fenster geworfen habe, keine Antwort von ihr erhalten konnte; im Gegentheil, als er sie gefragt habe, ob sie von der Leiter gefallen sei, habe sie „Ja" geantwortet. Hieraus kann man schließen, fügte er hinzu, daß die Unglückliche nicht wußte, was sie sagte.