Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 5 (30.1.1872)
- Date
- 1872-01-30
- Page
- Seite 93 (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
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«6,^ -'5^^ A Mg Cltiltt Zeitung des Judenthums FeMetou-Leilage m Nr. 5. Leipzig, den 30. Januar 1872. Drei Tage lei den Sabbathianern. In der am 15. October 1871 stattgehabten Sitzung der ethnographischen Abtheilung der kaiserlich russischen geographischen Gesellschaft zu St." Petersburg trug Herr Majnow, Mitglied derselben, eine Arbeit vor, die den Titel führte „Drei Tage bei den Sabbathianern", und aus welcher wir, unter theilweiser Benutzung des Referats des „Golos", Folgendes als besonders bemerkenswerth mittheilen: An der Granze des Gouvernements Woronesch und des Starobolskischen Kreises im Gouvernement Charkow war es Herrn Majnow gelungen, 15 sabbathianische Familien zu finden, in deren Mitte er, um ihre gesellschaftlichen und religiösen Eigenthümlichkeiten kennen zu lernen, drei Tage verlebte. Die Sabbathianer halten die geringfügigsten Vorschriften des mosaischen Gesetzes, nehmen aber keinerlei Erklärungen an, und verwerfen ganz vorzugsweise den Talmud; denn nach ihrer Lehre ist nur dasjenige göttliche Wahrheit, was in den Büchern Mosis steht; alles übrige jedoch in und außerhalb des Judenthums Lüge. Sie nennen sich Geramim, nach einer Erklärung eines sprachkundigen Mitgliedes der geographischen Gesellschaft, des Herrn Berlin, vom hebräischen -i5, Plural o^a. Diese sabbathianischen Familien leben mitten in einem Walde auf einer weiten Ebene, welche auch von Hochruffen, Bauern und Zigeunern bewohnt wird, die sich zwar wegen ihres Glaubens bei weitem mehr dünken und von den in bestem Wohlstand sich befindenden Sabbathianern allerlei Vortheile auf erlaubtem und unerlaubtem Wege zu ziehen suchen, denselben aber dennoch wegen ihrer Rechtschaffenheit und Nächstenliebe volle Gerechtigkeit widerfahren lasten. Die Sabbathianer sind auch wegen ihrer Nüchternheit in ihrer ganzen Nachbarschaft berühmt; sie trinken nie berauschende Getränke, nur an den Feiertagen sogenannten Kirchenwein von frischen Weintrauben, und zwar auch nie mehr als ein Glas. Wer sich auf Unmäßigkeit betreffen läßt, wird zum erstenmale mit einer namhaften Geldstrafe, im Wiederholungsfälle mit Ausschluß aus der Gemeinde bestraft. In diese letztere Strafe verfällt auch dasjenige Mitglied eines Hauses, das dem Vater, welcher als das geweihte Oberhaupt der Familie betrachtet wird und dem alle übrigen Glieder derselben einen unbedingten Gehorsam schuldig sind, nicht die gebührende Achtung und Folge leistet; in leichteren Fallen wird dem Ungehorsamen nur irgend eine schwere Arbeit auferlegt. Zu ihren Andachtsübungen bedienen sie sich des alten Testaments, aus welchem sie namentlich die besonders weihevollen, zu sittlichen Gedanken anregenden Stellen lesen. Sie besitzen viele Manuscripte desselben, die nicht ohne antiquarischen Werth und kritisches Interesse sind. Was die Stellung der Frauen bei den Sabbathianern anbetrifft, so ist dieselbe eine ziemlich freie, im Gegensatz zu der sonst so gebundenen und beschränkten, wie sie bei den orientalischen Völkern im allgemeinen gebräuchlich ist. Doch besitzen sie kein Eigenthum; dieses gehört entweder dem Vater oder dem Manne oder dem Bruder oder sonst irgend einem männlichen Verwandten. Bei den Sabbathianern wird in sehr frühem Lebensalter geheirathet; der Bräutigam ist wohl nie über 16, die Braut selten mehr als 14 Jahre alt. Daß den etwaigen romantischen Neigungen "der letzteren wenig Rechnung getragen wird, beweist der Umstand, daß das Mädchen bei der Auswahl ihres zukünftigen Lebensgefährten nichts mitzureden hat. . Die Mutter des Bräutigams, von diesem wohl mit dem zarten Gegenstände seiner heißen Sehnsucht vertraut gemacht, wählt die Braut aus und führt sie dem Sohne zu; beide vereint begeben sich zum Vater, der sie, nach ächt patriarchalischer Sitte, liegend empfängt und ihnen seinen Segen ertheilt. Dieser Segen seitens des Vaters des Bräutigams ist das ganze sabbathianische 'Heirathsceremoniell; eine andre, unserm kirchlichen oder Staatsleben analoge Form der Trauung, existirt bei den Sabbathianern nicht. Doch gehen sie oft, um den Kindern den Charakter der Legitimität seitens des Staates zu erwirken, hinterher noch in die griechisch-katholische Kirche, um sich nach deren Ritus trauen zu lasten. — Bevor jedoch das liebende Paar durch den väterlichen Segen von Hymens Fesseln umschlungen wird, hat die jugendliche Braut noch einige kleine Pflichten zu erfüllen, die mit den wonnigen Gefühlen des Brautstandes in etwas auffallender Weise contrastiren und wohl geeignet sind, das junge Wesen zu recht melancholischen Gedanken und Empfindungen anzu-