Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 3 (16.1.1872)
- Date
- 1872-01-16
- Page
- Seite 36 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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86 die andere vor und fanden ihre Ausgleichung in einem höheren Momente. Die universelle Strömung waltete besonders in den Propheten, und zwar aus den Bedingungen ihrer Zeit heraus. Das mosaische Gesetz, nur zum Theil im Leben des Volkes festgewurzelt, hatte nicht die Kraft gehabt, das Heidenthum fern zu halten, das vielmehr selbst bis in den Tempel gedrungen war und Staat und Volk zu sittlicher Entartung gebracht hatte. Das Prophetenthum, von der Ueberzeugung erfüllt, daß das israelitische Volk, sobald es der Religion des Einzigen fest anhinge, jedem äußern Feinde Widerstand zu leisten die Kraft hätte, und daß jedes Volk, .welches dieser Religion sich anschlösie, Israel nicht bekämpfen, sondern ehren und verherrlichen werde, das Prophetenthum kämpfte nur gegen das Heidenthum im Schoße Israels, nicht aber gegen fremde Völker, und wo es sich zwischen zwei feindliche äußere Mächte gestellt sah, wie Chaldäa und Aegypten, wandte es sich gegen diejenige, von der es den wirksamsten heidnischen Einfluß befürchtete. Ohne deshalb das Nationale zu verläugnen oder zu verneinen, galt doch das Streben des Prophetenthums vorzugsweise dem universellen Theile der Religion, der Gotteslehre und der aus ihr fließenden sittlichen Heiligung, sowie dem Zwecke, düs Bewußtsein zu wecken und zum Ausdruck zu bringen, daß die Gotteslehre sich nicht auf die israelitische Nation beschränken, vielmehr viele Völker, zuletzt die ganze Menschheit überwinden und ein Reich der allgemeinen Gotteserkenntniß und des allgemeinen Völkerfriedens herbeiführen werde. Hier geschah es nun, daß die Anschauung der Propheten entweder ganz oder in einzelnen Stücken sich wieder nationalisirte, indem sie an der Spitze dieser großen Bewegung theils eine Persönlichkeit aus dem davidischen Königshause, theils ein israelitisches Reich sich vorstellten. Hierbei erschien ihnen jedoch die Religion als allgemeines Eigenthum des ganzen Menschengeschlechts, so daß Priester und Leviten auch aus fremden Völkerschaften genommen, jede Beschränkung für den Eintritt in die „Gemeinde Gottes" aufgehoben und statt der Beschneidung der, Sabbath (Jes. 56, 3 ff. 66, 21) oder das Laubhüttenfest (Sech. 14, 16 ff.) als allgemeines Religions- und Bundessymbol aller Völker beobachtet werden würden. Die andere aber, die nationale Strömung, trat in außerordentlicher Kraft mit dem Entstehen des zweiten Tempels ein. (Schluß folgt.) Die noachidischen Gesetze, n. Warum, fragen wir also, wurden gerade diese sieben Gesetze als für alle Menschen gültig und verpflichtend aufgestellt? Da der Versuch des Rabbi Jochanan, eine Schriftstelle zur Begründung dieser Aufstellung zu finden, als gescheitert angesehen werden muß, wie denn auch Sanhedrin 56, 2 viele aufgeführt werden, die nicht damit zufrieden waren und eine andere Lösung suchten, und da im Gegentheil das siebente Verbot, *tiii -dn, ganz bestimmt aus der Schriftstelle 1 Mos. 9, 4 genommen ist, so sind wir genöthigt, nach einem andern Motive zu suchen. Maimonides, der bisweilen den geschichtlichen Weg anzugeben liebt, was er sicherlich von Aristoteles gelernt hat, sagt Hilch. Melach. IX, 1: sechs Gebote seien an Adam ergangen: über den Götzendienst, die Gotteslästerung, das Blutvergießen, die Blutschande, den Raub, die Rechtspflege; dem Noah sei außerdem noch das Verbot, ein Stück von einem lebenden Thiere zu verzehren, gegeben worden, wofür 1 Mos. 9, 4 citirt wird. So hätten sieben Gesetze in der ganzen Welt bis zu Abraham bestanden, der das Gebot der Beschneidung empfing u. s. w. Auch er kann also für die ersten sechs Gesetze keine bestimmte Schriftstelle auffinden und meint nur, daß diese Gesetze aus der Thora erkennbar sind. Die Aufstellung jener sechs Gesetze ist also ganz und gar aus der Willensmeinung unsrer Weisen hervorgegangen. Man könnte vielleicht an eine Analogie mit den zehn Geboten denken, denn Mord, Blutschande und Raub schließen sich leicht an das sechste, siebente und achte der zehn Gebote an, und auch in Götzendienst und Gotteslästerung könnte man unschwer eine Analogie mit dem zweiten und dritten der zehn Gebote finden. Einerseits aber bleibt dann übrig, worin man freilich schon Sanhedrin a. a. O. das vierte und fünfte der zehn Gebote hat sehen wollen, während doch der Sabbath als die besonderste Institution, ja als das Symbol des israelitischen Religionsbundes von der heiligen Schrift bezeichnet wird; andrerseits sieht man nicht ein, warum das neunte und zehnte Gebot fehlen sollten, die doch sicherlich allgemein menschlichen Inhalts sind. Ueberhaupt aber wird man wohl auf eine theoretische Motivirung verzichten müssen. Eine wenn noch so gedrängte 'Sitten - und Pflichtenlehre für alle Menschen