Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1872-01-16 · Heft 3 (16.1.1872) · p. Seite 35

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
36 (1872)
Issue
Heft 3 (16.1.1872)
Date
1872-01-16
Page
Seite 35 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3224737-3226852-3226856--30221-3253088
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

35 wohl abhalten sollen, den Juden den Vorwurf eines unabänderlichen, nicht wieder gut zu machenden Verfalls zu insinuiren. Denn wie kann man sich ein außerordentliches Verdienst um die ganze Menschheit erwerben und zugleich in einen derartigen Verfall gerochen sein? Wie kann man sich einerseits geistesmächtig, glaubensstark, opferfähig erweisen, andrerseits der Verkommenheit, der Niedrigkeit und Entnervung anheimgefallen sein? Diese Fragen hätten Herrn Rahlenbeek warnen sollen, den genannten Widerspruch niederzuschreiben; denn sie würden für ihn die Veranlassung geworden sein, die große und wichtige Angelegenheit genauer zu erforschen, als er es gethan hat. Es wäre eine vergebliche Mühe, die Frage aufzuwersen und zu beantworten, ob nach der heiligen Schrift die Religion des jüdischen Stammes wegen gegründet, oder der jüdische Stamm um der Religion willen geschaffen worden ist. Denn in der mosaischen Gesetzgebung sind beide so innig mit einander verwachsen, so identificirt, so eine das Lebenselement der andern, daß sie sich nicht von einander trennen lassen. Allerdings ist der Lehrinhalt der Religion ganz universell. Gott ist der Schöpfer des Himmels und der Erde, d. i. des Weltalls und aller seiner Geschöpfe, die ganze Natur, ihre Ordnungen und Erscheinungen sind sein Werk. Er ist der Schöpfer der Menschen, die er zweimal aus einem Paare entstehen läßt, mithin als ein einheitliches Geschlecht, deren Entwickelung und Verbreitung er leitet und sie solidarisch zu einem Ganzen „verbindet" (1 Mos. 9, 1 ff.); er ist „der Richter der ganzen Erde" (1 Mos. 18, 25) und hat den Völkern ihre Wohnsitze angewiesen (5 Mos. 32, 8). Er ist der Gott der Gerechtigkeit und der Versöhnung (2 Mos. 34, 6 ff.), woraus das Gesetz der Nächstenliebe ohne allen nationalen Unterschied fließt (3 Mos, 19, 18. 34), sowie des gleichen Rechts für alle, für den Einheimischen wie für den Fremdling (2 Mos. 12, 49 u. a. St.). Aber trotzdem wurde zum Inhaber und Träger dieser universellen Lehre eine bestimmte Nation auserwählt, die zu einem festen nationalen Bunde schon durch ein besonderes Bundeszeichen vereinigt war. Nicht eine Race, nicht ein Volk, sondern eine einzelne Familie wurde dazu bestimmt und von allen andern abgesondert gehalten, bis aus ihr eine Maffe entsprang, die dadurch zu einer Nation organisirt wurde, daß Gott diese Religion zu ihrem eigentlichen Lebenselement machte, das alle ihre Adern erfüllte und ihr ganzes Leben gestaltete.. Alle Institutionen des Volkes und des Staates wurden religiös, Consequenzen der religiösen Principien, Strafen, so weit sie vom menschlichen Arme nicht vollzogen werden, auf Gott verwiesen, und der Lohn in Dingen ertheilt, die nur von einer höheren Macht abhängig sind. Wenn auch der Eintritt in die „Gemeinde Gottes" jedem Fremdling mit geringer Ausnahme gestattet und das Land Ausländern nicht verschlossen ist, mögen sie sich zur Religion des Einzigen bekennen oder ihr fremd bleiben, so wird doch die Nation in ein abgegränztes Landverpflanzt, mit dem Verbote, heidnische Stämme in demselben zu dulden und mit den umliegenden Völkerschaften sich zu verschwägern. Die Nation soll keine Propaganda für ihre Religion machen, wohl aber mit aller Kraft dem Heidenthume den Zugang in ihr Land verwehren und es unerbittlich tzusrotten, im Falle es sich daselbst zeigen würde (5 Mos. 13). Das Dasein der Nation ist durchaus mit treuer Anhänglichkeit an ihre Religion verbunden; mit dem Abfall von dieser fällt sie der Gefangenschaft, der Verbannung und Knechtschaft anheim, bei Rückkehr zu ihr kehrt sie in ihr Land zurück und wird wieder in ihren vorigen Zustand eingesetzt (3 Mos. 26, 14. 44).— Es ist nicht nöthig, diesen ganzen Vorgang in seinen einzelnen Motiven eingehend zu erörtern. Die dem pantheistischen Polytheismus ergebene Menschenwelt hatte noch keine Stättefür den reinen Monotheismus, der jede bildliche Darstellung als eine ihm feindliche Todsünde verwirft; eine Nation für ihn herauszubilden und sie mit ihrem ganzen Dasein an den Monotheismus zu knüpfen, war deshalb providentielle Notwendigkeit. Auf dieser Grundlage bestanden im israelitischen Volke, seitdem es sich auf dem Boden des Mosaismus zu entwickeln begann, zwei Strömungen: eine universelle und eine nationale. Die eine schuf und verbreitete das Bewußtsein, daß der Lehrinhalt der Religion für die gesammte Menschheit bestimmt sei und auf diese werde übertragen werden; die andere knüpfte das nationale Band immer enger, verstärkte durch immer weiter gehende Specialisirung des Gesetzes und durch neue Institutionen die nationalen Elemente der Religion. Beide Strömungen trafen nur selten zu feindlichem Kampfe auf einander, wie z. B. in der Zeit der Sectenbildung vor der Zerstörung des zweiten Tempels und, wir sagen es offen, in unserer Zeit; vielmehr herrschte in verschiedenen Zeitaltern bald die eine, bald 3*

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.