Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 36 (1872)
- Issue
- Heft 1 (2.1.1872)
- Date
- 1872-01-02
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
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5 daran, daß er dieselben Gegner hat wie die Augsburger Synode. Geht das so fort, .so wird der Titel „Rabbiner" bald wieder so anrüchig sein wie vor 40 Jahren, wo man ihn bekanntlich für einen Aufseher über die Koscherfleischbank erklärte. Küstrin, 19. Dec. (Privatmitth.) Auch an hiesigem Orte hat die Frau Kaufmann und Stadtrath Amalie Fürsten heim das Verdienstkreuz erhalten. Aus dem Elsaß, im Dec. Der Rabbiner von Sulz hat in Folge einer an die deutschen Behörden gerichteten Forderung eine Summe von 6,000 Franken zur Erbauung einer Synagoge in Gebweiler erhalten. Der Kreisdirector von Gebweiler hat bestätigt, daß die Rabbiner ebenso wie die katholischen und protestantischen Pfarrer vom Staate besoldet werden würden, wie es bisher gewesen ist. Stuttgart, 12. December. (Privatmitth.) Folgender Erlaß der königlichen israelitischen Oberkirchenbehörde ist an die Rabbinate des Landes ergangen: „Die königliche israelitische Oberkirchenbehörde an das Rabbinat N. Der Verwaltungsrath des würtemb. Landesvereins der Kaiser-Wilhelm-Stiftung für deutsche Invaliden hat, wie an die christlichen Oberkirchenbehörden, so auch an die israelitischen die Bitte gestellt, eine Anordnung zutreffen, daß die Erinnerung an die für Würtemberg so schweren, aber auch rühm- und opfervollen Schlachttage des 30. November und 2. December 1870 auf eine entsprechende Weise kirchlich gefeiert, und damit die Mahnung zu Gaben für die Invaliden und die hilflosen Unterlassenen der Gefallenen verbunden werde. Die israelitische Oberkirchenbehörde glaubt im Sinne der Israeliten des Landes zu handeln, wenn sie diesem Wunsche bereitwilligst entgegenkommt. Demgemäß erhält der Rabbiner den Auftrag, Sabbath Chanukka den 9. December über folgende Stelle: 1. Buch der Makkabäer 3, 58—60: „Judas ermahnte sie, gerüstet zu bleiben, sich als Männer zu beweisen, und auf den folgenden Morgen zur Schlacht gegen die Heiden bereit zu sein, die sich versammelt hätten, ihrem Volke und Heiligthum ein Ende zu machen. Denn.es sei besser, mit dem Schwerte in der Hand zu sterben, als das Unglück des Volkes und des Heiligthums zu sehen. Was aber, setzte er hinzu, im Himmel der Wille ist, das geschehe —" einen entsprechenden Vortrag zu halten und zu freiwilligen Spenden für die würtembergischen Invaliden und die Hinterbliebenen der im Felde Gefallenen zu ermahnen. Beim Freitagabendgottesdienst ist der Gemeinde von der Feier Kenntniß zu geben, und sind diejenigen, welche am andern Tage zur Thora aufgerusen werden, zu ersuchen, ihre Spenden dem genannten Zwecken zuzuwenden. Die eingehenden Gaben und Spenden sind von den Kirchenvorsteherämtern direct an die Lasse des würtembergischen Landesvereins der Kaiser-Wilhelm- Stiftung einzusenden. Der Rabbiner wird Sorge tragen, daß Gleiches in allen Synagogen seines Bezirks geschehe. Stuttgart, den 29. November 1871. Schmid. Jordan." In allen Synagogen des Landes wurden die milden Spenden beim Thoravorrufen dem Jnvalidenfonds zugewendet, aber auch durch Collecten wurden ansehnliche Beiträge gezeichnet die der Kaiser - Wilhelm- Stiftung zufließen werden. — Bei uns in Würtemberg ist die israelitische Oberkirchenbehörde den übrigen christlichen Kirchenbehörden coordinirt; das beweist unser neustes Budget für das Cultusministerium, nach welchem der Etat der israelitischen Oberkirchenbehörde aus Staatsmitteln nach den eignen Vorschlägen derselben bedacht ist. — Auch unsere israelitischen Schulen sind den übrigen des Landes gleichgestellt, und unsere Lehrer haben die gleichen Gehaltsaufbesserungen von der Staatscasse zu erwarten. Von den Lehrerausschüssen sämmtlicher drei Confessionen ist eine Collectiveingabe an die gesetzgeberischen Factoren um Revision des Schulgesetzes ergangen, und die Ausschußvorstände, ein Protestant, ein Katholik und ein Israelit, sind von dem Cultusminister Herrn v. Geßler empfangen worden, der ihnen die huldreichsten Zusicherungen machte. — In dieser Richtung dürfen wir wohl sagen: „Hier gut Würtemberg alleweg!" Oesterreichischungarische Monarchie. Wien, 21. December. Ein eigenthümlicher Vorfall am hiesigen Orte wird jetzt vor die Behörde kommen. Ein Advocat, Israelit, hatte seinen Knaben