Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 52 (26.12.1871)
- Date
- 1871-12-26
- Page
- Seite 1045 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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1045 schäften und überwältigende Beredsamkeit unter den heutigen Umständen am besten für den Posten eines Solicitor General Ihrer Majestät Negierung gualicirt ist. Herr 2esset ist der erste Jude, der Mitglied eines englischen Ministeriums geworden ist, verantwortlicher und constitutionellcr Rathgeber der Krone. Es ist vielleicht nicht allgemein bekannt, daß der Solicitor General ein Mitglied des Ministeriums, wenn auch nicht des Eabinets ist, nebenbei gesagt einer Körperschaft, welche die britische Eonstilution theoretisch nicht kennt. Heer George Jessel ist der jüngste Sohn des verstorbenen Herrn Z. A. Jessel (Savilc-row». Seine Mutter war eine Tochter des verstorbenen Herrn H. Harris. Er ist 1821 in London geboren uitd seit 1S5G mit Amalia, Tochter des Herrn Joseph Moses, von Montaguesquare, einer stichle des Sir David Solomons, Barouet und Parlamentsmitglied, vermählt. Herr Jessel erhielt seine erste Ausbildung auf der berühmteit 2ü'mnegcnschen Schute in Highgate, wo er als „der gescheidte Jung."' bekannt war; später auf der Universität von London, wo er sich sofort glänzend auszcichnete. Er erwarb sich 1818 den Grad eines Bacalaureus der Mathematik. Zur Barre tvnrde er in Lincolns inn im Mai 1817 berufen, 1850 zum Rath der Krone und Beisitzer dieses Gerichtshofes. Er ist Senator der Universität London. Bei der allgemeinen Wahl vor drei Jahren tvnrde er, nach einem Wahlkampfe, tu welchem er Freshfield durch eine Majorität von 18 Stimmen überwand, zum Mitglied von Dover ertvählt. In Uebereinstimmung mit dem herkömmlichen Gebrauche wird Herr Jessel in kurzem znm Ritter geschlagen werden. London, 11. Dec. Die „Times" drücken große Verwunderung darüber aus, daß in den Synagogen eher Gebete für die Genesung des Prinzen von Wales abgehalten worden sind, als in den Kirchen, und daß auf diese Weise die Synagoge der R'ationalkirche zuvorgekommen ist. Man macht hiergegen die Bemerkung, daß dies ganz natürlich sei, da der Samstag immer vor dem Sonntag käme. Nun, wir nehtnen cs symbolisch, da ja in der Thal das Judenthum in vielen Dingett dem Ehristcnthnme vorangegangen ist, und zwar um anderthalb Jahrtausende! —, Sir MoseS Montefiore hat durch eine Depesche an den Hacham Baschi, den Großrabbiner zu Jerusalem, auch dafür gesorgt, daß im heiligen Lande für die Erhaltung des Prinzei; gebetet wird. Schweiz. Bern, 8. Dec. Gestern und heute lag dem Rationalrathe Artikel 18 der Bundesverfassung zur Berathung vor, welcher von der freien Ausübung des Gottesdienstes handelt und zu tvelchem eine ganze Reihe von Aitträgen und Ameitdeutetits gestellt waren. Rach langer, lebhafter Debatte, in welcher von liberaler Seile zu tviederholten Malen aus die Unttriebe Roms verwiesen wurde, gegen das der Staat endlich einmal feste Stellung annehmen müsse, wurde schließlich die von der Eontmiisiou des Ständeraths beantragte Fctff sung, ameNdirl von Peyer mi Luzern, unter Namens' aufruf mit 52 gegen 50 Stimmen zum Beschluß erhoben. Es lautet jetzt Art. 48: „Die freie Ausübung der gottesdienstlichen Handlungen ist innerlich der Schranken der Sittlichkeit und öffentlichen Ordnung gewährleistet. Den Eantoncn, so wie dem Bunde bleibt Vorbehalten, für Handhabung der öffentlichen Ordnung und des Friedens irnter den Eonfessionen so wie gegen Eingriffe kirchlicher Behörden in die Rechte der Bürger itnd des Staates die geeigneten Maßnahmen zu treffen. Der Buitd anerkennt den Sonntag als öffentlichen Ruhetag (der letzte Satz ist das Amendement Peyer-." — Die frühere Bundesverfassting verbürgte nur den alterkannten christlichen Kirchen die freie Religionsübung. Spanien. Madrid, im December. Wenn wir vor Kurzem von den Hirtenbriefen spanischer Bischöfe gegen die Duldung von Protestanten und Inden, besonders gegen deren Bestattung auf spanischem Boden, und von ihrem heftigen, schumhenden Tone berichteten, so haben wir heute von der Bildung und Thätigkeit eines Vereines in Madrid müzutheilen, an dessen Spitze sieben Priester stehen, und welcher die völlige Lossagung von. Rom und die vollständige Trennung von Staat und Kirche beztoeckt, z. B. auch Aufhebung der 52*