Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 52 (26.12.1871)
- Date
- 1871-12-26
- Page
- Seite 1044 (sequence 10)
- Language
- German
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1044 ersatz, wenn durch die Ehicancn des Schwagers die Wittwc in ihrer Versorgung gehindert wird. „Es bleibt allerdings noch immer zweckmäßig, in jenen Docnmenten eine bedeutendere Geldsumme als Conventionalstrafe zu stipnliren; aber abgesehen davon, daß dies nicht immer angeht, ist die Meinung, daß „die persönliche Leistung der Ehaliza im Exekiitionswegc nicht erzwungen werden kann," wie sie z. B. Sam. Mayer (Rechte der Israeliten. Athener und Römer, U S. -158) ansspricht, wenigstens bei uns durch obige erfreuliche Entscheidung — ein überwundener Standpunkt." Frankreich. Paris, 12. Dec. Die Times enthalten eine Zuschrift eines gewissen Landeck, Delegirten der Commune von Paris nach Marseitle, in welcher dieser erklärt, daß er allein alle die Handlungen vollführt habe, auf Grund deren das Kriegsgericht- Gaston Erömienx zum Tode verurtheilt habe. Das Schreiben endet mit folgenden Worten: „Ich allein war während zwölf Tagen Diktator in Marseille (und Versailles weiß dies gar wohl»- und habe die Maßregeln ergriffen, »velche ich zur Bertheidigung der Commune von Marseille für nothwendig hielt, und dies gegen die Borstellungen Cr6mienx's, der, in einem Mittelpunkt stehend, dessen Einfluß auf ihn drückte, nicht aufhörte, mich um Freilassung der Gefangenen Cosnier und Anderer anzugehen — Bitten, die erst ein Ende nahmen, als ich ihm gedroht hatte, ihn selber erschießen zu lassen. Crömienx war gewiß ein muthiger Mann, aber er war kein unversöhnlicher Revolutionär, denn um 9 Uhr, als die Soldaten begannen, die Kolben nach aufwärts zu tragen, fiel er mir um den Hals und sagte mir, indem er mich umarmte (und hier enthüllt sich unS das ganze gefühlvolle Wesen des Mannes): „Landeck, du siehst, die Commune triumphirt ohne einen Tropfen BluteS!" „Ich wiederhole eS also mit dem größten Nachdruck: Crsmie ux war der Handlungen, welche daS Urtheil wider ihn hervorgehoben, nicht schuldig. „Wohl, aber war Gaston Crömienx schuldig, ein Republikaner zu sein, und dieses Verbrechen ist es, welches die Männer von Versailles in ihm straften; und so erkläre ich denn, indem ich angesichts der Gerechtigkeit. angesichts der Menschheit gegen diesen Mord protestire, daß eine derartige Ruchlosigkeit nicht ohne Züchtigung bleiben kann." Wenn hieraus der Charakter nnsers Glaubensgenossen inein helleres Licht gestellt wird, so fragt es sich dagegen, warum Herr Landeck mit seinem Bekenntniß nicht vor dem Kriegsgericht selbst verlantbar geworden, sondern mit einigen Winkelblättern sich begnügte und nun erst nach dem Tode Erömienx's die große Glocke der Times läutet. Paris, 15. Dccember. Die Arch. isr. klagen heftig über die vcrhältnißmäßige Milde, mit welcher soeben das zuchtpolizeiliche Gericht in Algier die arabischen Tirallenrs bestraft hat, hie im März so schwere Excesse gegen Inden, namentlich jüdische Ladcnbesitzer, verübt haben. Sic vergleichen damit zum Schaden der französischen Justiz die Energie, mit welcher der spanische Gesandte in Marokko einen Excedenten in Tanger verfolgt hat. Großbritan nie». Birmingham, im Deccmber. An hiesigem Platze hat sich eine Antimissionsgesellschaft gebildet, um den Bemühungen der Iudenbekehrungsgesellschaftcn entgegcnzuarbeiten. London, 10. December. Das Jewish Ehronicle schreibt über den neuen Solicitor General (oberster Kronanwalt) Jessel: Unter den vielen Auszeichnungen, die in den letzten drei Dcccuuien von Juden erworben worden sind, ist keine bedeutender und glänzender als die Bestattung des Herrn George Jessel in dem wichtigen Amte eines Solicitor General. Seine Ernennung zu dieser Stelle ist eine Huldigung und ein Triumph der Intelligenz und Fähigkeit, Ausdauer und Emsigkeit. Kein Familieneinfluß, nicht der Zufall des Reichthums hat diese Bestallung zu 'Wege gebracht. Der Premierminister hat Herrn Jessel den Posten des Solicitor General nur dcßhalb übertragen, weil er der rechte Mann für diese. Stelle ist, der Mann, der durch juristische Fähigkeit, Kenutuiß d.er Gesetze, Erfahrung vor Gericht, politischen Einfluß, geistige Errungen-