Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-12-26 · Heft 52 (26.12.1871) · p. Seite 1042

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 52 (26.12.1871)
Date
1871-12-26
Page
Seite 1042 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3226798-3226851--30163-3253035
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

1042 schaft nicht zu verkümmern. Jedenfalls wäre die Wahl Lasters eine glückliche, da es von großem Nutzen ist, derartige Männer von Nuf für die speciellen Gemeindeangelegcnhciten zu interessircn. K. Berlin, im Dcc. (Privatm.) Wieder haben wir einen Act hochherziger Humanität von einem Mitglied der hiesigen Gemeinde zu verzeichnen. Herr Beschütz hat dem von Herrn Okeichenheim fnndirten neuen Waisenhanse der Gemeinde die Summe von 60,000 Thalern überwiesen. Hannover, 24. November. (Privatmitth.) Seit langer Zeit habe ich Ihnen von hier aus keine Nachrichten zugehen lassen und zwar aus dein einfachen Grunde, weil es hier in der That nichts von Bedeutung zu berichten gab. Denn Ihnen mitzutheilen, daß einzelne dii minorum gentium unter der evangelischen Geistlichkeit in hiesiger Stadt und der Vorstadt Linden sich in ihren Predigten zu judenfein.dlichen Ausfällen haben Hinreißen lassen, und daß ein Di*. Tictz, Lehrer an der hiesigen Realschule, in der hier unlängst stattgchabten evangelischen Bezirkssynode sogar die Dreistigkeit gehabt hat zu behaupten, das Judeuthum sei verknöchert und verdiene nicht zu existiren, verlohnte sich wohl kaum der Mühe, da wir einerseits uns nicht einbilden, Mohren bleichen zu können, und andererseits wiederum in der Lage sind, Beweise von Toleranz unter derselben Geistlichkeit liefern zu können. So stellte sich jüngst an dem Tage, au welchem der frühere Bankier Herr Gerson Meyer Hierselbst seine goldene Hochzeit feierte, bei welcher Gelegenheit der Jubilar für die hiesigen Armen die ansehnliche Summe von 550 Thlrn., und zwar 300 Thlr. für die jüdischen und 250 Thlr. für die christlichen Armen spendete, der Senior1 Ministern Voedeker ein und überreichte dem Jubelpaare ein von ihm zur Feier des Tages verfaßtes Gedicht, und später kam auch noch der Pastor Flügge und hielt an das Jubelpaar, nachdem er demselben seine Aufmerksamkeit noch in anderer Weise bekundet hatte, eine längere Anrede voller Anerkennung und Segenswünsche. Somit dürfen uns pfäfsische Äußerungen wie die oben angedeuteten nicht weiter beunruhigen und können wir ihnen getrost das Schweigen der Verachtung entgegensetzen. Wie in den altpreußischen Provinzen, so werden auch noch in der unsrigen zuweilen Juden zu den Parochialtasten christlicher Gemeinden herangezogen, eine Rechtsungleichheit, über welche mit Recht Klage zu führen :st. Nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung kann freilich kein Zweifel darüber obwalten, daß die Verpflichtung jüdischer Grundstücksbesitzer zur Leistung der betreffenden Beiträge besteht, allein ebenso wenig wird man in Abrede stellen können, daß eine solche Verpflichtung mit dem Grundsätze der Gleichberechtigung in Widerspruch steht. Hatte doch selbst das Obertribunal vor Jahren in den Gründen eines Erkenntnisses, in welchem cs das fortdauernde Bestehen jener Beitragspflicht begründet, sich der Andeutung nicht enthalten können, daß, wenn diese Verpflichtung gewissen allgemeinen Grundsätzen der Verfassungsurkunde nicht mehr entsprechen sollte, cs daun der Gesetzgebung überlassen werden müsse, an die Stelle jener Specialgesetze etwas Anderes zu setzen iiub dieselben ausdrücklich aufzuheben, was durch Artikel 110 der Verfassungsurkunde keineswegs geschehen sei. Es erscheint daher nothwendig. daß bei der bevorstehenden Revision der die Verhältnisse der Juden betreffenden Gesetzgebung auch dieser Punct ins Auge zu fassen und dahin zu streben sein wird, daß endlich die Beitragspflicht jüdischer Grundbesitzer zu den christlichen Kirchengemeinden aufhöre. Die israelitische Gemeinde zu Kattowitz in Schlesien hat den hiesigen Stistsgelehrteu Dr. I. Cohn zu ihrem Rabbiner und Prediger erwählt und wird derselbe schon in nächster Zeit dahin abreisen. Die durch dessen Abgang hier vacant werdende Stiftsgelehrtenstelle soll, wie wir hören, Dr. Pleßner in Berlin, einem Sohne des bekannten Predigers in Posen, übertragen werden. Vor wenigen Tagen wurde beim großen Senate des königlichen Obergerichts zu Hildes he im ein Urtheil verkündet, welches bezüglich der Frage, ob das dortige statutarische eheliche Güterrecht auch für die Juden Geltung habe, von Wichtigkeit ist. Die Entscheidungen der Gerichte über diese Frage waren in früheren Zeiten verschieden ausgefallen, insbesondere hatte das Oberappcllatiousgericht zu Eclle, entgegen den Ansichten des Hildesheimer Stadtgerichts und der dortigen Justizcanzlei, consequent für die Nichtanwendung jcne< städtischen Rechtes auf die jüdischen Einwohner sich ausgesprochen und demzufolge den jüdischen Ehefrauen das Recht zuerkannt, in den Coucursen ihrer Ehemänner die Brautschatzsorderung geltend zu machen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.