Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 52 (26.12.1871)
- Date
- 1871-12-26
- Page
- Seite 1041 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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1041 Schuhe, das Bei hüllen des Barles d. h. des unteren Theiles des Gesichtes, und das; man nicht selbst seine Speisen bereitet, -sondern die Anderer ißt, angegeben. Auch wird 33, 35 die Nichtbeachtung des 3 Mos. 10, 2G ein geschärften „Esset nicht bei Blute" — welche Worte bekanntlich vielfache Deutung gefunden — dem Belke vorgeworfen. An die Reden Jecheskels ist nun anr- Schlüsse noch ein eigenthümliches Stück gefügt, wie sich bei den übrigen Propheten seinesgleichen nicht findet. In einer fortlaufenden Rede «Capp. *1 o —4 b.) beschreibt der Prophet in einer Bision die Anordnungen, die bei der Rückkehr der Jöraeliten nach ihrem Lande und bei der Wiedererrichtung des Tempels ausgeführt werden sollen. Es ist also ein kleines Gesetzbuch von abgegräuztem Inhalt. lieber die Aechtheit, den Charakter und die Tendenz dieses Stückes haben wir ausführlich und gründlich in unserm Eommentar zur Stelle B. IL S. 1203 ff. gehandelt, und müssen hier darauf verweisen. Der Zweck des Propheten war: in den Exulanten mitten nn babylonischen Götzendienste die Idee des einen Tempels und des diesem geheiligten Priesterinstituts als Mittelpunct der Religion des Einigen lebendig zu erhalten, und bei der Rückehr nach Palästina durch Annäherung an die mosaischen Zustände das Leben des Volkes in seinem Berufe zu befestigen. Er beschreibt daher 1) den zukünftigen Tempel in seinen Maßen und Eiuzelnheiten (10 — 13), 2) die Einsetzung der Priester und das Priestergesetz ill>, 3) das Eigenthum des Heiligthumö, der Stadt, des Fürsten, Maß und Münze, die Abgaben an den Fürsten, die Feste und Opfer (-15. 40), -1) eine wundersame Tempclguelle (47, 1 —12), 5) Gränzen und Bertheilung des Landes. Der Prophet behandelt also den CultuS und die Verfassung Israels in der Zukunft. Hierbei steht er nun überall auf dem Boden deS pentateuchischen Gesetzes und setzt die luosaischen Einrichtungen und Borschristen voraus, modifieirt aber, beschränkt oder erweitert sie im Einzelnen, so daß ein genaues Festhalten derselben nicht stattsindet. Tie Anordnung des Tempels ist im,Ganzen die mosaische, aber die Maße und speeietle Einrichtung weichen auch von dem Tempel Salomo'ö ab. Die Gattung und Gegenstände der Opfer sind die mosaischen, aber die Zahl der Opferthiere ist verschieden, und cs wird nur ein Morgen-, kein Abendopfer bestimmt. Jur Ehegesetz der Priester findet eine kleine Verschiedenheit j statt: während nach dern mosaischen Gesetze die Pnc- I ster und Leviten durch das ganze Land vertheilt waren, wurde ihnen vom Propheten ein abgegränzter Bezirk beim Heiligthnme angewiesen. In ganz eigenthümlicher Weise verlegt der Prophet die Feste des ersten und deS zehnten Tages des siebenten Monats auf den ersten und siebenten des ersten Monats, wahrscheinlich um ein Reujahrsfest eiuzuführeu, wie dies auch später mit dem ersten Tage des siebenten Monats geschah. Das Schabuothsesi bleibt unerwähnt. Ebenso eigenthümlich behandelt der Prophet die zukünftige Bertheilung deS Landes, indem er jedem Stamme ein regelmäßiges Stück von der Breite des ganzen Landes von Ost nach West zuweist, in. der Mitte aber ein genau gemessenes Stück für das Heiligthnru, die Stadt, die Priester und Leviten, und zu beiden Seilen dieses Stückes der Länge nach eines für den Fürsten bestimmt. ES ist nicht schwer zu erkennen, daß der Prophet hiermit im ganzen. Lande die mosaischen Anordnungen über das Lager der Jöraeliten in der Wüste so viel wie möglich ei»führen wollte. Bemerkenswerth ist auch, wie er zwar dem Volke eine monarchische Spitze geben wollte — da die Weissagungen der Propheten es nicht anders zuließen — diese Spitze aber nicht König, sondern nur Fürst (rr-«:) nannte, ihm eine gewisse Stellung im EultnZ gab, aber Vorkehrungen gegen jeden Mißbrauch der Gewalt, besonders rücksichtlich des Eigenthums an Grund und Boden, traf. Zcituttgsuachrichten. Deutschland. Berlin, H. December. (Privatm.) Die Repräfciituiiten sind, wie sich bei dem gesunden Sinne der Gemeinde voraussehen ließ, im Geiste der liberalen Partei ansgefallen. Die früheren Repräsentanten sind fast alle wieder gewählt worden. Zu den neuen gehört der Rechtsanwalt l>r. Laster. Ob er annehmen wird, ist noch die Frage, da u bis jetzt wenigstens für israelitische Angelegenheiten in der Kammer sich sehr thcilnahmlos zeigte; doch ist dies Fein Beweis, als ob ihm die Angelegenheiten seiner Glaubensgenossen gleichgültig wären. Die Kammer hat auch ihre Geheimnisse und schickt in gewissen Fragen den zuversichtlichsten Führer voran. So ist bis jetzt Kosch immer derjenige, der über die Judenfrage das Wort führt, und alle Parteien üben die Taktik, ihm diese Führer-