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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-12-26 · Heft 52 (26.12.1871) · p. Seite 1039

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 52 (26.12.1871)
Date
1871-12-26
Page
Seite 1039 (sequence 5)
Language
German
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1039 Wir haben cs für unsere Pflicht gehalten, auf diese Zustande, welche unstreitig die ernsteste Aufmerksamkeit aller unserer Glaubensgenossen in Polen verdienen, mit allem Nachdruck hinzuweisen. Mögen endlich die Vorstände der Gemeinden, mögen alle Männer von Herz und Einsicht es erkennen, daß es an der Zeit sei, zu energischem Handeln sich aufzurasfen. *) Vom Sinai bis Lsra. m. Zu den Zeitgenossen des Jeschaja gehören noch Micha und Nachum. Der letztere giebt uns keine, der erster? nur wenige Berührungspunkte. Es ist auffällig, daß der Prophet Micha 1, 16 auffordert, „eine breite Glatze um die geliebten Kinder zu scheeren", während das Kahlscheeren des Kopfes als heidnischer Trauergebrauch 3 Mos. 21, 5. 5 Mos. 14, 1 verboten wird. Es zeigt dies, daß die Nichtbeachtung des Gesetzes so groß war, daß der Prophet nach der Gewohnheit des Volkes spricht. **) Ebendahin zeigt die Verbreitung der Zauberkünste, deren Austilgung 5, 11 verkündet wird, *) Aus Zytomir wird — auch dieses ist charakteristisch — von einem bedauernswerthen Opfer eines fast unverständlichen ZelotiSmus berichtet. Ein junger Mann aus Minsk, von dem lebhaften Drange für höhere Studien beseelt, wollte die dortige Rabbincrschule besuchen, konnte inveß die behufs Eintritts in dieselbe nöthige Genehmigung seines Paters, eines sehr „frommen" ManneS, in dessen Augen die genannte Lehranstalt tiefer als eine christliche Missionsschule steht, trotz vielfach fortgesetzter Versuche nicht erlangen. Aus Verzweiflung darüber, seinen Lieblingswnnsch nicht erfüllt zu sehen, gab sich nun der lernbegierige junge Mann vor einiger Zeit durch Erhängen den Tod. Besser todt, als die Rabbinerschule in Zyiomir besuchen! denkt der Herr Papa und ist weiter — fromm. Corresp. **) Zn ganz gleicher Weise wird Zirm. 41,5 erzählt, daß, eben als Jerusalem zerstört worden war, 80 Männer aus Sichem, Schilo und Samaria nach Jerusalem wallfahrten, „Speiseopfer und Weihrauch zum Hause des Ewigen zu bringen", aber „mit geschorenem Barte, zerrissenen Kleidern und Einschnitten" als Zeichen der Trauer. Während sie also dem Ewigen cultuell dienen wollten, hingen sie doch — wie man vorauösetzen muß aus Unwissenheit — den heidnischen vom Gesetze streng verpönten Gebräuchen an, weil diese eben im ganzen Volke längst verbreitet waren. nicht minder der Vorwurf frevelhafter Wage und trügerischen Gewichts 6, I I. So giebt uns Micha nur ein Bild von Gesetzwidrigkeit gegen Religion und Sittlichkeit. Die nächste Gruppe der Propheten steht ein Jahrhundert später vor den letzten Kämpfen deö Reiches Juda und reicht bis zur Zerstörung Jerusalems. Wir haben hier neben Jirmeja die Propheten Zephanja, Obadja, Chabakkuk und Sccharja I (Capp. 9—14). Von diesen haben wir nur hervorzuheben, daß Zephanja den Prinzen und Fürsten nebst ihren Anhängern den Vorwurf macht „sich in fremdes Kleid zu kleiden," d. b. fremde Sitten angenommen zu haben, wahrscheinlich assyrische, da Joschija sich Assyrien zuwandte (1, 8); und daß Secharja eine Zeit vorausverkündet, wo alle Völker Jahr für Jahr nach Jerusalem hinaufziehen, und das Laubhüttenfest feiern werden, und daß das Gesetz der Reinigkeit in ganz Juda mit größter Sorgfalt beobachtet und jede Entheiligung vermieden werden würde (Cap. 14). — Ein größeres Material bietet uns Jirmeja, der der pentateuchischen Anschauung undAuSdrucksweife unter allen Propheten am nächsten steht und letztere am häufigsten wiedergi'ebt. Schon 2, 3 erwähnt er, daß in früherer Zeit die Israeliten die Erstlinge ihres Ertrages dem Ewigen heiligten und diejenigen als schuldig ansahen, welche diese verzehrten. In dieser Klage liegt der Beweis, daß diese Gesetzesvorschrift längst nicht mehr beobachtet wurde. Dagegen zeigt 2, 34, daß die Vorschrift ,2 Mos. 22, 1), der wahrend der Nacht beim Einbruch ertappte. Dieb dürfe ohne Blutschuld getödtet werden, dem Volke bekannt war. Ebenso zeigt 3, 1, daß die Bestimmung des Gesetzes (5 Mos. 24, 3. 4), eine geschiedene Frau dürfe von ihrem Manne nicht wieder ausgenommen werden, sobald sie wieder gchcirathct habe, mochte nun der zweite Mann gestorben oder wieder von ihr geschieden sein, in Geltung stand, sowie V. 8, daß bei Scheidungen regelrecht ein Scheidebrief gegeben wurde (5 Mos. 29, 1. 3). Daß die Israeliten, wahrend sie Götzendienst und grobe Schandthaten verübten, streng auf die Opfervorschriften hielten, z. B. auf den Unterschied zwischen Ganzopfern, die ganz, und Schlachtopfern, von denen nur einige Theile verbrannt, die übrigen gegessen wurden, deutet 7, 21 an. Ucber den Molochdienst, der zu seiner Zeit bei den Israeliten im Schwange war, und dem sie Söhne und Töchter durch den Feuertod opferten, klagt der Prophet wiederholt (7, 31 und öfter). Wie bei Micha erweist 16, 6, daß die verbotenen Heid-

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