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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-12-19 · Heft 51 (19.12.1871) · p. Seite 1022

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 51 (19.12.1871)
Date
1871-12-19
Page
Seite 1022 (sequence 8)
Language
German
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1022 Hause des Herrn unterbleiben mußten, und die Priester trauerten, LheilS in Folge von MißwachS, theils von Kriegsunfällen (1, 9. 13), während man es als ein Zeichen der zurückkehrenden Gnade Gottes ansah, daß Speise- und Tranlopfer wieder dargebracht werden konnten. Ganz entgegengesetzt beginnt Jeschajah I (Capv. 1—39) mit dem verwerfenden Unheil über alle Cultushandlungen, wenn sie mit Schlechtigkeit der Sitten, mit Ungerechtigkeit, Bestechlichkeit, Raub und Mord verbunden sind (Cap. 1). Er bezeugt hiermit, daß in seiner Zeit die Opfer in großer Menge gebracht, Neumond, Sabbath und Festtage streng gehalten und der Tempel sehr stark besucht wurde <33. 11 ff.). Wenn er die herrschende Ungerechtigkeit und Gewaltthat besonders gegen Wittwen, Waisen und Dürftige wiederholt mit den strengsten Ausdrücken rügt, so sind es besonders auch die vom Gesetze streng verpönten Zauberkünste, an denen er Anstoß nimmt (2, 6), wie an der Anhäufung von Rosien (2, 7. vgl. 5 Mos. 17, 16. 17), an der Vermehrung des Besitzes an Feldern und Häusern (5, 8), während durch das Gesetz die gleichmäßige Vertheilung des Besitzes, namentlich die Rückkehr des Grund und Bodens in den Familienbesitz gesichert'worden, also die Nichteinhaltung dieser Gesetze zur Zeit des Propheten angedeutet ist. Daß der Prophet den Bestand des Gesetzes voraussetzt und als die Ursache des auch über Juda hereinbrechenden Verderbens die Nichtachtung des Gesetzes ansah, erkennen wir ganz speciell aus 24, 5. Bei der Schilderung zukünftigen Glückes vergißt er nicht des Gesanges in der Festnacht und der bei Flötenspiel nach Jerusalem stattfindenden Pilgerzüge (30, 29), wie er denn auch das bekehrte Aegypten Opfer im Tempel zu Jerusalem darbringen sieht. «Fortsetzung folgt). Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 7. Decbr. Bei den jüngst stattgehabten Wahlen d>r Repräsentanten der hiesigen Synagogengemeinde (^i welchen beiläufig von über 5000 Wahlberechtigten Mt noch nicht 900 betheiligten) ist auch der Abgeordnet^Mchtsanwalt Laster gewählt worden. Leipzig, 25. November. Die Verwahrung iNr. 49), welche ein Referendar Mischer Religion (Th. Wachtel) gegen die in Sachsen noch bestehende „Beschränkung", nach welcher jüdische Richter einem Christen den Eid nicht abnehmcn dürfen, eingelegt hat, ist — wie die „D. A. Z." mittheilt — ohne Erfolg geblieben. Der Referendar hat deshalb definitiv seine Entlassung aus dem Staatsdienste nachgesucht. Bonn, 5. December. (Privatmitth.) Wir finden in dem Jnseratentheile der heutigen Cöln. Zeitung folgende Bekanntmachung: „Die Lieferung des pro 1872 für die jüdischen Gefangenen der hiesigen Männcrstrafanstalt erforderlichen 360 Kilo koscheres Fett und 200 Kilo koscheres Rindfleisch soll im Wege der Submission an den Wenigstfordernden verdungen werden. Lieserungslustige werden demnach eingeladen, ihre schriftlichen versiegelten Submissionen unter der Adresse der Unterzeichneten Direction einzureichen. Cöln, 26. November 1871. Der Direktor v. Götzen." Wir theilen diese Bekanntmachung hier mit, weil darin ein culturhistorisches Moment liegt; denn sie zeugt von der großen Veränderung, welche in der preußischen Staatsverwaltung und wohl auch in der vieler anderer Staaten 'vor sich gegangen ist. Vor anderthalb Jahrzehnten durfte man jener mit Anforderungen für religiöse Bedürfnisse jüdischer Strafgefangenen nicht im Entferntesten kommen, ohne die Antwort und zwar in brüskem Tone zu erhalten: die Hausordnung der Strafanstalt dulde kein derartiges Zugeständniß. Jndeß wurden ehrenhafte Männer nicht müde, und diese Zeitung unterstützte sie viele Jahrzehnte nachdrücklich, die Nichtbeachtung aller jüdischconfessionellen Rücksichten als einen schweren Gewissenszwang für die Strafgefangenen zu erklären, und sie als solchen der Staatsregierung erkennbar zu machen. Die erste allgemeinere Verbesserung trat in Folge unsrer für die jüdischen Gemeinden an das neue Staatsministerium von 1859 gerichteten Petition ein, in welcher wir auch auf die Behandlung der jüdischen Strafgefangenen eingegangen waren. Bon da ab wurde Schritt vor Schritt die Lage dieser Strafgefangenen in religiöser Beziehung immer mehr gebessert.' Da eine große Staatsverwaltung stets auf bedeutsamen principicllen Anschauungen und bestimmten Grundsätzen beruht, so haben wir eben hierin den Ausfluß

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