Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1871)
- Date
- 1871-12-19
- Page
- Seite 1021 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226798-3226850--30141-3253012- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1021 leben erhielt. Die bedeutendsten liegen uns in der Geschichte NaoothS (1 Kön. 21) vor, der ein Märtyrer für das väterliche Gesetz wurde. Er wollte ganz nach dem Gesetze (3 Mos. 25, 23. -1 Mos. 30, 8) sein ererbtes Familicngut dem Könige auch gegen die vortheilhastesten Anerbietungen nicht verlaufen, und zwar des religiösen Gesetzes willen, wie Vers 3 bezeugt. Das Gerichtsverfahren geht ganz nach den Anordnungen des Gesetzes vor sich: das angedichtete Verbrechen nach 2 Mos. 22, 27, die Feststellung der zwei Zeugen, 4 Mos. 35, 30. 5 Mos. 17, G ff., die Strafvollziehung nach 5 Mos. 17, 5. Es bietet sich uns hier ein unzweideutiges Zeugniß, daß die gemeindlichen und gerichtlichen Einrichtungen nach den Vorschriften des siuaitischen Gesetzes bestanden. Auch 2 Kön. -1, 1 zeigt, daß im Falle des Unvermögens, die Schulden zu bezahlen, nach 3 Mos. 25, 39 ff. verfahren wurde. Daß Sabbath und Neumond vom Volke auch im Reiche Israel gefeiert wurden, zeigt 2 Kön. -1, 23, und V. 42 bringt ein Mann Erstlingsbrod dem Propheten anstatt den Priestern, deren es in Israel nur heidnische gab. Wie sorgfältig im Reiche Israel das Gesetz über die Aussätzigen beobachtet wurde, zeigt 7, 3 ff., besonders V. 10. Allerdings stammen diese Andeutungen alle noch aus der Zeit der Propheten Elijah und Elischa. Aus ungefähr einem Jahrhundert später geben uns aber zwei Propheten einige Winke, welche unter Ierobeam II im Reiche Israel auftraten, Hoschea und Am os; letzterer, eigentlich ein wenig vor Hoschea, war noch dazu ganz aus dem Volke selbst hervorgegaugen, ein Rinderhirt, kein Jünger der Prophetenfchulen, und um so mehr ein Zeuge aus dem Volke selbst. — Hoschea bezeugt uns wiederholt, daß der Sabbath, der Neumond und die Feste des Herrn ('n -nnc) auch im Reiche Israel gefeiert wurden (2, 13. 5, 7. 9, 5); ebenso 4, 8, daß daselbst die Sündopfer nach der gesetzlichen Vorschrift gebracht wurden und dem Priester gehörten: 5, 10 deutet auf das Verbot hin, die Gränze des Nächsten zu verrücken (5 Mos. 19, 14. 27, 17); 9. 3. 4 weist auf die Speiseverbote hin, welche die nach Asiyrien geführten Israeliten nicht mehr würden halten können; das Verbot, trügerische Wage zu haben, wird 12, 8 berührt. — Auch Ainos 2, S deutet auf ein Specialgesetz hin, das in Israel gelten sollte, aber von den Abtrünnigen verletzt wird, nämlich 2 Mos. 22, 25. 20 und 5 Mos. 24, 12 ff., wonach ein gepfändetes Kleid vor Sonnenuntergang zurückgegeben werden sollte. Er zielt in bitterer Ironie 4, 4 'auf den Eifer, mit welchem die Israeliten jeden Morgen Opfer darbringen, aber ihren Götzen, und alle drei Tage statt alle drei Jahre die Zehnten herbeischaffen (5 Müs. 14, 28. 26, 12). So wirst er ihnen in V. 5 auch vor, Opfer von Gesäuertem darzubringen gegen das Gesetz 3 Mos. 2, 11. 7, 12. lieber betrügerische Wage und falsches Maß klagt Amos 8, 5 (vgl. 3 Mos. 29~ 36. 5 Mos. 25, 14 ff.», sowie daß die Israeliten das Eude des Neumondes und des Sabbaths herbeiwünschen, um Geschäfte machen zu können. Letzterer 'Ausspruch ist sehr bemerkenswerth, da er zeigt, daß die Israeliten damals trotz ihres Abfalls den Sabbath durch Enthaltung von Geschäften heilig hielten und ebenso den 'Neumond, während an letzterem das Gesetz diese strenge Ruhe nicht vorschrieb.*) Aus den letzten Zeiten beider Reiche finden wir nach dem zweiten Buche der Könige nichts weiter zu berichten, und da wir die beiden Bücher der Chronik als in späterer Zeit abgefaßt, hier nicht in Betracht ziehen, verlassen wir jetzt die Geschichtsbücher. Sind es auch nur Specialitäten, die sich uns daselbst bemerklich machten, so sind diese doch aus allen Zweigen des Gesetzes, abgesehen vom eigentlichen Eultus, aus den Speise- und Reinigkeitsgesetzeu, aus dem Cr'uninal- und Eivilrechte, und das Specielle läßt auf die Geltung des Ganzen schließen. Aus den Büchern der Propheten bietet sich uns nur eine geringe Nachlese, wofür die Gründe oben schon angegeben wurden. Wir prüfen sie auö unserem Gesichtspuncte nach ihrer Zeitfolge. Joel ist der älteste; wir gewahren ihn noch in der naiven Anhänglichkeit an den Opfercultus, welche cs als das schwerste Nationalunglück betrachtete, daß zeitweise Speise - und Trankopser im *) Man hat ans den schwierigen Versen AmoS 5, 25. 26 den Schluß ziehen »vollen, daß der Prophet den Pentateuch und »vas darin von dem Leben des Volkes in der Wüste berietet wird, gar nicht gelaunt habe. Ist dies schon den oben angeführten Daten und den weiteren mehrfachen Anspielungen des Propheten auf pentateuchische Ausdrucke gegenüber, die wir unseren! Zwecke nach hiev nicht weiter beachteten, eine falsche Behauptung, so ergibt sich, wenn wir Vers 25, wie das r, ink-rrog. es zu läßt, bejahend fasten, der richtige Sinn: daß die Israeliten neben dem reinen Opferdienste selbst schon in der Wüste Götzendienst trieben, wie dies auch im Pentateuch wiederholt berichtet wird. Siehe die ausführliche Besprechung in unserem Eommentar zur Stelle Bd. II S. 1408 ff.