Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1871)
- Date
- 1871-12-19
- Page
- Seite 1020 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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1020 lichc 3uric<rictit'iien die sub */. beigcbogene Circularverevdnuug ergehen lassen. Hiervon werden Cner Wvhtgeberen zum Behrste weiterer M'itthcilnng und zur Kenntnißnahme mit dem Zusätze verständigt: daß — nachdem, durch diese Verfügung die Wmrschc des isinestlischeu orthodoxer Thtilcs die möglichste Bcfncdigttilg erhalten, jedoch ohne das; die Fortsetzung der durch den ioraelitischen Congrest geschaffenen und durch die ansehnliche Zahl der israelit. Einwohner bereits angenommenen Organisation verhindert würde, — hierbei einerseits der rtiitOliumci! CnlU'ilkclnug Nttd dem Fortschritte ans Gnmd der ioractitischen Cougrcststattttcn freies Feld belassen bleibt, andererseits aber hierdurch die mit der orthodoxen israelitischen Parier disher startgehabren Äisthelligleiteu nunmehr ein Ende nelunen werden. Dr. T h c e d o r P a u I o r m. p." Dom Sinai bis Esra. ii. Selbstverständlich halten unter der Einwirkung Samuels und der'Regierung Davids die Gotteslehre und das siuaitische Gesetz an Festigkeit im Volke sehr gewonnen, und der Tempel wurde von Salomo ganz nach dem Borbrlve des Stiftszeltes, nur nach erweitertem Maße, erbaut und eingerichtet. Wir begegnen daher in der Beschreibung dieses Baues im ersten Theile des Buches der Könige den technischen Ausdrücken wie im 2. Buch Mose, und die einzelnen Einrichtungen entsprechen dem Gesetze. Auch wird hervorgehvben, daß Salomo jährlich die drei Feste in der vorgeschriebenen gottesdienstlichen Weise feierte <0, 2:»). Zu bemerken ist noch, daß dein Gesetze völlig gemäß Salomo den wegen Mordes zum Tode verurtheilten Jvab, der sich zum Altar in's Heitigthnm, um Schutz zu suchen, geflüchtet hatte, von demselben hinwegnehmen und hinrichten ließ (2, 31, vgl. 2 Mos. 21, 11). Zndeß ließ, wie bekannt, schon Salomo das Heidenthum wieder Eingang in das Land finden. Mit der Trennung in zwei Reiche nach dem Tode Salomo's war die Situation vollständig geändert, und jetzt erst trat der Kamps zwischen der Gotteslehre und dem Heidenchume in voller Heftigkeit ein. Tenn selbst in Juda, welches doch das Raüonalheiligthuni mit allen seinen Institutionen behielt, saßen nur wenige Könige auf dem Throne, welche sich vom Heidenthume frei hielten, die sowohl in Jerusalem wie über das ganze Land zerstreuten heidnischen Altäre, Bilder, Haine u. s. w. mehr oder weniger wieder beseitigten und hiermit auch dem Gesetze von Neuern Kraft und Geltung verliehen. Selbst in Juda bildeten Regenten wie Chiökijah und Joschijah Ausnahmen, und von letzterem wird die Wiederfeier des Peßach als etwas ganz Außergewöhnliches gerühmt (2 Kon. 23, 21). Um wie viel schlimmer stand es im Reiche Israel! Hier gebot die Politik gleich von Anfang an den Königen, die Gotteslehre durch das Heidenthum, den mosaischen Culius durch den heidnischen zu ersetzen, damit die Israeliten ihre Beziehungen zum Tempel und ihre Wallfahrten dahin aufgäben und stch nicht wieder dem davivischen Königshause zuwendeten. Daher richtete Jerobeam heidnischen Gottesdienst ein, und Baesa befestigte Ramah, das den Weg nach Jerusalem beherrschte, um Niemand dahin riehen zu lasten (2 Kön. 15, 17). Es wurde dies durch den Umstand begünstigt, daß die Priester und Leviten und viele Frommgesinnte alsbald das Reich Israel verließen und nach Juda zogen. Demungeachtet wurde der Kampf auch im Zehnstämmereich nicht gleich aufgegeben, und besonders die Geschichte des Propheten Elijah zeigt, daß den Königen von Israel nicht aller Widerstand vom Volke aus fehlte. Der Ausspruch desselben 1 Kön. 18, 21 zeigt klar, daß damals in Israel neben dem Baalßdienst noch der Cultus des Ewigen geübt ward, und der ganze Vorgang hat überall die pentateuchische Anschauung, Gesetzlichkeit und Ausdrucksweise zur Unterlage. Dennoch war dieser Erfolg nur vorübergehend, und das Volk des Zehnstämrnereichs entfernte sich immer weiter von der väterlichen Religion, bis cs nach Zertrümmerung seines Staates in die assyrischen und medischen Länder versetzt ward. Dennoch drängt sich bei näherer Prüfung die Bemerkung ans, daß die Erhaltung des sinaitischen Gesetzes im Volksleben nicht ganz und gar von dem Festhalten am mosaischen Culrus abhängig war. Was zur Sitte und zum Brauch im wirklichen Leben geworden, beseitigt sich nicht leicht selbst bei verändertem Cultus, sondern beherrscht die realen Verhältniste noch lange, wenn auch der Eultuö und die von ihin getragenen religiösen Begriffe entartet sind. So geben uns denn auch die zwei Bücher der Könige selbst aus dem Zehnstärnmereiche wesentliche Spuren vom stnaitischen Gesetze, wie es sich im Volks«