Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 51 (19.12.1871)
- Date
- 1871-12-19
- Page
- Seite 1016 (sequence 2)
- Language
- German
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1016 lingt es auch den Protestanten nichts zu einer organischen Verfassung zu kommen, wo diese sich aus den veränderten Bedürfnissen neu gestalten will, und wo sie eine Kircheriverfassung haben, ist das Streben allgemein, sie auszulösen,, ohne daß es gelingt, sie in bestimmter Weise zu ersetzen. Es ergiebt sich aus diesem schroffen Widerspruch in den Lhatsächlichen Erscheinungen, daß einerseits die Wucht eines altgeschichtlichen starkgegliederten und festgeschloffenen Organismus noch immer eine zwingende und allen Gegensatz überwindende ist, daß andrerseits der besonders auf dem religiösen Gebiete vorherrschend gewordene Individualismus da, wo eine solche Organisation nicht besteht, die Schöpfung derselben hintertreibt, unmöglich inacht. Der Staat erkennt die Autonomie der religiösen Genoffenfchaften prinzipiell an und begiebt sich daher deö Rechts, die weltliche Macht zur Herstellung eines kirchlichen Organismus zu verwenden. Der Grundsatz der Freiwilligkeit ist daher auf kirchlichem Gebiete da; der religiöse Geist aber ist in unserer Zeit vor allem nur ein innerlicher, und hiermit vorzugsweise ein individueller; er erkennt daher die Nochwendigkeit der äußern Erscheinung auf religiösem Gebiete nur schwach an, und fühlt deshalb wenig Trieb, eine starke Gemeinsamkeit zu schassen und sich derselben ein- und unterzuordnen. Seine eigene freie Bewegung gilt dem Individuum mehr, als die religiöse Gemeinsamkeit, ihre Unentbehrlichkeit, ihre vortheilhaften Wirkungen, wie sie aus vereinten Kräften für die gegenwärtige und die folgenden Generationen hervorgehen. So gewahren wir denn in der Jetztzeit auf der einen Seite eine unbedingte Unterwerfung unter die Hierarchie und dieser selbst unter ihre Gliederung, welche die bestehende Organisation trotz ihres Despotismus iüd>t anzutasten wagt, andrerseits eine Furcht vor der Hierarchie, welche jede neue kirchliche Organisation verhindert. Dies wird uns die Vorgänge in der ungarischen Iudenheit verständlich machen. Wir resümiren sie unfern Lesern in allgemeinen Umriffen. Im Jahre 1SOS beschloß die ungarische Negierung, speciell der damalige Enlrusminister Eötvös, eine Gesammtorganisation der Inden Ungarns und Siebenbürgens zu Staude zu bringen, sowie er eine selche auch für die protestantische Kirche beabsichtigte. Tiefe Organisation sollte Gesetzeskraft erhalten, d. h. zwangsweise auch da durchgefi'ihrt werden, wo sich Widerspruch vorstnden würde. Dahingegen wollte cr die Autonomie der Glanbensgcnoffenschast dadurch wahren, daß sie daö Organisationsstatut selbst entwerfen und darüber beschließen sollte. Er berief daher eine Notabelnversammlung ein, welche das Wahlgesetz für den zu berufenden Congreß abfaffen sollte. Einige nicht sehr liberale Bestimmungen dieses Wahlgesetzes, z. B. Ausschluß der Lehrer, beseitigte er, und so wurde gewählt. Alsbald kam der Gegensatz zwischen den stabilorthodoxen und den reformistisch gesinnten Juden in grellem- Contrast hervor. Vielleicht wäre dies weniger der Fall gewesen, wenn es sich nur um eine Organisation der Ortsgemeinden gehandelt hätte; da man aber eine Bezirks-, Comitats- und Landesorganifation beabsichtigte, so regte dies die sich gegenüberstehenden Parteien zu einem wahren Sturme auf. Es galt zweierlei: durch die Obhcrrschaft der andern Partei nicht gemaßregelt zu werden und die Herrschaft selbst zu üben. Der Wahlkampf war ein äußerst lebhafter — die Majorität siel den reformistisch Gesinnten zu , obschon die Orthodoxen eine achtungswerthe Minorität erlangten. Die erster« gingen deshalb von der Ansicht aus, alles eigentlich religiöse Element zu vermeiden und nur die Gemeindeverfaffung einschließlich der Schule in dem zu entwerfenden Statute zu behandeln; man wollte weder irgend etwas Dogmatisches zur Verhandlung kommen lasten, noch über den Cultus andere Bestimmungen aufuehmen, als welche auch innerhalb der Gemeinden der Minorität ihr eigenes cultuelles Leben sicherten. Aber theils war dies doch nur illusorisch, denn bei Bestimmungen über Religionsgenoffenschaften dringt das religiöse Element immer durch: die Schule, sobald sie confessionell ist, eröffnet den Parteien einen unvermeidlichen Kampfplatz; theils gehen die Orthodoxen nicht darauf aus, sich die Freiheit zu sichern, sondern sie wollen vielmehr, daß der ganze Cultus ihnen gehöre und von jeder Neuerung fern bleibe, sie wollen einen resormirten Cultus gar nicht dulden, auch wenn sie ihren eigenen für sich behalten. Sobald daher entschieden war, daß die Orthodoxen im Congreffe in der Minorität seien, kam es ihnen nicht mehr darauf an. etwa in demselben ihre Intereffen zu wahren, sondern d:« Congreß zu sprengen. Sie brachten daher die Anerkennung des Schulchan-Aruch als verpflichtendes jüdisches Gesetzbuch aus dw Tagesordnung, und da die Majorität hierauf nicht einging, sondern diese Frage als eine religiös-dogmatische außerhalb der Competenz des Congreffes erklärte. schied ein großer Theil der orthodoxen Partei aus dein Congreß. Desto eher wurde dieser mit seinem Statut fertig. Aber alle angewandte Vor- und Nach-