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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-12-12 · Heft 50 (12.12.1871) · p. Seite 996

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 50 (12.12.1871)
Date
1871-12-12
Page
Seite 996 (sequence 2)
Language
German
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996 die gesammte Jugend, ohne Rücksicht auf die Confession, passenden Religionsunterrichtes in sämmtlichen Schulen." Der Regierungsrath will daher vom Großen Rathe beauftragt sein: „für Lehrmittel zur Ertheilung eines von der Confession unabhängigen freien und allgemeinen Religionsunterrichtes in den Schulen besorgt zu sein." Man sieht, daß hier'sofort über den americanischen Standpunct weit hinausgegriffen werden soll, und zwar in zwei Puncten. Zuerst durch „Erlaß eines Gesetzes über die kirchlichen Genossenschaften." Davon weiß man in der Union nichts; die Gemeinden bilden sich freiwillig, entwerfen ihr Statut, dies erhält gesetzliche Kraft, und so haben sie ihren Bestand, wie jede statutenmäßig geregelte Gesellschaft. Durch das vom Aargauer Regierungsrathe geforderte Gesetz mischt sich der Staat in die kirchlichen Angelegenheiten und die projectirte Trennung ist wieder aufgehoben. Ein viel weiter gehender Uebergrisf des Staates aber wäre der, in den Schulen zu ertheilende, von allen Confesstonen unabhängige, freie, allgemeine Religionsunterricht. Soll dieser obligatorisch sein? Dann übte der Staat einen Gewisiendzwang, wie ihn früher die Kirche geübt. Soll er zur freien Benutzung sein, so beginnt von allen Confessionen der Krieg gegen die Schule, wodurch diese ihr Ansehen völlig verlieren muß. Und dann: wer bestimmt, was in diesem freien allgemeinen Religionsunterricht gelehrt werden soll? wie weit diese Lehre gehen soll? wie weit sie dogmatisch sei, oder die Zweifel des Rationalismus einschließen soll? Macht sich der Staat da nicht selbst wieder zu einer theologischen Behörde? Nein, das einzig Nichtige kann hier nur sein: die Schule giebt keinen Religionsunterricht, sondern überläßt diesen den Religionsgenoffenschaften. Freilich verliert dadurch die Schule ihre Wirksamkeit in religiös-sittlicher Erziehung; wo aber der Conflict nicht vermieden werden kann, muß man das kleinere und dem allgemeinen Principe mehr dienende Uebel wählen. Uns Juden ist die Besorgung des Religionsnnterrrichtes für unsre Jugend von jeher überlassen worden, wir waren dem Staate dafür stets dankbar und traten neuerdings mit Forderungen an den Staat nur dann auf, wenn gegen uns geradezu eine Ausschließung geübt ward. In der Sitzung vom 28. Nov. wurde im deutschen Reichstage die letzte Debatte über die Ergänzung des Strafgesetzbuches durch Strafbestimmungen gegen den Mißbrauch der Canzel und der Gotteshäuser vermittelst den Frieden gefährdender politischer Besprechungen gehalten und das Gesetz in dritter Lesung mit großer Majorität angenommen. Es waren drei heiße Schlachttage, an welchen mit geringer Ausnahme nur Katholiken gegen Katholiken kämpften und so den tiefen Riß bekundeten, welcher gegenwärtig in der katholischen Kirche vorhanden und in diese durch das Vorgehen des UltramontaniSmus gekommen ist. Die Augelpuncte der Debatte waren das Bedürfuiß und die Berechtigung dieser Strafbestimmungen, während die Majorität des Hauses zugleich darüber einig war, daß dieses Gesetz nur den Anfang von Maßnahmen bilde, welche zum Schutze des Staates gegen den Ultramontanismus getroffen werden müßten. Das Gesetz au sich ist gewiffermaßen nur eine Warnung, bei welcher es darauf ankommen wird, ob die Betreffenden sich davon warnen lasten, und ob die Regierungen vorkommeuden Falls davon Gebrauch machen werden. Letzteres wird freilich der Fall sein, wenn die Erbitterung der'Streitenden so weiter wächst, wie sie bereits begonnen. Doch dies ist hier nicht unsere Sache. Die Debatten waren zumeist ganz realistisch: man verlangte und gab thatsächliche Beweise für die Staatsgefährlichkeit des Unfehlbarkeitßdogma, so wie für das wühlerische Benehmen und die staatsbedrohenden Aeußerungen des Klerus aus der Canzel. Uns scheint aber ein Gedanke nicht genügend zu Tage getreten zu sein, ein Gedanke, welcher nothwendig allgemein zum Bewußtsein der Gebildeten wie der Maste gebracht werden muß, wenn dem Ultramontanismus und zwar in allen Kirchen entschieden die Spitze abgebrochen werden soll. Welches Mittels bedient sich der Letztere am meisten, um die Gemüther zu verwirren und die Einsichtsloseren für sich zu gewinnen? Er insinuirt, daß jeder Angriff, jede Opposition gegen ihn den KatholiciSmus, die Kirche, die Religion gefährde, ja stürze; seine Gegner seien religionslos und bedrohten den Altar und den Staat; die Religion sei in Gefahr, der Unglaube und die Sittenlosigkeit eigneten sich die Herrschaft an und brächten die Gesellschaft dem Untergange nahe. Diesem gegenüber muß es zur Überzeugung gebracht werden, welch ein Unterschied zwischen Religion und Kirche in ihrer Idee und der wirklichen historischen Kirche bestehe. Die Religion ist die Summe der Heilswahrheiten und Sittenvorschriften, wie sie sich in einer Confession heraus gebildet und festgestellt haben; die Kirche in ihrer Idee ist die sichtbare Erscheinung, in welcher die Religion vermittelst der besonderen Confession ans Licht trenn und durch Institutionen auf die Verwirklichung durch die Individuen hin-

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