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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-12-12 · Heft 50 (12.12.1871) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 50 (12.12.1871)
Date
1871-12-12
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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^^' Iahrgang. Allgemeine JW 50 Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse.^ . Herausgegeben von Rabbiner vr. Ludwig Phrtippfon in Bonn. Leipzig, den 12. December 1871. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal Dienstag«, in 2 bis 2'/* Dogen. Preis des Jahrgangs 1 Thlr. Halbjährig 2 Thlr. Biertcljährig 1 Thlr. Onferatr werden mit I >/, Pgr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Alle Dückhandlungen, Postäniter und Zeitungs-Expeditionen nehmen Bcstcl- .lungen an; der Haupt-Expedition für beide Letztere hat sich daS König!. Sächf. Haupt-Zeitungs-Bureau unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel r Beobachtungen aus der Zeit. Zeitungsnachrichten r Deutschland: Berlin, Posen, TrzemcSzno (Posen). — Oesterreichisch-ungarische Monarchie: Sffiiat, Ans Galizien, Prag,Pest. — Frankreich: Paris. — Italien: Padua. — Donaufnrstenthümer: Bukarest. — Rußland: St. Petersburg. Feuilleton-Beklager;Sie Judengasie und die Familie Rothschild in Frankfurt am Main. tFortsctzung.) — Correspoudenz. — Vermischtes. Leitende Artikel. Bonn, 3. December. Seodachlungen aus -er 3eif.*) Daß die kirchlichen und die Arbeiterverhältnisse die beiden schwierigsten Aufgaben sind, welche gegenwärtig der moderne Staat zu lösen hat und deren wirkliche und entschiedene Lösung noch nicht abzusehen ist, weiß Jedermann. Was die crstere betrisst, so ist man schnell mit dem Princip bei der Hand: „Trennung des Staates und der Kirche." Aber die Schwierigkeit liegt in der Verwirklichung derselben. Doch auch hier weiß man bald Rath, denn man verweist auf den Stand dieser Ange¬ *) Die Fortsetz, der Art. über „den Geist unsrer Tage" in den folg. Nummern. Redact. legenheiten in der nordamericanischen Union. Ja, wenn die nordamericanischen Zustände überhaupt vorhanden wären, wenn man den Bau der Staalsgesellschast ganz von Neuem anzufangen hatte -wie diese große Republik im Jahre 1785! So aber giebt schon die Ve«nögensfrage in den meisten europäischen Staaten die größten Schwierigkeiten. Der Staat hat meist die Kirchengüter eingezogen unv dafür Lasten auf sein Budget übernommen; darf er nun mit einem Male einen Strich durch machen? Und dann, die europäische Gesetzgebung kann sich nun einlnal von der ihr seit Alters eingewurzelten Richtung, ihre Hand in Alles zu stecken, nicht frei machen, und sie wird daher in der Regel über den nordamericanischen Standpunct nach der anderen Seite hinausgreifen. Einen Beweis hierfür liefert ein gesetzgeberisches Experiment, das jetzt in dem schweizerischen Canton Aargau vorgenommen werden soll. Der dortige Regierungsrath hat dem Großen Rathe einen Gesetzentwurf über die Trennung von Staat und Kirche vorgelegt, und verlangt „daß sich diese Trennung aus folgende Materien zu erstrecken und folgende Postulate zur Folge habe: 1j Beseitigung der confessionellen Berfassungsbestimmungen; 2j Uebertragung der Führung der Geburts-, Ehe- und Todtenbücher an weltliche Beamte; 3) Einführung der obligatorischen Civilehe; 4) Behandlung des Begräbnißwesens als Polizeisache; 5) Lossagung deS Staates als solchen vom Bisthumsverbanoe; 6) Erlaß eines Gesetzes über die kirchlichen Genossenschaften; 7) Herausgabe der Pfandgüter; 8) Einführung eines für

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