Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 49 (5.12.1871)
- Date
- 1871-12-05
- Page
- Seite 985 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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985 über einige Artikel des „Westph. Mercur" berichtet worden, in welchen nachgewiesen werden sollte, daß nicht blos die Jesuitenmoral, sondern auch der Talmud Anstößiges enthalte. Es ist zu verwundern, daß die Juden in Augsburg sich nicht veranlaßt gesehen, einen solchen Schandartikel strafgerichtlich zu verfolgen. Die kleinen ultramontancn Blätter drucken nun diesen Artikel der „A. P." herzhaft nach, und der Vorstand der hessischen Landjudenschast hat sich, und man muß shm dafür dankbar sein, gegen die Redaction des „Starkenburger Boten", welche den Artikel abdruckte, an das Gericht gewandt. (Auch das „Euskircher Wochenblatt" hat den Artikel wiedergegeben, und auf unseren Rath ist vom Vorstande in Euskirchen derselbe Weg eingeschlagen worden. Redact. d. A. Z. d. I.) Frankfurt a. d. Lder, im Nov. (Privatmitth.) Die schlimmen Folgen jener Zweideutigkeit, mit welcher das Gesetz vom 23. Juli 1847 die Eivitehe für die Juden des preußischen Staates, soweit er damals bestand, obligatorisch machte, ohne zu bestimmen, daß die religiöse Trauung niemals der Ciyilehe vorangehen dürfe, und ohne eine Strafe für den Juden festzusctzen, welcher die religiöse Trauung vor der Eiviltrauung vornehme, sind in Ihrem Blatte seit damaliger Zeit wiederholt geschildert worden. Wenn nun auch seit Anfang des laufenden Jahres durch das neue deutsche Strafgesetz diesem Nebel insofern abgeholfcn worden, daß eine solche Strafbestimmung festgestellt worden, so kann dies doch keine rückwirkende Kraft üben, und erklärt somit folgenden eigenthümlichen Vorgang, der sich während der jüngsten hiesigen Meffe zutrug. Eine jüdische Frau aus Krakau, vor vielen (man sagt 15) Jahren von ihrem Ehegatten böswillig verlassen, ward dieses Treulosen plötzlich ansichtig, nachdem sie denselben bisher auf den verschiedensten Meß- und Marktplätzen vergeblich gesucht hatte. Sie fordert ihn auf, mit ihr zum hiesigen Gemeinderabbiner zu gehen, wohin er ihr auch folgt, begleitet resp. gcnöthigt von verschiedenen Freunden und Brannten aus der Heimath, welche der Krakanerin sich annehmen. Ter Mann wird ins Verhör genommen und ist auch bald des Vergehens geständig, dessen seine Frau ihn bezüchtigt. Ein Verwandter der letztern tritt aber mit einer noch schwereren Anklage auf, dahin gehend, daß der saubere Ehemann nicht blos seine recht- und gesetzmäßige Gattin böswillig verlassen, sondern nachher sogar ein anderes Frauenzimmer in Berlin gcheirathet habe. Der dies aussagt, und darin nicht den mindesten Widerspruch erfährt, ist übrigens Plötzlich verschwunden, um jedoch nach ganz kurzer Zeit schon wieder zurückzukehren und Polizei, die er schnell requirirt hat, mitzubringen. Von dieser wird der auf das Verbrechen der Bigamie Denuncirte sofort arretirt und unter Schloß und Riegel gebracht. Doch dauert die Hast nicht lange. Vielmehr wird der Jnculpat nach wenigen Tagen schon wieder entlassen, weit die an gestellten Recherchen ergeben, daß die zweite Eheschließung, die mit der Berlinerin, nur eine religiöse Handlung Kopulation durch einen Rabbiner), nicht aber ein „Act vor dE weltlichen Richter" (Civilche) gewesen. Gegenwärtig würde das Urtheil ebenso ausfallen, wie auch in allen Ländern, wo die obligatorische Civilehe eingeführt ist, aber derjenige, welcher die religiöse Trauung vollzogen hätte, würde der vom Gesetze festgesetzten Strafe anheimfallen. Immerhin bleibt wer die Trauung vollzogen hat, des sträflichsten Leichtsinns schuldig, da er sich einem Fremden gegenüber nicht einmal durch ein.amtliches Zeugniß aus der Heimath desselben über seine Person Gewißheit verschafft hatte. Hamburg, 24. Nov. (Privatm.) Für den dritten hiesigen Wahlkreis zum deutschen Reichstage wurde mit großer Majorität der rühmlichst bekannte Advocat und Notar Dr. E. Wolffson, welcher so lange Zeit an der Spitze unseres Gemeindevorstandes stand und zwar während der für ven Bestand der Gemeinde so gefährlichen Ucbergaugsperiode zur gegenwärtigen völlig freien Stellung, und ebenso verdienstlich als Mitglied und zeitiger Präsident der Bürgerschaft wirkte, zum Reichstagsabgeordneten gewählt. Die Wahl wurde in der Sitzung des Reichstages vom 22. unbeanstandet bestätigt. Auch hat Dr. Wolffson im Reichstag bereits das Wort ergriffen, namentlich in der Verhandlung über die Münzreform. Es befinden sich demnach im deutschen Reichstage gegenwärtig drei Juden, Dr. Laster, Dr. Bamberger und Dr. Wolffson, allerdings eine Zahl, die der jüdischen Bevölkerung in Deutschland noch nicht ganz entspricht, was jedoch durch die Trefflichkeit dieser Männer hinlänglich ersetzt ist. Waren, 20. Nov. (Privatmitth.) Am 17. d. M. beging Herr Dr. Rosenthal hierselbst sein 50-jähriges 49*