Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 49 (5.12.1871)
- Date
- 1871-12-05
- Page
- Seite 981 (sequence 7)
- Language
- German
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981 (2, 15. 16), freilich durch habsüchtige Priester verletzt, was aber als größte Schuld gebrandmarkt wird (2, 12 — 17); endlich regelmäßige Wanderungen zum Heiligthum, wie Alles verräth, zum Peßach (1, 3. 21). Auch im weiteren Verlaufe geben sich vielfache auf den CultuS bezügliche Einzelheiten kund. Auch hier zeigt sich das Gelübde des Nasiräats, und zwar ausgebildeter als in 5 Mos. 6, 11. Dem Eli fällt das Trunkensein der Hanna im Heiligthmn auf (1, 13), weil es den Priestern selbst verboten war, Wein zu trinken, bevor sie ins Heiligthum gingen (3 Mos. 10, 9). Die Räucherung geschieht durch die Priester (2, 15. 16). Die Leviten sind es, welche die Bundeslade vom Wagen heben, wie das Gesetz vorschrieb (6, 15). Wie bitter wird die Verletzung des mosaischen Opfergesetzes gerügt und bestraft (13, 13). Das Neumondfest wird regelmäßig gefeiert (20, 5). Des Schaubrodes wird gedacht (21, 5—7). Auch 2 Sam. 6, 2 erscheint die Bundeslade als Offene barungöstätte. Überhaupt wird 1 Sam. 7, 2 der Zustand Israels als nach dem Gesetze sich regelnd gerühmt. — Die Einsetzung eines Königs, seine Salbung, die bei der Wahl gehaltenen Reden und hervorgehobenen Bestimmungen sind allein aus dem Pentateuche verständlich und auf ihn gegründet, oft in den einzelnen Worten wiedergegeben (vgl. 5 Mos. 17, 14, 1 Sam. 10, 1 mit 3 Mos. 8, 12. 10, 24 mit 5 Mos. 17, 15). — Als ganz besonders für unseren Zweck wichtig haben wir aber 1 Sam. 14, 32—34 zu beachten, wo das Blutessen als schwere Versündigung und das vorschriftsmäßige Schlachten der Thiere als strenge Pflicht für das gesammte Volk besprochen wird (vgl. 3 Mos. 19, 26. 5 Mos. 12, 15. 16). Nicht minder verrathen uns die wenigen Worte 20, 26 die Beobachtung des ganzen Reinigkeitsgesetzes (vgl. 3 Mos. 15, 16). Wir begegnen ferner 28, 9 dem Verbote aller Zauberei, 2 Sam. 13,12 dem Verbote der Blutschande, 14, 7 der Pflicht der Leviratsehe, und endlich 12, 6 dem Gesetz über Diebstahl 2 Mos. 21, 37. «Fortsetzung folgt). Skizzen über die Frage: Was haben die Luden vom Staate zn fordern? xv. So erfreulich das Bild ist, welches wir in pädagogischer Beziehung von den preußischen Juden zu entwerfen hatten: so fehlt es doch nicht an Kehrbilvern in anderen, auch zu den civilisirten Ländern gehörigen Staaten. Unsere Unparteilichkeit und der Wunsch, zur Abhülfe auch unsrerseits etwas beizutragen, lasten uns von einem solchen Verhältniß hier Kunde geben, das wenig schmeichelhaft für unsere Glaubensgenossen ist. Wir haben in voriger Nummer gesagt, daß eine Negierung entweder durch die außergewöhnliche Regsamkeit eines Theiles des Volkes oder anderseits, durch die besondere geistige Indolenz und Vernachlässigung auch moralisch verpflichtet ist, dem betreffenden Bolkstheile zu Hülfe zu kommen, insbesondere durch Gründung pädagogischer und wissenschaftlicher Lehrerbildungsanstalten. Hatten wir in-Preußen den ersten, so haben wir in Ungarn den zweiten- Fall. In einem Rundschreiben der israelitischen Districtspräsidenten in Ungarn, welches die „Ung. jüd. Wochenschrift^ veröffentlicht, werden statistische Notizen über den Schulbesuch der schulpflichtigen jüdischen Kinder mitgetheilt, und es ergiebt sich daraus, daß in Ungarn die Juden unter allen Confessionen den geringsten Schulbesuch aufreihen. Nämlich: das Gesammtverhältniß der schulbesuchenden zu den schulpflichtigen Kindern macht . bei den Evangelischen 64 pCt. bei den Katholiken 55 pCt. bei den Unitariern 48 pCt. bei den Israeliten jedoch nur 42 pCt. aus. Unter 100 israelitischen Kindern wird daher die Schule im Durchschnitt von 58 nicht besucht.' Es versteht sich, daß hierin nicht alle Theile des Landes sich gleichen,, und namentlich in den an Galizien gränzenden Comitaten fällt das Verhältniß fast bis auf Null herunter. Z. B.: Nachdem das Verhältniß der schulpflichtigen Kinder zur Seeleuanzahl des Landes wie 17 zu 190 steht, entfallen auf das Marmaroser Com. mit 26,000 iSr. Einw. 4420 - - Bereger ~ - 21,000 - - 3500 - - Zalaer - - 12,000 - - 2040 - ' - Csongräder - - 6,800 - - 1156 schulpsiichtige Kinder; der Schulbesuch in diesen Comitaten ist jedoch folgender: Es besuchen die Schule von 4420 schulpfl. Kind, im Marmaroser Com. 19 Kinder - 3500 - - -Bereger - 238 - - 1156 - - - Csongräder - 1021 - - 2040 - - - Zalaer - 1485 - Es besuchen daher im Marmaroser uyd im Bereger Comitat kaum L'/- pCt. der schul-