Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 49 (5.12.1871)
- Date
- 1871-12-05
- Page
- Seite 979 (sequence 5)
- Language
- German
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979 brach wieder herein und stand mit der Gotteslehre in einem fortdauernden und wechselvollen Kampfe bis zum babylonischen Exil. Es war ein furchtbarer Parteikampf sowohl um das politische Dasein als um die höchsten religiösen und sittlichen Principien. In solchem Kampfe treten die Details einer bestehenden Gesetzgebung zurück, und es mußte den Propheten vielmehr um. die Niederwerfung des Heidenthums, also um den Sieg der Gotteslehre, um die sittliche Läuterung des Volkes zu thun sein, denn als um die strenge Beobachtung der Specialgesetze, die sich ja doch einfinden mußte, wenn die Gotteslehre erst das Volk durchdrungen hatte. Es kamen Zeiten, wo das sinaitische Gesetz nicht bloß der Volksmasse, sondern auch den Königen und ihren Großen ganz unbekannt und ihnen, sobald sie erst wieder eine Hinneigung zur Gotteßlehre zeigten, zur Kenntniß gebracht wurde.*) Wenn wir daher auch das Fortleben des Gesetzes während dieses langen Zeitraumes voraussetzen können, so müssen wir doch, sowohl bei dieser Beschaffenheit der Zeiten als auch bei der geschilderten Tendenz der Schriften unsre Erwartung von den Spuren des Gesetzes in denselben nicht zu hoch spannen. Wir werden, um die einzelnen Zeiträume bester zu charakterisiren, nicht nach den einzelnen Gebieten des Gesetzes, sondern chronologisch nach dem Verlaufe der Bücher selbst Vorgehen. A. Das sinaitische Gesetz in den Büchern der heiligen Schrift. Wir haben hier zuerst die fortlaufende Reihe von Geschichtsbüchern zu prüfen, welche den Titel führen: Buch Josua, Buch der Richter, 2 Bücher Samuclis und zwei Bücher der Könige, und die daher, so mannigfaltig auch die Lücken sind, welche sie in dem geschichtlichen Gesammtbilde lasten, doch im Zusammenhänge den Zeitraum vom Einzuge der Israeliten in Kanaan bis zur ersten Zerstörung Jerusalems umfasten. *) Dies ist der einfache und aus dem Zusammenhange hervorgehende Sinn des bekannten 2 Kön. 22, 8 erzählten Vorgangs. Unter den Königen Menaste und Amon war das Heidenlhum so allgemein und vollständig geworden, daß die Nichtkenntniß der Thora am Hofe nicht zu verwundern war und daß es daher dem Hohenpriester Chilkija am Herzen liegen mußte, den der Gotteölehre sich zunei^enden jungen König Joschija bannt bekannt zu machen. Am festesten, weil am sichtlichsten mußten die mosaischen Cultusinsiitutionen ihren Bestand bewahren. DaS Stiftszelt, daS noch Jahrhunderte lang Wanderzelt blieb, erst unter David eine bleibende Stätte auf Moria gewann und unter Salomo jum monumentalen Tempel wurde, die Priesterfamilie mit dem Hohenpriester an der Spitze, der Levitenstamm, der festgeregelte Opferdienst, der später durch Gesang und Instrumente begleitet und erweitert wurde, die Feste — dies waren Einrichtungen, die selbst dem' Heidenthume nicht wichen, wenn sie auch öfter mit heidnischen Altären und Gebräuchen umgeben wurden, ja bisweilen selbst den Götzen dienen mußten. Einer der ersten Acte, welche daher Josua nach geschehener Durchführung der Beschneidung vornahm, war die Feier des Peßach (5, 10. 11). Bei dem Uebergang über den Jordan und der Eroberung von Jericho erscheint die Bundeslade in ihrer ganzen Heiligkeit, und nur die Priester blasen die Schlachthörner (6, 4. 4 Mos. 10, 8. 9.). Ganz nach dem Gesetze wird auch der Cherem auf Jericho gelegt (6, 17. 5 Mos. 7, 2. 20, 17.). Die Vorschrift, einen Gehängten vor Abendszeit herabzunehmen (5 Mos. 21, 22), wird 8, 29 genau beobachtet. In der Erbauung des Altars, der Vorlesung des Gesetzes, der Ertheilung des Segens und Fluches am Gerisim und Ebal (8, 30 ff.) werden die Vorschriften 5 Mos. 27 genau ausgeführt, besonders auch die Fertigung des' Altars von ganzen Steinen, „worüber kein Eisen geschwungen wird" nach 2 Mos. 20, 22. Den Bestimmungen des Gesetzes gemäß geschah auch die Vertheilung des eroberten Landes unter säunntliche Stämme und innerhalb dieser nach Familienloosen; der Stamm Levi bekam nur zerstreute Städte mit ihren Weichbildern (Cap. 12 ff.). Ebenso wurden (20, 2 ff.) die Zusluchtsstädte für die unvorsätzlichen Mörder bestimmt und daß sie betreffende Gesetz zur Ausführung gebracht (nach 4 Mos. 35 und 5 Mos. 19.). Hervorzuheben ist auch der Widerstand, welcher den drittehalb Stämmen im Ostjordanlande entgegengesetzt ward, als sie sich einen großen Altar gebaut, während das Heiligthmn in Schiloh stand (22, 10 ff.). Alle diese Züge erweisen hinlänglich, wie fest dieser Unterbau nach dem sinaitischen Gesetze geworden war, sowohl hinsichtlich der Rechtswie der cultuellen Bedürfniffe; und hätte nun eine fernere Entwickelung unter geordneter, einheitlicher Leitung stattgefunden, so würde ein ganz anderer Verlauf der Verhältnisse und Ereignisse eingetreten sein. Aber jene Leitung fehlte, und die von Zeit zu Zeit