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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-11-28 · Heft 48 (28.11.1871) · p. Seite 961

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 48 (28.11.1871)
Date
1871-11-28
Page
Seite 961 (sequence 7)
Language
German
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961 der VZahl der Schriften mit mehr Borsicht zu Werke gegangen werden, wiewohles schwer ist allen Anforderungen zu entsprechen.; Rabbiner D. Oppenheim. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 16. November. Jetzt ist die amtliche Bekanntmachung erschienen, welche Frauen und Jungfrauen für ihre aufopfernde Thätigkeit während des Krieges das Verdienstkrcnz erhalten haben. Die Liste reicht einstweilen von A—L nach der alphabetarischen Ordnung, und wir finden darin folgende Namen verzeichnet, welche Frauen und Jungfrauen jüdischer Konfession augehören, was wir jedoch nur aus persönlicher Wahrnehmung angeben können, so daß noch manche Jüdin in der Liste verzeichnet sein kann, die wir nicht kennen: Frau Banquier Mathilde Alenfeld, geb. Behfns, zu Magdeburg; die verw. Frau Hofbanquier Amalie Arcus, geb. Friedeberg, zu Berlin; die derw. Frau Julie Benary, geb. Kann, zu Baden-Baden; Frau Banquier Friederike Blachstein, geb. Blach, zu Mühlhausen, Reg.-Bez. Erfurt; Frau Banquier Caroline Blumenfeld, geb. Maas, zu Osnabrück; die verw. Frau Banquier Callmann zu Wei« mar; Frau Kaufmann Sophie Carlssohn, geb. Lazarus, zu Dirschau; Frau Kaufmann Hermine Caro, geb. Kern, zu Breslau; Frau Jeaunette Daniel, geb. Pincus, zu Berlin; Fräulein Therese Daniel zu Berlin; Frau Consul Zerline Eiseumaun, geb. Leuchter, zu Berlin; die verw. Frau Kaufmann Johanna Flatau, geb. Pollack, zu Berlin; Frau Dr. Clara Frankel, geb. Arnheim, zu Stettin; Frau Commercieurath Regine Friedeberg, geb. Werthcimder, zu Berlin; Frau Rentier Pauline Friedheim, geb. Pollack, zu Berlin; die verw. Frau Jubelier Rosalie Friedländer, geb. Jacoby, zu Berlin; Frau Commereienrath Rosa Gcrson zu Berlin; Frau Julia Gerson zu Berlin; die verw. Frau Banquier Nanny Goldberger zu Berlin; Frau Kaufmann Ernestine Goldstein zu Berlin; die verw. Frau Auguste Herz zu Wiesbaden; Fräulein Fanny Hertz zu Berlin; Fräulein Charlotte Hirfch zu Hamburg; Fräulein Lydia Hirsch zu Barmen; Frau'Rosa v. Hirsch zu Würzburg; Frau Kaufmann Minna Hirschberg zu Berlin; Frau Rentier Bertha Lessing zu Berlin: Frau Stadtrath Rosa Levinson zu Elbing. Glogau, 14. Novemb. Dem Reservennterosficier Ludwig Rawitz aus Glogau, in seiner Eivitstelluug gegenwärtig Haudlungscommis in Berlin (israelitischen Glaubens,, ist — wie der „Niederschl. Anz." meldet — für im Kriege gegen Frankreich bewiesene Tapferkeit das „Eiserne Kreuz erster Classe" verliehen worden. Gaffel, im November. (Privatmitth.) In Nr. 42 der „Jüdischen Presse", deren Mitherausgeber I)r. Euoch ist, wird über „das Dorsteheratnt zu Cassel" in hochtrabendem Tone geklagt, jüdischen Gemeinden Gebctstücke oclroyiren zu wollen, und von einer „gehaltvollen (?) Verstellung" berichtet, mit welcher das Vorsteheramt zu Fulda, dessen Vorsitzender. Dr. En och ist, bei der Königlichen Negierung den Staudpunct des Sclbslbcstimmungsrcchts der Gemeinden und ihrer Rabbiner über ihre Gebete, deren Einführung und deren Form festgehalten n. s. w. Zugleich, wird in diesem unverkennbar von Dr. Enoch selbst geschriebenen Artikel mitgethcilt, daß bereits eine Berathung der gesetzestreuen (?) Rabbiner stattgefundcn, in Folge deren im persönlichen Zusammentritte derselben gemeinschaftliche Action in dieser principiell wichtigen (?) Angelegenheit zu erwarten sei. Sollte man nicht glauben, es handle sich um Sein oder Nichtsein des Judcnthums? oder etwa mn Beseitigung der hebräischen Sprache aus dem Gottesdienste? oder wenigstens um Einführung eines reutschcn Gebetes, durch welches ein hebräisches Gebet aus der Liturgie verdrängt werden soll? Aber nein! es handelt sich um Alles dieses nicht, und nicht einmal um die Verrichtung eines Gebetes in deutscher Sprache. Die Sache ist nämlich die. Als Kurhessen preußisch wurde, genehmigte die Regierung ein vom hiesigeil Laudrabbiner Dr. Adler verfaßtes Gebet für den Landesherr». Dieses Gebet ist von Letzterem deutsch und hebräisch übergeben und von der Königlichen Regierung mit dem Bemerken eingeführt worden, daß es dm Gemeinden frei stehe, das Gebet in deutscher oder hebräischer Sprache verrichten zu lassen. Nachdem die Einigung Deutschlands vollzogen und 2t\ Majestät der König von Preußen den Kaisertitel angenommen, verlangte die Königliche Re-

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