Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 47 (21.11.1871)
- Date
- 1871-11-21
- Page
- Seite 945 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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945 denken von confessionellen Unterschieden keine Rede, und Art. l lautet blos: „Nur eingeborene oder eingebürgerte Rumänen können ein öffentliches Amt bekleiden." Es versteht sich, daß der Entwurf für Aemter, für welche Rumänen nicht vorhanden, auch Fremde, jedoch nur auf Zeit, zuläßt. Hoffen wir, daß die bösen Elemente der Kammern keine Veränderung in den Entwurf hineinbringen; denn schließlich wird man doch sehr zahlreichen Israeliten nicht absprechen können, daß sie „Eingeborene" sind. Rußland. Petersburg, 2. November. (Privatmitth.) Don jeher hat die Unduldsamkeit und die Verweigerung des einfachen Rechts Gründe zu ihrer Entschuldigung snicht Rechtfertigung) gefunden; aber diese Gründe sind überall dieselben und kommen immer wieder zum Vorschein, wenn sie in anderen Staaten durch die Thatsachen längst veraltet oder völlig -beseitigt sind. Dies wird man auch in der folgenden Mittheilung gewahren, und die gegenwärtigen russischen Reactionäre sprechen mit denselben Worten und Ausdrücken, wie ihre Gleichgesinnten in den westlichen Ländern noch vor drei Jahrzehnden sprachen, seitdem aber damit vor den Thatsachen verstummten. Die „Russische Welt" schreibt: „Die Frage der Glaubensbekenntnisse und der Nationalität ist auch in der Commission zur Berathung der allgemeinen Wehrpflicht zur Verhandlung gekommen. Darüber, ob es möglich sei, allen Freiwilligen ohne Ausnahme das Recht zum Osficiers-Avancement zu gewähren, kam es in der vierten Abtheilung zu lebhaften Debatten, und zwar speciell in Betreff der Freiwilligen jüdischer Eonfession. Alle Mitglieder der Abtheilung und alle zur Commissionssitzung Eiugeladencn sprachen sich dahin ans, es würde zum mindesten vorzeitig sein, wenn man die Freiwilligen jüdischer Confession in Betreff des Dfsiciers-AvancementS mit den übrigen Freiwilligen vollständig auf gleichen Fuß setzen wollte; eine Hälfte der Mitglieder war jedoch der Ansicht, dieses Recht könne zur Förderung der höheren Bildung wenigstens denjenigen Juden eingeräumt werden, die den Cursus der höheren Lehranstalten absolvirt hätten. Zur Begründung dieser Ansicht wurde geltend gemacht, die Bildung befreie von nationalen und religiösen Borurtheilen. Die andere Hälfte der Mitglieder sprach sich dagegen dahin aus, das in der letzten Zeit den Juden mit akademischer Bildung gewahrte Recht zum Eintritt in den Staatsdienst habe bisher noch nicht erkennen lassen, in welchem Maße die Juden durch höhere geistige Bildung zu zuverlässigen Staatsbürgern würden; vorher müsse man unbeding die jüdische Kahal- Berfassung vernichten, damit die Inden einsehen lernten, sie seien verpflichtet, anstatt sich abzusondern, vielmehr in allen Lebensbedingungen mit den übrigen Bewohnern des Reichs zu verschmelzen, falls sie ans Gleichberechtigung mit denselben Anspruch erheben wollten. Erst dann würde das russische Volk aufhören, sie zu verachten. Es wurde sogar die Ansicht ausgesprochen, der russische Soldat werde zwar, im Bewußtsein der Pflicht, selbst auch Officieren jüdischer Nationalität Gehorsam leisten, jedoch nur mit Widerwillen." Wir wollen nur zwei Bemerkungen hinzufügen. Wenn behauptet wird, daß die in den Staatsdienst eingetrctcnen Juden sich noch nicht genugsam bewährt hätten, so heißt dies eigentlich nichts Anderes, als daß viele derselben dem Judonthume treu bleiben und sich der. griechischen Kirche nicht zuwenden, was eben den Erwartungen und Wünschen dieser Herren widerspricht. Es haben sich in Wirklichkeit die Juden im Staatsdienste bisher durch ihre Leistungen wie durch ihre Amtstreue so ausgezeichnet, daß darüber Neid und Eifersucht entstanden. Man citirt sogar ein Ministercircular , welches diesen Eintritt von Juden in den Staatsdieust erschwert haben will. Wenn die Ver- .nichtung der Kahalsämter gefordert wird, so erinnere man sich, daß diese von der Regierung selbst mit Attributen versehen worden sind, die wir ebenfalls hinwegwünschen,;. B. die Betheiligung und Garantirung bei der RecrutenauShebung. Ja, die jüdischen Gemcindevorstände mögen aller politischen Aufträge entkleidet werden, wie dies im westlichen Europa auch der Fall ist; aber als NeligionSgemeinden mit einer dessüllsigen Administration werden sie niemals verschwinden. Es erscheint dies Alles als bloßer Vorwand der . Rechtsverweigerung. Warschau, im October. Von hier läßt sich die „P. Z" schreiben: Interessant ist eine Mittheilung der russischen Judenzeituug über die Fortschritte, welche die Nussificirung der Juden in einigen südlichen Districten des ZarenthumS macht. Besonders in 41*