Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 35 (1871)
- Issue
- Heft 47 (21.11.1871)
- Date
- 1871-11-21
- Page
- Seite 941 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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941 ist, 87,899 fl. 51 kr. und hat dem Vorjahr gegenüber um 3699 fl. 8 kr. zugenommen. Aus Württemberg, 31. October. (Privatmitth.) Ein Gegenstand nicht von specifisch-jüdischem, sondern von interkonfessionellem Interesse ist es, den ich Ihnen mittheilen will, der aber einer Erwähnung in Ihrer Zeitung um so mehr verdient, als er eine Frage betrifft, die auch im jüdischen Lager Analogien bietet. Schon seit Jahren beschweren sich einzelne Handels- und Gewerbekammern unseres Landes, insbesondere diejenigen in Ulm, Ravensburg und Rottweil, über die große Zahl von kirchlichen Feiertagen, an welchen die Gcwerbeinhaber genöthigt sind, die Arbeit einzustellen, und zwar in der Ausdehnung, daß sie auf nicht mehr als ungefähr 290 Arbeitstage kommen, und daß hiernach die Arbeit außer an den 52 Sonntagen an weiteren 23 Tagen ruhen müsse; es wurde dabei darauf aufmerksam gemacht, daß ein Verlust von 10 bis 12 Arbeitstagen im Jahre vom Arbeitgeber sowohl als auch vom Arbeiter sehr schwer empfunden werden müsse, und daß die wirthschaftlichen und sittlichen Nachtheile des Nichtarbeitend bedeutend seien. Die Ceutralstelle für Gewerbe und Handel nahm hieraus Veranlassung, die sämmtlichen Handels- und Gewerbekammern mit Erhebung der erforderlichen Notizen zu beauftragen und sie zur Darlegung ihrer Ansichten und Wünsche aufzufordern. Sämmtliche Kammern waren darin einstimmig, daß die volle Arbeit wohl von 10 bis 14 Feiertagen ohne Weiteres gestattet werden solle. Ein Blick in die amtliche Ausgabe des württembcrgischen Ealenders zeigt, daß in der evangelischen Kirche 21 kirchliche Fest- und Feiertage, in der katholischen deren 16 jährlich gelten, daß also mit Hinzurechnung der 52 Sonntage nur 292, beziehungsweise 297 volle Arbeitstage auf ein Jahr kommen. In anderen Ländern, insbesondere in England, Belgien, Frankreich u. s. w., ist die Zahl der Arbeitstage durchschnittlich jährlich 306 bis 310. Gestützt auf diese Zahlen und auf den ferneren Umstand, daß der Gesammtverlust, welcher dem Nationalwohlstand Württembergs durch Einen Feiertag erwächst, auf. rund eine Million Gulden angeschlagen wird, glaubt die K. Eentralstelle, daß es an der Zeit ist, nunmehr auch in Württemberg die Zahl der Feiertage zu beschränken und die Zahl der Arbeitstage zu vermehren. Interessant ist anzuführen, daß das bischöfliche Ordinariat schon zu Ende des vorigen nnd zu Anfang des jetzigen Jahrhunderts Verfügungen 'getroffen hat, durch welche viele Feiertage abgewürdigt wurden, um die Unterthanen zur Arbeit anzuhalten; ein bischöfliches Decret vom 10. October 1803 ermahnte die katholischen Seelsorger und Pfarrer, daß sie das Volk über den heilsamen Zweck der Verminderung der allzugroßen Zahl , von Feiertagen belehren sollen. Andererseits sollte nach dem Eonsistorialerlaß vom 14. Mai (3. Juni) 1828, betreffend. die Einziehung von Gutachten über die Abschaffung der Feiertage bei der Synode die Frage in Verathung gezogen werden: „ob es nicht an der Zeit sein möchte, den größeren Theil der noch bestehenden Feiertage abzustellen, da die seit 30 Jahren gestattete halbe Feier derselben vielfachen Erfahrungen zufolge mehr zur Gleichgiltigkeit gegen die Kirchenfeste überhaupt und zur Störung der kirchlichen Ordnung als zur Erbauung und Vermehrung der öffentlichen Andacht zu dienen scheine." Allein bis heute ist eine staatliche Regelung dieser Angelegenheit nicht erfolgt. Die K. Eentralstelle für Gewerbe und Handel beschloß nun auf den Grund der oben angeführten Gutachten der acht Handels- und Gewerbekammern unter näherer Motivirnng in ihrem Plenarcollegium vom 4. November 1868, bei dem Königl. Ministerium des Innern den Antrag zu stellen: daß als Festtage, an welchen in der Regel die productive Arbeit den ganzen Tag zu ruhen hätte, nur noch gelten sollen: für die Protestanten und Katholiken gemeinschaftlich acht Feiertage und für die Katholiken noch weitere zwei Feiertage, daß dagegen an den anderen seitherigen Feiertagen die landwirtschaftliche, gewerbliche und Fabrikarbeit frei gegeben sein sollte; hierdurch würde die Zahl der vollen Arbeitstage auf 306, bez. 304 erhöht werden. Neuestens hat nun das Ministerium des Innern den ihm vorgetragenen Wünschen in der Hauptsache Rechnung getragen, indem cs den Entwurf einer Verordnung über die weltliche Feier der Fest-, Soun- und Feiertage ausarbeiten und denselben der Centralstelle für Gewerbe und Handel zur gutachtlichen Aeußerung zugehen ließ. Die Orthodoxen im Lande haben bereits ihre Stimme gegen diese Neuerung erhoben, allein ihre