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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-11-14 · Heft 46 (14.11.1871) · p. Seite 917

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 46 (14.11.1871)
Date
1871-11-14
Page
Seite 917 (sequence 3)
Language
German
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917 der AuSspruch bezeugt: „Er aber soll über dich herrschen" (3, 16). Im Ganzen war die Stellung des Weibes in dieser Zeit des Alterthums eine viel freiere, als sie spater im Oriente wurde und bis jetzt ist. Denn wir sehen (12, 12. 14. 26, 7), daß bei der Ankunft Abrahams in Aegypten und Isaaks in Gerar Sarah und Rebekkah bald von den Leuten daselbst gesehen und ihre Schönheit bewundert wird. Es kann also ein Verschließen des Weibes in den Harem und eine absolute Verhüllung der Frau nicht stattgefunden haben.— Die Bestimmung, welchen Gatten die Jungfrau ehelichen sollte, lag wohl zumeist in der Hand des Vaters oder des älteren Bruders. So sagen Vater und Bruder die Rebekkah dem Elieser für seines Herrn Sohn Isaak zu, ohne sie befragt zu haben (24, 50. 51), wogegen sie es der Rebekkah freistellen, ob sie gleich oder erst nach einem längeren Zeiträume mit Elieser nach Kanaan ziehen wolle lV. 57). Ebenso verhandelt Laban allein mit Jakob und gewährt ihm Rahel (29, IS f.). In der Regel mußte wohl der Bräutigam einen angemessenen Preis für die Hand des Mädchens zahlen; indeß mag es schwankend gewesen sein, ob dieser Preis dem Vater oder dem Mädchen gehörte; denn bei der Art, wie Rahel und Leah (31, 14—16) sich auslassen, machen sie es ihrem Vater zum Vorwurf, daß er den Preis für sie, hier die Dienste Jakobs, sich zu Nutzen gemacht und ihnen nichts davon zukommen gelassen habe. — Die Heiligkeit der Ehe ward innerhalb der gezeichneten Verhältnisse sehr hoch gehalten, und der Ehebruch als ein Todesverbrechen, schlimmer selbst als der Mord, angesehen. Denn Abraham und Isaak sprechen es wiederholt (12, 12. 26, 7) aus, daß sie fürchten, in dem fremden Lande, in welches sie einzogen, getodtet zu werden, wenn man wüßte, daß Sarah Abrahams, Rebekkah Isaaks Frau sei, damit diese zu einer anderweitigen Ehe frei würden. Auch der unabsichtliche Ehebruch wird hierbei als eine große Schuld betrachtet, vor der Jeder zurückbebt s20, 0. 26, 10). Die Strafe des Verbrennens soll an Thamar vollzogen werden, als sie das ihr durch das Gesetz aufgenöthigte Verlöbniß mit dem dritten Sohne Judahs gebrochen (38, 14 ff.). — Von den späteren Eheverboten ist nur das eine ersichtlich zwischen Geschwistern (12, 13); dagegen heirathet Jakob zwei Schwestern neben einander. — Das später modificirte Gesetz, daß die Wittwe eines kinderlos gestorbenen Mannes den Bruder desselben zu heirathen habe, wird als ein durchaus zwingendes angesehen, und Judah erkennt es als ein Unrecht seinerseits an, daß er der Thamar seinen dritten Sohn vorenthalt (38, 26), wahrend es im mosaischen Gesetze dem Bruder freigestellt ward, diese al5 Pflicht anerkannte Ehe einzugehen oder nicht (5 Mos. 25, 7). — Als eine Familiensatzung ist eS anznfehen, daß die Nachkommen AbrahamS sich nicht mit den umwohnenden heidnischen Völkern vermischen, sondern aus dem Kreise der Verwandten heirathen sollten. Darum sendet Abraham den Elieser nach Haran (24, 3) und Rebekkah den Jakob zu Laban, und spricht ihren Verdruß. darüber aus, daß Esaw eine Chitlhiterin geheirathet (26, 35. 27, 46), weshalb Esaw eine Tochter Jsmaels dazu heirathete (28, 6 ff.). Frühzeitig bildete sich das Verhältnis heraus, daß der erstgeborene Sohn Vorrecht und höhere Autorität in der Familie besaß. Die Erstgeburt wird als ein angeborenes Recht betont, worin aber dieses Vorrecht bestand, und namentlich ob es mit einem Doppeltheile bei der Erbschaft verbunden war, wie dies in der sinaitischen Gesetzgebung bestimmt worden, ist nicht ersichtlich, vielmehr scheint ein bestimmtes Erbrecht nicht vorhanden gewesen zu sein, so daß der Vater nach freiem Belieben über seine Güter bei-Lebzeiten wie im Tode verfügen konnte. Esaw verkauft sein Erstgeburtsrecht an Jakob, ohne es freilich aufgegeben zu haben, denn er macht es, als Jakob durch List den väterlichen Segen empfangen, dennoch geltend (27, 32). Man sieht nicht ein, was diese Erstgeburt in materieller Beziehung dem Jakob verschafft hätte, da er güterlos fliehen muß und sich später bewogen fühlt, einen Theil seines mühsam erworbenen Gutes seinem Bruder als Geschenk abzutreten. Obgleich JSmael der erstgeborene Sohn Abrahams war, war es doch Isaak, dem Abraham „Alles übergab was sein war," dagegen den Söhnen der Hagar und der Keturah „Geschenke gab," d. h. sich über ihre Erbansprüche mit ihnen abfand. Nicht Rüben, sondern Joseph erhielt von Jakob einen doppelten Erbantheil, indem er jedem der beiden Söhne desselben einen Stammesantheil zuwies. Es geht daraus hervor, daß das Erstgeburtsrecht vielmehr nur in einer höheren Autorität bestand, weshalb denn auch Moses Anfangs die Erstgeborenen unter den Israeliten zum Priesteramte bestimmt hatte, dies aber aufgeben mußte, als sich die Neigung zum Heidenthume im gesummten Volke, die Erstgeborenen eingeschloffen, noch so groß zeigte, wie der Vorgang mit dem goldenen Kalbe erwies, so daß eben von den Erstgeborenen eine 46*

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