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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1871-11-07 · Heft 45 (7.11.1871) · p. Seite 902

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
35 (1871)
Issue
Heft 45 (7.11.1871)
Date
1871-11-07
Page
Seite 902 (sequence 8)
Language
German
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902 München, 25. October. (Privatmitth.) ES ist sicherlich von großer Bedeutung, daß gerade die bayrische Staatsregierung in dem Kampfe gegen den Ultramontanismus, das ist ganz speciell gegen die Unterwerfung deS Staates unter das Lapstthum, gegen die Zurückversetzung des Staates in das mittelalterliche Regime, gegen die Unterdrückung der Gewissensfreiheit und aller verfassungsmäßigen Rechte des Lölkes, daß, sage ich, gerade die bayrische Staatsregierung von Beginne an muthig und entschieden voranschritt, während die anderen Negierungen eine zuwartende Haltung eingenommmen und sich mehr passiv als activ erweisen. Bayern, das lange Zeit für einen Hort der ultramontanen Interessen galt und in der Lergangenheit mehr als einen schweren Kampf für Rom gefochten, dessen Bevölkerung zum größten Theile streng katholisch ist, dessen Cöncordat mit dem römischen Stuhle diesem die größten Vorrechte zusichert, in dessen Abgeordnetenhause bis heute die Mehrheit ultramontan ist, Bayern tritt hierdurch gleich Oesterreich und Spanien von der römischen Seite zurück und gesellt sich offen zu den Staaten, welche der Kirche geben wollen, was der Kirche ist, aber nicht ein Tüttelchen mehr, welche, mit Einem Worte, die Trennung der Kirche vom Staate anstreben und schließlich zu verwirklichen genöthigt sein werden. Man wird sich erinnern, daß es der bayrische Staatsminister Fürst Hohenlohe war, welcher schon vor dem Beginne des vaticanischen Concils die Staatsgefährlichkeit dessen, was das Concil zum Zweck und Ziele habe, bei den übrigen Regierungen denuncirte und ein gemeinsames Vorgehen dagegen beantragte. Und so ist es denn auch das bayrische Staatsministerium, welches jetzt durch den Mund des Cultusminifters von Lutz in offenster Weise die Verurtheilung des Unfehlbarkeitsdogmas, der Concilsbeschlüsse, des ganzen ultramontanen Wesens ausgesprochen hat. Wir Juden sind an diesem' Kampfe ganz persönlich bctheiligt. Denn abgesehen, daß unser Schicksal das traurigste sein würde, sobald die ultramontane Kirche die Obherrschaft wieder gewänne, so haben deren Vorkämpfer bei jeder Gelegenheit die Juden, sicher wider deren Willen, in diesen Kampf hineingezogen. Sie denuncirten überall die Juden als die Feinde der Kirche und suchten dadurch alle ihre Gegner bei dem Volke zu verdächtigen; sie stellten die gesammte Presse außer ihrer eigenen als unter der Herrschaft und im Solde der Juden stehend dar, um jede gegnerische Aeußerung von vornherein zu verunglimpfen. Run, die Rede des Staatsministers von Lutz „im Namen und Auftrag des Gesammtstaatsministeriums" kommt einer Staatsschrist gleich, und diese vermögen die Herren doch nicht auf einen jüdischen Ursprung zurückzuführen. Auch geht Herr von Lutz so zu Werke, daß er alle seine Beweise z. B. über die Staatsgefährlichkeit des neuen Dogmas sowie der gesammten Bestrebungen Roms und seines großen Anhangs, aus den officiellen und officiösen Acten und Aeußerungen seiner Gegner selbst heranbringt und sie so unwiderleglich macht. Wir wollen hier nur einige Stellen aus vorn päpstlichen Stuhle gebilligten Schriften anführen, welche Herr von Lutz citirt. Es heißt da z. B.: „Die Kirche wird immer das Recht beanspruchen zeitliche Strafen zu verhängen und zu deren Execntion nöthigenfalls Gewalt anzuwenden, da Gott ihr dieses Recht für immer übertragen hat; aber in der Ausübung desselben wird sie sich immer mit der größten Klugheit nach den ^Umständen richten und eS darum gegenwärtig bei den veränderten Zeiten nicht ganz auf dieselbe Weise wie im Mittelalter zur Ausführung bringen." Ferner: „Es kommt also der Kirche zu, den weltlichen Gesetzgeber, so bald er aus Unwissenheit oder aus Bosheit Gesetze erläßt, deren Materie zwar ausschließlich profan ist, die aber indirect die Seelen schädigen, zu ermahnen, und es kommt ihr ferner zu, nachdem sie gewarnt hat, auch jede gesetzliche Bestimmung, durch welche ihrer Ueberzeugung nach die höheren, ihrer Obhut anvertrauten, unverletzlichen und geheiligten Interessen beeinträchtigt werden, aufzuheben." Ferner: „Die Kirche hat dieses Recht immer gebraucht, wenn sie konnte, freilich innerhalb der Gränzen einer vernünftigen Milde, und wenn sie dieses Recht nicht gebrauchen konnte und nicht gebrauchen kann, so ist dies nur ein Zeichen und eine Wirkung der sehr traurigen Zeiten, welche verflossen sind und jetzt verfließen." Im Angesichte der Geschichte wagt man von der „Milde" zu sprechen, welche die Kirche in der Behandlung der Ketzer und Ungläubigen stets bewahrt habe! Welches Schicksal ertvartet die Welt, wenn diese „Milde" noch einmal die Herrschaft hätte oder sich gar in die nothwendig gewordene Strenge umwandelte! Doch

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